korrekt, aber aus Beschuldigung resultiert auch nicht Schuld. auch das ist ein trugschluss.
Sicher, aber ich habe auch nie behauptet, er sei schuldig.
Ich weise lediglich darauf hin, dass man mit dem Grundsatz "Im Zweifelsfall für den Angeklagten" nicht zureichend
jemandes Unschuld beweisen kann. Fairerweise gestehe ich ein, dass man in diesem Sinne Unschuld natürlich niemals beweisen können wird.
Bei Emjay sehe ich allerdings genug Indizien, um zumindest nicht von seiner Unschuld überzeugt zu sein.
Das heißt im Umkehrschluss nicht, dass ich von seiner Schuld überzeugt bin, bitte nicht in den falschen Hals bekommen!
Edith @ Max:
Richtig. Aber Rechtssysteme sind faktisch gesehen keine allgemeingüligen Indikatoren für Schuld oder Unschuld, sondern gesellschaftliche Konstrukte, deren
Ziel es ist, größtmögliche Gerechtigkeit bei gegebener Zweckmäßigkeit zu gewährleisten.
Situationen zweifelsfrei zu klären liegt leider nicht in deren Kompetenzbereich, so sieht's aus.