Beiträge von rhythm memory

    ich habe mein "gutes" Set mikrofoniert und millimetergenau passend in meinem Studio sozusagen stationär aufgebaut, da der Aufwand des Auf- und Abbauens einfach zu nervig wäre. Ein altes Yamaha Stage Custom ist für Auftritte eingelagert.
    Und: So lange ich die Sachen ohne Endorsement selber zahlen muss, schleppe ich bestimmt kein teures Drumset auf die Bühnen dieser Welt...ist einfach zu schade.
    Der Sound ist live sowieso nur gefühlte 10% vom Drumset das auf der Bühne steht. 90% sind Raum und der Soundmann!

    wenn es um den Hochgeschwindigkeitsbereich geht verhält es sich wie beim Sport: das Trainingspensum muss erhöht werden. Technik (Bewegung) ist da zweitrangig. Bei einem Pensum von 3h pro Woche (selbst über mehrere Jahre), das noch nicht mal primär der Fußtechnik gewidmet war, ist es 150 bpm schon gut. Es kommt ja auch darauf an, wie lange du die Geschwindigkeit halten kannst. Es gehört Ausdauer dazu. Die entwickelt sich immer langsam durch stetiges Spielen/Üben.

    Ich arbeite min. 6 Tage die Woche, oft 70 Stunden. Meinst du, das ist keine Tretmühle?
    Viel Glück.

    Routine gibt es überall und bei jeder Arbeit. Routine ist aber ja durchaus positiv. Wenn ich zum Chirurg gehe, bin ich jedenfalls froh, wenn er routiniert ist...seinen Job lieben kann und sollte man trotzdem!
    Wie lange machst du das schon mit solch einem Wochenpensum? Das ist zuviel. Frust, Burnout, was soll da noch kommen!?


    Übrigens so ne ausgeschlafene mid-life crisis ist ja auch was feines, die junge Geliebte, die Harley vor der Tür, der Trip nach XY, oder eben Drummer in einer Rockband werden :D sorry, marc (ich find deine Story ehrlich gut, mach ruhig dein Ding)


    be blessed

    die ganze Diskussion hier ist reichlich unausgewogen. Das Zählen ist ja jetzt kein Dogma. Ich sehe das so:


    Alle die gegen das Zählen sind und alles so wunderbar aus dem Gefühl heraus spielen können sollen damit glücklich sein. was solls, ist ja OK so. Allerdings könnte man es ja durchaus auf einen Versuch ankommen lassen und so einn paar Gary Chester (New Breed) Übungen einfliessen lassen, bzw. mal ausprobieren. Schaden kann das nicht (ich denke eher es bringt weiter auf dem Weg zur rhythmischen Sicherheit).


    Und diejenigen a la Spinne sollten sich beruhigen und nach dem Motto leben und leben lassen den einen oder anderen einfach so stehen lassen. Wer nicht will , der hat schon (oder kriegts später ;) )


    ich persönlich halte das Zählen können für eine sehr wichtige Sache und daher kommts auch immer wieder im Unterricht vor. Eine Zeile rhythmische Notenlehre von Agostini mit lautem Zählen sollte jeder meiner Schule irgendwan gebacken kriegen...


    In diesem Sinne

    meine Erfahrung ist, dass es Schüler mit sehr gutem Formverständnis von Anfang an gibt, was die Sache sehr angenehm für den Lehrer macht. Oft sind dies auch die insgesamt "musikalischeren" Schüler. Andere tun sich sehr schwer. ich habe auch einen lernbehinderten Schüler, der nach drei jahren unterricht immer noch SEHR starke Schwierigkeiten selbst mit der Länge eines Taktes hat! Naja, wirkliche Tricks kenne ich da nicht, außer dass was chris schon geschrieben hat: Das Spielen in einer Gruppe, Ensemble, was auch immer ist sehr hilfreich, besonders wenn es dann auch um Auftritte geht. Raus auf die Bühne!!!! Und selbst wenn es nur Viertelnoten sind...


    Ansonsten mache gerne und viel Duette, da müssen die auch immer schön selber zählen...

    Die Konfiguration kann auf dem Gebrauchtmarkt sehr wohl ausschlaggebend sein. Toms in den Größen 10, 12, 14 ist Standard und von daher gut zu verkaufen, andere seltsame Zusammenstellungen wie oben genannt verkaufen sich sehr schlecht. Das 16" Tom würde ich persönlich in diesem Fall ruhig einzeln abgeben, wenn es ein guter Preis ist...(meins steht auch nur rum 8) )

    Wenn das stimmt was der Anwalt Hans-Jürgen Werner (Rechtsberater u.a. für bdpm) schreibt, dann habe ich als Privatlehrer sogar Vorteile vom neuen Gesetzentwurf, da ich dann keine Befreiung mehr für teures Geld beantragen muss:

    "Für qualifizierte Einzelkämpfer/innen mit eigenen Schüler/innen ändert sich nichts:


    Umsatzsteuerrechtlich gelten diese Einzelkämpfer/innen als Privatlehrer. Die qualifizierten


    Bildungsleistungen für Kinder ab 3 Jahren werden uneingeschränkt umsatzsteuerfrei behandelt, mit


    dem einhergehenden Verbot des Vorsteuerabzugs."


    Somit können alle die aufatmen, die eigene Schüler haben und keine angestellten Lehrer beschäftigen, da die Regelung mit der Freizeitgestaltung nur "Einrichtungen", d.h. Unternehmen mit Angestellten, betrifft.

    Aber selbst professionell ausgerichteter Unterricht kann ja "auch der Freizeitgestaltung" dienen. Der wäre dann ja nach dem Text nur befreit wenn keine Gewinnerziehlungsabsicht gibt. Oder?


    Es gibt da Widersprüchliches zu finden. Einerseits steht es ja so im Text:

    [von der Ust. befreit sind]...


    Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung (Bildungsleistungen) und damit eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, Ersatzschulen, die gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind, und andere Einrichtungen mit vergleichbarer Zielsetzung sowie Bildungsleistungen von Privatlehrern. Eine vergleichbare Zielsetzung ist gegeben, wenn die Leistungen der Einrichtung geeignet sind, dem Teilnehmer spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Nicht befreit sind Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen. Erbringt eine andere Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung Leistungen im Sinne des Satzes 1, die auch der Freizeitgestaltung dienen können, sind diese nur dann befreit, wenn die Einrichtung keine systematische Gewinnerzielung anstrebt und etwaige Gewinne, die trotzdem anfallen, nicht entnommen, sondern zur Erhaltung oder Verbesserung der erbrachten Leistungen verwendet werden;




    andererseits finden wir hier: http://www.mediafon.net/meldun…=&si=4fbd00b74354e&lang=1


    (entscheidender Satz fettgedruckt)


    "Wer im einzelnen diese Bedingungen erfüllt, soll im Gesetz abschließend geregelt werden – einer behördlichen Bescheinigung bedarf es dann nicht mehr. Allerdings ist diese Regelung nicht gerade unkompliziert (in der Gesetzesbegründung umfasst sie volle fünf DIN-A-4-Druckseiten) und wohl kaum wirklich "abschließend" – sie wird mit Sicherheit zu weiteren Streitereien vor Gericht führen.


    Erfreulich ist, dass das Ziel einer Bildungsmaßnahme (bisher: Berufs- oder Prüfungsvorbereitung) nicht mehr Kriterium für die Steuerbefreiung sein soll. Eine steuerbefreite Unterrichtsleistung soll nach dem Entwurf künftig immer dann vorliegen,





    • "wenn Kenntnisse im Rahmen festliegender Lehrprogramme und Lehrpläne vermittelt werden".


    Ausgeschlossen bleiben lediglich





    • "Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen".


    Das soll dann gegeben sein, "wenn die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten nicht durch Vertiefung und Fortentwicklung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit genutzt werden können". Als Beispiele hierfür nennt die Gesetzbegründung etwa Töpfer- oder Seidenmalereikurse, aber auch Flirtkurse, Seniorentanzkurse oder Schwimmkurse und Sprecherziehung für Kinder unter drei Jahren. Normale Tanzkurse, Ballett-, Musik- und Schwimmunterricht gelten dagegen nicht als "reine Freizeitgestaltung" und sind damit grundsätzlich steuerfrei – was gegenüber der aktuellen Gesetzeslage ein gewaltiger Fortschritt ist.


    Wo die Abgrenzung schwierig ist und ein Kurs je nach Motivation der einzelnen Teilnehmerin sowohl der Kenntnisvermittlung als auch der Freizeitgestaltung dienen kann, soll die Steuerbefreiung dann eintreten, wenn die betreffende Bildungseinrichtung "keine systematische Gewinnerzielung anstrebt und etwaige Gewinne, die trotzdem anfallen, nicht entnommen, sondern zur Erhaltung oder Verbesserung der erbrachten Leistungen verwendet werden".
    "


    Fazit: Das Ganze ist eine Mogelpackung um wieder mal da Steuern und Abgaben zu kassieren, wo es eh nicht viel gibt, bzw. es keinen interessiert (in der breiten Öffentlichkeit)... einfach besch....

    Ab es ist leider so wie es ist: In unserer Gesellschaft leben die Reichen von den Dummen und die Dummen von der Arbeit, da ist es kein Wunder, wenn man auch den Kunstschaffenden zusätzlich ans Leder will. Der Catch-22 dabei: Durch die Ansetzung der MWSt gibts weniger Schüler, ergo weniger Einkommen durchs Lehren, ergo weniger Lehrer oder eben schlechter verdienende Lehrer, ergo weniger Einkommensteuer. Wenn man dann noch vielleicht den einen oder anderen Musiklehrer zusätzlich dazu bringt, Arbeitslosengeld zu beziehen, ist spätesten dann der schöne Effekt wieder dahin.

    so siehts aus...!!! Für mich als freiberuflicher Schlagzeuglehrer wäre solche ein neuer Gesetzentwurf eine echte Existenzbedrohung, da gibts nichts zu diskutieren. Ich arbeite ja auch an einer Musikschule (dort sind insgesamt über 700 Schüler), und auch die käme in arge Schwierigkeiten, wenn die Monatsgebühr auf einmal von 78,-EUR auf 92,- EUR angehoben werden muss...

    Wo lag/liegt denn die Begründung für die Befreiung?


    warum sind eigentlich Ärzte ebenfalls Ust.-befreit? Vielleicht um medizinische Versorgung für ALLE sicherzustellen?


    Staatlich geförderte Musikschulen alleine könnten niemals ein flächendeckendes Musikschulangebot bieten. Wir brauchen ein qualifiziertes Unterrichtsangebot auch durch private Schulen mit Preisen, die es möglichst vielen ermöglichen daran teilzuhaben!




    Von daher: Petition auf jedenfall unterzeichnen !!!!

    white russian von Marillion




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    Da klappen sich mal wieder mehr als Fußnägel hoch, aber egal. Dies ist ein freies Land und wer unterrichten will, obwohl er keine Ahnung hat oder seine Kinder in ebensolchen Unterricht schickt, der soll das ruhig machen.


    Konstruktiv hilft da nur noch Schaden zu begrenzen, also lieber LS-drums, geh zu einem richtigen Schlagzeuglehrer und lass dich coachen, während du selber anfängst etwas weiterzugeben. Vielleicht zunächst mal an Gleichaltrige, bei entsprechender Neigung und Begabung dann auch bei Kindern. Ohne eine vernünftige Basis kommst du eh nicht weit...

    Hajo: vielen Dank für die Aufnahmen. Leider eignen sie sich nicht um zu vergleichen. Dazu müssten es schon langsame Schläge auf der geschlossenen HH sein.


    Vielleicht mach ich mal eine Aufnahme meiner HH zum Vergleich. Das was ich bei mir und höre ist ein Oberton, der nach dem Stockaufschlag klingt. Und das eher leise, d.h. im normalen Kontext kaum wahrnehmbar.


    by the way, deine Meinl Bycance gefällt mir auch sehr 8)

    Je länger ich mich mit diesem "Phänomen" befasse (also ungefähr seit gestern und es ist mir in über 25 Jahren als Schlagzeuger zuvor noch nie begegnet, bzw. habe was davon gehört), desto eher kommt es mir vor, als würde man hier doch die bereits erwähnten Flöhe husten hören. Das Metall auf Metall nach Amboss klingen kann, sollte doch einleuchten, wenn man mal drüber nachdenkt. Das da jetzt ein Becken aus diesem Grund eine Fehlproduktion sein soll, erschliesst sich mir nicht ganz. Vielleicht taucht es bei dem einem mehr und bei dem anderen weniger auf, ich könnte jedoch wetten, dass das Ambossgeräusch praktisch bei jeder HH irgendwie zu finden ist. Ich habe jedenfalls meine Zildjian Qick Beat HH untersucht und die macht das auch...


    also vielleicht kann ja jemand ein soundfile einstellen mit einer HH die fehlerfrei klingt....!!


    auf jedenfall interessantes Thema, werde künftig bei verschiedenen HH einfach mal genauer hinhören :D