Will ich sehen! Geil!
Beiträge von Xian01
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Das Problem an der Sache ist vor allem auch die Kurzfristigkeit!
Wenn im November erst sicher ist ob diese Regelung ab 1.1.2013 gilt, können viele Schulen ihre Kosten schon gar nicht mehr fristgerecht zum
1.1.13 anpassen.Wenn man dann aber nichts macht, und wartet bis in der Rechtsprechung dann geklärt ist ob und wieweit eine private Schule dann Umst-pflichtig wird kann es
einfach zu spät sein, bzw. die bis dahin aufgelaufene Steuerschuld reicht um die Schule in die Insolvenz zu schicken. -
Hoffnung....
Hier ein Statement von Agnes Krumwiede MdB:
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Momentan würde es wohl eher so laufen, das aus den 4-5 durch die Besteuerung ca. 3,50 würden und DAS würde dann viele endgültig über die Klippe
springen lassen.Leider sind diese niedrigen Stundensätze nicht nur in privaten Musikschulen üblich,
sondern auch Honorarkräfte an MusikHOCHschulen werden nicht viel besser bezahlt.
(Leipzig 17,50 brutto, EWF Nürnberg 22,50 z.B. und da als Hochschullehrkraft...) -
Das Einkommen einer Honorarkraft im Musikbereich liegt eher im Sozialhilfebereich.
Das der KSK gemeldete durchschnittliche JAHRESeinkommen lag bei knapp über 11.000 Euro letztes Jahr.
Stundensätze von 16 Euro brutto sind normal. Davon darf man dann Krankenversicherung, Fahrtkosten, Materialkosten, Literatur und natürlich Steuer etc. selber bestreiten.
Meist kommt dabei ein Nettolohn von 4-5 Euro in der Std. raus.Und die Lehrer an privaten Schulen trifft es voll, denn die müssen den Schulen in Zukunft jeden Monat eine Rechnung mit 19% Umst stellen wenn das kommt.
An Musikschulen wird man im Normalfall nämlich nicht angestellt.
Gut läuft es für Lehrende an gemeinnützigen Instituten und für reine Privatlehrer,
wobei man allerdings als reiner Privatlehrer selten auf Schülerzahlen kommt, von denen man leben könnte. -
Um hier mal was klarzustellen:
es geht hier nicht um dubiose Subventionen oder Kultur für alle billiger.Bisher waren alle privaten Musikstunden und auch private Musikschulen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sofern die Umsatzgrenze von 17500 Euro überschritten wurde.
Für die Umsatzsteuerbefreiung musste man eine bestimmte Qualifikation und Qualität des Unterrichts nachweisen.
Diese Befreiung haben sich alle, die Sie haben also erarbeitet und verdient!Und nun soll das extrem kurzfristig alles nichtig werden....
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"erfahrener, professioneller Drummer (Gymnasiast)..."
Ach noch was:
in deinem Impressum fehlen dein Name,
eine ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer, und vor allem Deine Steuernummer! -
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Nur für die jenigen, die als Honorarkräfte (Anstellungen gibt es so gut wie gar nicht mehr) an privaten Musikschulen tätig sind (und daher bekomme ich und die meisten meiner Kollegen die meisten Schüler) wird dieser Umsatz dann wieder Umst-Pflichtig... (wenn ich die Darlegungen richtig gelesen habe)
Die wirklich "privaten" Schüler sind bei praktisch allen, mir persönlich bekannten Kollegen nur ein kleines "Zubrot".
90% läuft über Musikschulen...
Aber gerade hier hat man ja recht wenig eigene Betriebskosten, für die der Vorsteuerabzug greifen würde. Das schlägt dann also ziemlich durch.Für mich persönlich bedeutet diese Neuregelung bei gleichbleibenden Umsätzen wie 2012 einen Einkommensverlust von ca. 2500 Euro im Jahr. Bingo.
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Der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik e.V:
hat sich ebenfalls eingeschaltet und eine eigene Petition beim Bundestag eingereicht:
http://www.bdpm.biz/administra…rt3pqlv06kmk7uubg65kqkpp6Diese findet sich auch auf der Seite des bdpm: http://www.bdpm.biz
Anscheinend mit einer deutlich gründlicheren Rechtsanalyse.
Folgendes Anschreiben ist vielleicht für die hier lesenden Anwälte interessant:http://www.dbft.de/fileadmin/u…AnschreibenDBfTM.01.8.pdf
lg
EDIT: Links eingefügt
EDIT2: Noch ein Link: http://hd.welt.de/ausgabe_a/wi…-Tanzschulparagrafen.html
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Interessanterweise ist der Initiator der Petition Steuerberater...
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Das könnte ja theoretisch dann auch bedeuten,
das z.B. der Schlagzeugunterricht für Kinder als Freizeitgestaltung angesehen wird,
genauso wie der Hausfrauen-Cajon-Kurs,
aber der Unterricht für Teenager die sich dann Garibaldi und Igoe reinziehen als BIldung läuft....Das wird ein Spaß!
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Das schreit nach weiteren Rechtsstreitigkeiten....
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Aber selbst professionell ausgerichteter Unterricht kann ja "auch der Freizeitgestaltung" dienen. Der wäre dann ja nach dem Text nur befreit wenn keine Gewinnerziehlungsabsicht gibt. Oder?
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Wenn Du weiterliest findest DU:
"Nicht befreit sind Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen."
und
"Erbringt eine andere Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung Leistungen im Sinne des Satzes 1, die auch der Freizeitgestaltung dienen können, sind diese nur dann befreit, wenn die Einrichtung keine systematische Gewinnerzielung anstrebt..."
In diesen beiden Sätzen liegt das Problem.
EDIT: Ein Umst-Befreiung für private Musiklehrer war bisher auch möglich. Sofern man einen staatlich anerkannten Abschluss als Dipl. Musiklehrer hat. Ich hab den nicht. Ich habe einen Lehrplan für eine dreijährige Ausbildung erstellt,, und hatte Referenzen von Schülern die ich an Hochschulen untergbracht habe, und bin so an die Befreiung gekommen. Kann man bei der jeweiligen Bezirksregierung beantragen.
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Ist es nicht. Denn auch die wären nur befreit, wenn sie keine Gewinne erzielen wollen.
Und auch als Privatlehrer konnte man bisher schon eine Umst-Befreiung bekommen. (Hab ich ja auch).
Die ist dann hinfällig.... -
Hi Folks...
sieht aus als wäre da nicht viel zu machen.
Die ENtwürfe sind zwar alle noch nicht bestätigt,
aber es geht wohl um eine Anpassung an europäisches Recht, zu dem das deutsche Umst-Recht in diesem Punkt wohl im Widerspruch steht:Steuerbefreiung von Bildungsleistungen und der Umsätze von Privatlehrern
(§ 4 Nr. 21 und 22 UStG)
Die bisherigen Regelungen des deutschen Umsatzsteuerrechts weichen von den Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts ab, was in der Praxis immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führte. Die Vorschriften werden nunmehr an Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) angeglichen. Damit verbunden ist der Wegfall des Erfordernisses der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde für die Gewährung der Steuerbefreiung.
Die Vorschriften sollen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.Dann mal gute Nacht...
lg
Christian -
Lieber Seelanne,
bitte vergiss nicht die doch sehr unterschiedlichen Umsatzdimensionen.
Bei den Diskos geht es darum ob von jedem Gast der ca. 30-40 Euro Umsatz bringt anstatt 10 Cent evtl. 80 Cent abgeführt werden.
Bei Lehrern geht es darum von jeder 45min Unterrichtseinheit die ca. 30 Euro Umsatz bringt auf einmal 4,79 Euro abzuführen.Die Idee mal eben 19% auf die bisherigen Unterrichtsgebühren draufzuschlagen kann man sowas von knicken.
Viele private Musikschulen haben
a) inzwischen oft Verträge mit Preisbindung
b) kurze Kündigungsfristend.h. der Schülerschwund kann dann schon umgehend einsetzen.
Und bei einer Gebührenerhöhung um 19% wird das ganz sicher passieren.Das der Abstand zu den subventionierten, kommunalen Instituten dann noch größer wird brauch ich ja sicherlich keinem erklären.
Beispiel Stadt Roth:Unterricht Musikwerkstatt Pianissimo 30min wich. 63,50 Euro/Monat
Stadtjugendkapelle Roth: 42 Euro im Monat.
Wenn ich nun auf die 63,50 die 19% draufschlage ist die private Schule schon 33,56 teurer.
Da kommt dann keiner mehr....Für viele Musikschulinhaber, die nun so gerade noch evtl. auf ein Monatseinkommen von ca. 1600 Euro brutto kommen, nach Abzug der Betriebskosten (wo man ja die Umst. ja dann auch wieder bekommt)
würde es schon sehr eng, wenn sie davon dann noch Umsatzsteuer abführen müssten...
Für die Lehrer die privat unterrichten und es zu einer Umsatzsteuerbefreiung gebracht haben durch Diplom oder auf anderem Weg werden dann aus 1000 Euro Einnahmen mal eben 840,34 Euro....Wie gesagt, ich habe kein Problem damit Umsatzsteuer abzuführen, nur die Kurzfristigkeit der Regelung nimmt einem jede Reaktionsmöglichkeit.
lg
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Der Gesetzentwurf ist für 2013. Schonfrist habe ich im Gesetzestext keine gefunden.
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Sagen wir mal, ich habe grundsätzlich auch kein Problem damit Umsatzsteuer abzuführen.
Das Problem liegt in der Kurzfristigkeit, da man keinerlei Möglichkeit hat zu reagieren.Plötzlich auf 19% Einkommen verzichten beudeutet für die meisten von uns schlicht "pleite".
Die 19% auf die Schüler umzulegen bedeutet aber eine massive Kündigungswelle und somit auch wieder massiven Einkommensverlust und somit wieder "pleite"...
Auch eine Mischlösung beudeutet für die meisten Schulen und Lehrer schlicht "pleite".
DAS ist das Problem!
lg