ZitatOriginal von -AnUbIs-
Und dann wette ich mit dir, wird der Verkäufer ne negative Bewertung in Kauf nehmen und nen feuchten Dreck tun das Becken zu verschicken
Hmmm, ja das kann gut sein.
Grundsätzlich könnte der Käufer das Becken juristisch einklagen. Aber wer will schon mit Kanonen auf Spatzen schießen...