ZitatHallo,
schönes Beispiel.
Dito!
Wie gesagt, der Laden funktioniert..aber es ist eben schon nicht untypisch, dass Du die von Dir genanten Beispiele anführst.
Glaubst Du ernsthaft, dass ein Sofa im Raum vom Vermieter als Anlass genommen würde, mit entsprechender Gesinnung unter Nutzung der "Wohnklausel" vor Gericht zu ziehen? Glaubst Du ernsthaft, Du könntest ihn in diesem Fall erfolgreich vertreten?
Glaubst Du ernsthaft, jemand außer einem kreativen Anwalt ( wobei Kreativität hier ausgesprochen das Gegenteil von zielführend bedeuten sol) würde sich ernsthaft Gedanken darum machen, dass ein Verstärker eventuell zu den zu vermeidenden Elektrogeraeten zählen könnte?
Auch der Aspirant auf die vakante Instrumentenbesetzung wird ziemlich wahrscheinlich unbehelligt bleiben. Zugegebenermaßen ist dieser Passus ein bißchen komisch, aber letztlich zählt eben die Praxis doch mehr, als
das kreative Konstrukt . Meiner Überzeugung nach auch vor einem Gericht.