Ich habe bewusst dieses extreme Beispiel gewählt, um zu verdeutlichen, das deine mathematische Grundthese nicht stimmt.
Hast du bei 100€ Einnahmen nur 10% Betriebsausgaben, also 10€, schaffst es aber dein Honorar um 10% zu erhöhen, so steigert sich dein Gewinn aber nicht um 10% sondern schon um 11%.
Das heisst, das deine Grundthese nicht stimmte, das man zur Erzielung eines doppelten Einkommens, die Einnahmen verdoppeln müsst. Sobald die Betriebskosten nur etwas höher sind als die 10%, die du angeführt hast, sieht die Rechnung immer noch mehr in Richtung meines Rechenbeispiels aus.
Gewöhnlich betragen die Betriebskosten eines Freiberuflers auch nicht 10% seines Umsatzes sondern eher mind. 30% davon, immer vorausgesetzt, er bezieht auch wirklich lle seine Unkosten mit ein und rechnet sich nix schön. Da sieht die Rechnung eben auch schon ganz anders aus.
Lange Rede kurzer Sinn, deine Rechenweise entspricht nicht mathematischen Grundsätzen
Mathematische Grundsätze können aber auch schonmal realitätsverzerrend wirken. Denn die vermeintlich zu erwartende Analogie lässt sich aus Deinem Ursprunsbeispiel nicht ableiten.
PRAXISnahes Rechenbeispiel (es geht um die Relationen, die gleich bleiben)
Einnahme 1.000.000 Ausgaben 300.000 (gemäß Deiner statistisch ableitbaren Prognose) = 700.000
10% Erhöhung = 1.100.000, Ausgaben 300.000 = 800.000
Nettozuwachs von 700.000 auf 800.000 ca. 14%
Die Differenz zwischen Bruttoerhöhung und tatsächlichem Zuwachs beträgt also im Rahmen von realistisch nachvollziebaren Parametern 4%. Ok, das bedeutet natürlich den prozentualen Anstieg betreffend einen 40%igen Zuwachs, bleibt aber wohl in "absoluten Zahlen" gesehen vernachlässigbar.
Was bleiben eigentlich von diesen 4 %, wenn man die entsprechend steigenden Beiträge zu Kranken-Pflege und Rentenversicherung mit einbezieht? Steuern? Schonmal durchkalkuliert?
Wie gesagt, das Beispiel funktioniert auch bei 100.000 oder 21.678.
Dein Ursprunsbeispiel empfinde ich da eher als betriebswirtschaftliche Trickrechnung-verblüffend aber eben in der Praxis (zumindest in meiner) nicht anwendbar. Einen Auftraggeber mal eben so aus dem Nichts mit einer 50% Erhöhungsforderung zu konfrontieren, dürfte wohl eher im Bereich des Unüblichen liegen, genauso wie die Tatsache, dass mir ein Job 50% Ausgaben verursacht..
Da ich aber prinzipiell auch absolut gegen zu niedrige Honorare bin, sollte man auch nochmal auf die Kostenfaktoren aufmerksam machen, die nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Was also tun, wenn z.B. eine Musikschule trotz "anständiger " Schülergebühren nur kleine Honorare zahlt. Man kann ja mal kurz durchrechnen und eventuell vor Ort einen Raum anmieten........vielleicht findet sich ja noch ein Kollege, der ebenfalls unzufrieden ist. Wo man entsprechende Handzettel verteilen kann, weiss man ja.
So, ich geh jetzt erstmal ne Runde mit meiner Yacht fahren.
Und falls garnix läuft, ein möglicher Plan B : Reiche Witwe mit 67