@duke #5
Allerdings habe ich die Sachen gelesen.
Und was dieses läppische Zitat von dem eBay Advokaten angeht: was soll er denn schon nach der Niederlage sagen? Vielleicht, dass der Kläger eigentlich Recht hat? Dass eBay so richtig Mist gebaut hat, und er jetzt in Sack und Asche geht? Das Klappern gehört zum Handwerk. Und der Typ hat halt geklappert.
Aus "Die Presse": "Das Urteil würde fast ausschließlich die Argumente der Gegenseite aufgreifen, noch dazu seien Vergleiche wie eBay würde in seiner "Trägheit" gar einer "sowjetischen Bürokratie" gleichen, absolut unangemessen in einem Urteil." Tja, wenn man unterliegt, dann neigt man dazu festzustellen, dass das Gericht der Gegenseite gewogener war. Das mit der Sowjet Bürokratie ist ein schönes literarisches Schmankerl.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eBay in Berufung geht. Den Grund findet man, wenn man die verlinkten Sachen richtig liest. Allerdings könnte eBay daran gelegen sein, weiteren Klagen im Zusammenhang mit den selben Verkäufer aus dem Weg zu gehen. Man könnte das Verfahren also versuchen mit einer Berufung zu verschleppen und so den sicheren Hafen der Verjährung anzusteuern. Dagegen spricht, dass die versammelte Presse und andere Interessierte im Gerichtssaal ein Spektakel miterleben würden, das sie seit langem herbeiwünschen, und das wiederum kann nicht im Sinne der Marketingabteilung von eBay sein.
eBay ist schon öfter vor Gericht unterlegen. Aber noch nie in diesem Zusammenhang: Verletzung der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht einem Privatkäufer gegenüber. Hier hat ja nicht Louis Vuitton oder Prada wegen Markenrechtsverletzung geklagt.