Zuvor: Wenn ihr mit Musik Geld verdient und es somit auch um Geld geht, würde ich die Beantwortung der Frage ebenfalls in Hände geben, die damit ihr Geld verdienen. Das tun zwar einige Member hier im Forum auch, aber die können hier übers Forum keine konkrete Rechtsberatung für lau anbieten. Also: wenn es wirklich wichtig ist, dann ab zum bezahlten Anwalt und keinen Rechtsrat in Foren einholen.
(Wenn es dagegen nicht so wichtig ist, also nicht um Geld geht, dann kann man durchaus mal auch im Bekanntenkreis by the way anwaltlichen Rat abschöpfen.)
Zur rechtlichen Einordnung, ganz grob: wenn ihr keinen Gesellschaftsvertrag habt, gelten die gesetzlichen Regeln. Die bestimmen, dass, wenn ein Gesellschafter kündigt, sich notwendigerweise die gesamte Gesellschaft auflöst. Die übrigen Gesellschafter können zwar bestimmen, dass die Gesellschaft dann doch zusammen bleibt, dass ändert aber nichts daran, dass die Vermögenswerte einer Gesellschaft zunächst verteilt werden müssen. Bei sachlichen Betriebsmitteln etc. . ist es einfach, diese werden entweder verkauft, oder man teilt sie angemessen, zur Not ganz faktisch im Kettensägen-Massaker oder einigt sich mit dem Ausscheidenden Bandmitglied auf eine Abfindung.
Bei Nutzungsrechten ist es gleichwohl schwieriger: zunächst wäre zu fragen, wer überhaupt Urheber im RechtsSinne wäre. Nicht jeder, der für ein paar Zehntelsekunden seine Visage in eine Kamera hält, ist gleich ein Urheber. Auch wäre die Frage, wer das Urheberrecht an der im Video gespielten Musik hält.
Letztlich wird man in solchen Fällen der Nutzungsrechte aber oftmals gemäss Paragraph 31 V UrhG auf den Gesamtzusammenhang und den Vertragszweck insgesamt abstellen müssen, d.h. sich die Frage stellen, für welche Zwecke unter welchen Umständen das Video zu Stande gekommen ist und insbesondere, ob die Mitglieder der Band das Video oder andere Produkte als dauerhafte Werbemittel gesehen haben oder aber eher als Ausdruck einer persönlichen Gemeinschaft. Hängt auch ein wenig davon ab, wie wirtschaftlich überhaupt die Band ausgerichtet ist. Relevant wäre auch, ob es bsp. ähnliche Situationen schon einmal gegeben hat und wie dort Verfahren wurde etc pp. Oder welche Rolle der Typ überhaupt im Video spielt. Im Falle eines Front-Sängers mag man hier durchaus zu einer anderen Bewertung kommen, als im Falle eines Rhythmusgitarristen, der im halb-Dunkeln im Video kaum zu sehen ist.
Das Hauptproblem ist aber, dass man zwar aus dieser Problematik einen hervorragenden Rechtsstreit machen kann, der viel Zeit und viel Geld kostet, im Regelfall dieser eben wegen seiner Länge aber kein brauchbares Mittel ist, um die rechtssituation jetzt sofort zu klären. Helfen könnte dann nur eine Rechtsstreitigkeit im Wege der einstweiligen Verfügung und die ist finanziell derart Risikobehaftet, dass man dies keinem anraten möchte und kann, solange es nicht wirklich um Leben und Tod geht. Nirgends gilt der Spruch "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" so sehr, wie bei einstweiligen Verfügungen.
Also Fazit:
die Erde ist rund, an den Polen leicht abgeflacht, alles andere ist umstritten.
Letztlich würde ich die Frage die Reaktion davon abhängig machen, wie hartnäckig man den Kontrahenten einschätzt. Traut man ihm zu, dass er gegen das Video, welches man in den sozialen Medien abspielbar hält, tatsächlich anwaltlich vorgeht, würde ich es runter nehmen, wenn es ein Schaumschläger ist, der keine Kohle hat und auch sonst nur heisse Luft absondert, kann man ist ja erst mal wagen.
Aber wie gesagt: wenn es wirklich um etwas geht, dann bitte zum bezahlten Experten.