Beiträge von C.Christiansson

    Bei Vintage Instrumenten die schon ein erhebliches Alter aufweisen arbeitet der Versicherer mit Gutachten. Diese können durch Musikgeschäfte erstellt werden und gelten als Berechnungsgrundlage im Schadensfall. Von diesem Wert wird KEIN ABZUG vorgenommen.


    Bei anderen Instrumenten ist es sinnvoll die Originalrechnung dem Versicherer einzureichen. Je nachdem wie alt das Teil ist, wird ein Abschlag vorgenommen und dieser Wert gilt als versichert.


    Eine Schwackeliste oder ähnliches gibt es nicht.

    Hallo Fangemeinde!


    Durch diesen Thread ist das Thema Instrumentenversicherung nochmal aktuell geworden.


    http://www.drummerforum.de/for…d.php?threadid=25295&sid=


    Ich bin selbstständiger Versicherungsmakler und kann euch sehr günstige Konditionen zur Instrumentenversicherung anbieten.


    Grundsätzlich wird der Zeitwert ersetzt und der Beitrag ist wie folgt zu ermitteln:


    3% der Versicherungssumme netto plus 19% Versicherungssteuer im Jahr.


    Beispiel:


    5.000 Euro Equipmentwert x 3% = 150 Euro Jahresbeitrag netto.


    150 Euro netto + 19% Versicherungssteuer = 178,50 Euro Jahresbeitrag


    Es gilt ein Mindestbeitrag von 150 Euro im Jahr. Wenn also der Equipmentwert unter den 5.000 Euro liegt, zahlt ihr trotzdem 150 Euro plus Steuer im Jahr.


    Es handelt sich um ene sogenannte Allgefahrendeckung mit wenigen Ausschlüssen. Beispielsweise ist auch das vergessen von Instrumenten nach einem Gig mitversichert und vieles mehr.


    Umfangreiche Informationen können bei konkretem Abschlussinteresse zur Verfügung gestellt werden.


    Bei Interesse könnt ihr mir ne PN senden. Alles weitere klären wir dann quasi privat.

    Vorab: Ich bin selbstständiger Versicherungsmakler.


    Zur Angelegenheit mit der Spedition verweise ich auf die Aussage von Savagedrums.


    Wenn es eine Instrumentenversicherung gibt, wird der Schaden ersetzt. Zumindest kann ich das von dem Versicherer behaupten, den ich im Angebot habe. Dieser Versicherer bietet eine Allgefahrendeckung an. Da sind sogar solche Vorfälle wie z.B. Instrument nach einem Auftritt vergessen versichert.
    Ausschlüsse gibt es nur wenige.


    Wenn nicht, müsste wie von Savagedrums beschrieben verfahren werden.


    Grundsätzlich zahlt die KFZ-Versicherung was Diebstahl von Instrumenten usw. betrifft nichts. Musikinstrumente gehören nicht zur Teile-Liste eines KFZ.


    Es gibt Hausratversicherungen, die über einen erweiterten Diebstahlschutz verfügen. Der greift aber auch nur im abgeschlossenen Kofferraum und oft nur bis zu gewisssen Höchstgrenzen bsp. 1200 Euro.


    Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hausrat decken diesen Schaden jedoch nicht ab.


    Die spezielle Instrumentenversicherung versichert Instrumente, die aus einem KFZ gestohlen wurden unter folgenden Bedingungen:


    – in einem ständig beaufsichtigten Kraftfahrzeug


    oder


    – in einem fest umschlossenen und allseits verschlossenen Kraftfahrzeug und der Versicherungsnehmer weist zusätzlich nach, dass der Schaden tagsüber zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eingetreten ist.


    Bei weiteren Fragen PN....

    Zitat

    Original von Palme
    Sehr schönes Projekt.
    Ich werde dranbleiben, gerade da ich auch auf diese Taxi-optik stehe, wegen des (Ska)-Musters auf dem schönesn orangen Hintergrund


    Farbenblind??? Das ist gelb...

    Zitat

    Original von Ernie & Bert
    vielleicht ein kleiner tipp fürs ganze leben:
    erst kaufen wenn man die kohle dafür hat, erst recht wenn es ums schlagzeug geht.


    Dieser Tip ist wichtig, da gerade mit solchen "Angeboten" Leute nach und nach in die berühmte Schuldenfalle schlingern...


    Mal da ein Kredit, dann hier und dort und schwups...Schufa-Eintrag, weil man einen Kredit nicht mehr bedienen kann...


    Kredite sind günstig bei Baufinanzierungen, aber nicht für Schlagzeuge...

    Zitat

    Original von nd.m
    Ich hätte in dem Falle keine Skrupel, das Ding nicht zu kaufen, genausowenig wie der Verkäufer keine Skrupel hatte, das Ding als ganzes rauszunehmen, und offensichtliche Mängel nicht mehr anzuführen.


    Mir egal ob Höchstgebot = Kaufvertrag


    Volle Zustimmung meinerseits!


    Im übrigen ist gar kein Kaufvertrag zustande gekommen, da der Verkäufer verschwiegen hat, das dass Set neu foliert wurde. Siehe Angebot als Komplettset.


    Das wäre für mich ein Grund vom "Kaufvertrag" zurückzutreten.

    Zitat

    Original von Gast


    @ Christiansson
    Wenn auf Millenium Becken 3 Jahre Garantie ist fress ichn Besen.


    Dann fang schonmal an den Besen mit Ketschup einzuschmieren.


    Hab gerade mit Thomann telefoniert und die 3 Jahren wurden grundsätzlich bestätigt; auch für Millenium.


    Vom Gestzgeber werden ohnehin 2 Jahre vorgeschrieben und Thoamnn packt eben nochmal 1 Jahr drauf.


    Jedoch werden die Becken von Thomann an den Vertrieb geschickt und die prüfen dann ob ein tatsächlicher Garantiefall vorliegt oder nicht.


    Wenn beispielsweise das Becken "falsch" aufgehangen, "falsch" behandelt wurde usw...gibbet nix.

    Zitat

    Original von Gast
    Wie ist das bei Millenium? Garantiefall? Keine Ahnung.


    Wenn er das Teil vor maximal 3 Jahren gekauft hat, würde ich es über die Garantieschiene mal probieren. Gekauft hat er das Ding ja sicherlich bei Thomann und die lassen sich eigentlich nicht lumpen wenn´s um solche "Kleinigkeiten" geht. Das Becken kostet ja kaum etwas...


    Also, einfach mal bei Thomann anklingeln und fragen...

    Zitat

    Original von cheVelle


    Hm, bin nur ich der Meinung das er mit einem Basix Custom besser beraten wäre?


    Ich bin ebenfalls deiner Meinung.


    Also:


    Basix Custom + Paiste Alpha bzw. PST5 Becken.


    Zu den Links:


    Selber bei Thomann suchen...ist doch kinderleicht.