Zusammen gefaßt und selbst erfolgreich jahrleang praktiziert:
Mehrere Leute die zusammen irgend etwas mit Geldverdienen machen, sind immer automatisch eine GbR - ob sie dies extra gründen oder nicht.
Wenn es etws zu verdienen gibt, wendet sich das Finanzamt aber irgendwann an Einen, der, wenn er es nicht anders belegen kann, für alle anderen steuerlich haftet.
Daher meldet man sich schön bei einem Finanzamt (gerne dort, wo der Übungsraum ist) an und gibt dabei die einzelnen Mitglieder mit deren Daten an.
Die Herren dort wissen aber, dass die allermeisten Bands eher alljährlich bei der Arbeit drauflegen (Liebhaberei), denn es gilt, wie in jedem Betrieb:
Einnahmen (Gage, Gema, Wettbewerbspreis,...)
- Ausgaben (Übungsraummiete, Strom, Heizung, Fahrtkosten zum Proberaum und zum Auftritt, Instrumente, Telefon, Port, Werbung, Demo, Verplegungspauschale für den Auftrittstag, Instrumente, Versicherungen, Bühnenklamotten,.. = ALLE Belege immer schön sammeln!).
= Gewinn (meist Minus = Liebhaberei, PLUS = Versteuern!)
Natürlich errechnet jeder Musiker für sich selbst diesen Gewinn, denn jeder hat ja andere Aufwendungen.
Auch wenn dies aktuell nicht danach aussieht, lohnt es sich oft, dennoch die Sache ordentlich anzumelden und eine Gewinnerzielungsabsicht zu versuchen.
Die o.g. MINUS-Einnahmen (Verluste) kann jeder einzelne Musiker anteilsmäßig bei seiner normalen Steuererklärung mit dem Einkommnen aus seinem normalen Beruf verrechnen und somit Steuern sparen. Weiterhin ist man Mehrwertsteurabzugsberechtigt und dies bedeutet im Minusfall, dass man von den 19% die man oft bezahlt, den Überschuss auch zurück bekommt.
Hat man sein Schlagzeug schon seit Jahren, kann man dies nur noch anteilig absetzen und im Normalfall auch nur linear über einen langen Zeitraum. z.B. 3.000 / 10 Jahre = 300 Euro im Jahr. Kleinteile bis 400 Euro gehen immer im Anschaffungsjahr.
Das Finanzamt rechnet damit und verweißt in seinem Steuerbescheid auf die evtl. Liebhaberei, die dann irgendwann die Rückzahlung der Steuervorteile an das Finanzamt bedeuten würde.
Hat man aber irgendwann (z.B. nach 7 Jahren) dann in einem Jahr einen Gewinn erzielt (und seien es nur 3, 50 €), dann handelt es sich nicht mehr um Liebhaberei!
Wir wurden damals vom FA aufgefordert, weil wir mehrfach in einem FA-Bezirk ordentliche Gagen bekamen und immer mit dem selben Bandnamen und dem selben Bandmitglied unterschieben. Dadurch "fällt man dem FA auf!"
Wenn es also nur um klitzekleine Beträge, gelegentlich, an irgendwelchen Orten in Deutschland geht, dann braucht sich den ganzen Aufwand nicht zu machen, vor allem wenn man (der Unterzeichner der Gagenquittung) sonst kein Einkommen hat. Selbst wenn da FA auf den jenigen zukommt und er mit ein paar gesammelten Belegen beweisen kann, das nie eine Gewinnerzielungsbasicht bestand und man kräftig bei dem Hobby drauflegt. Die o.g. 150 Euro geteilt durch 4 werden doch ganz sicher alleine durch die Kosten rund um den einen Auftritt (Fahrt, Verplegung, Verschleißteile wie Saiten, Sticks,...) schon aufgebraucht. Somit ist das keine beabsichtigte Steuerhinterziehung.
Bei 50 Euro Reingewinn pro Nase und Auftritt sieht es dann anders aus.
Wir haben unsere Steuersachen immer selbst gemacht und uns die Kohle für den Steuerberater (die heutzutage nicht mal mehr abzugsfähig ist) gespart und alles richtig(er) gemacht, denn wenn der keine Ahnung vom Metier hat, vergisst er auch wichtige Ausgaben!.