Beiträge von drumrumköln

    :D Alter Falter, sach, kuck ich richtig??? Wie seinerzeit schon angemerkt, gings mir in meinem Beispiel darum, die Mikrofonie (erste Erfahrungen in dem Bereich) zu testen ( Ausrichtung, Abstände, spätere Bearbeitung mit EQ , letztliche Auswirkung beim Mixdown und Konvertierung) und dafür brauchts SIGNALE. Für diesen Zweck habe ich mal paar Nummern durchgeboxt. Die würden mir bei deiner " weltbesten Vorführung seit der Erfindung des Jazz-Drumming" dann für Erfahrungswerte im o.g Bereich doch etwas fehlen.


    "mach doch besser" sollte in erster Linie bezwecken, dich irgendwie zu beschäftigen, statt mich mit in gewohnt charmanter Weise mit "tritt mal die Hihat bei 2 und 4" und Ähnlichem zu nerven.
    Für einen Contest in " wir spielen mal dezent und zurückhaltend und machen möglichst keine Fehler um uns beim Kongress der blutarmen Eigelblosen um den Preis fürs Lebenswerk zu bewerben" oder für sonstigen Affenzirkus war mein Beitrag nicht gedacht.


    PS: Ich finds schon schöner, im Pianosolo in den 3/4 Teilen jeweils auf die punktierten Viertel vom Bass deutlicher einzugehen.


    PPS: In diesem Sinne noch einer: http://www.youtube.com/watch?v=pqbchExCYJ4&feature=related
    "mach doch besser".
    Unter all den Musikern die ich so kenne, bist du mir besonders sympathisch! :thumbup:

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!


    Das mit der Spur verschieben finde ich eine gute Idee, muss ich bei Gelegenheit mal probieren. Vielleicht hab ich sie im Eifer des Gefechts auch irgendwie verkehrt rum reingeklebt.... :D


    @ King killer, du meinst dieses Stück, welches ich heute abend nochmal angesehen hatte und dabei diesen "second take" fabrizierte.
    http://www.youtube.com/watch?v=gh9L7Ye5E-8



    Die im Startpost verlinkte Nummerwar eine von mehreren, die ich an diesem Tag in Verbindung mit Mikrofonie,Interface,486-er , camcorder und was sonst noch am Start war, im Sortiment hatte, um eben verschiedene Genres (mit entsprechenden Soundvorstellungen) zu chekcen. Stücke - Vorbereitung lief maximal "pi mal Daumen"(war ja auch nicht für die Oeffentlichkeit gedacht - und dann auch noch ein link ins DF...."was errrlauben Strrruuuunz" aber ejal, ich hab erstmal fertig.


    War ein langer Tag, jetzt muss ich erstmal ein Brot essen.

    Die Beiträge an die KSK richten sich nach dem geschätzten Jahreseinkommen ( -entspricht ca. dem Teil nach Gewinn/Verlust-Rechnung). Pro 10.000;- macht das ca. 160;- Euro pro Monat....die entsprechend der jeweiligen Regelung auch steuerrelevant geltend gemacht werden können.
    Über "brutto vs netto" gibts schon seit jeher Diskussionen...

    Vielleicht ist bei diesen " Viertel auf Bassdrum + Viertel auf Snare" -
    Passagen auch sowas hier gemeint und wurde eben nur rudimentär zu Papier
    gebracht, um je nach Fähigkeit zum Swingen gebracht zu werden.


    http://www.youtube.com/watch?v=ctns1LjLG8c&feature=related




    Man kann aber auch im Zweifel sicher den Herrn Kapellmeister fragen. Der
    wird als Notenverteiler vielleicht auch die ein oder andere klangliche
    Vorstellung vermitteln können. Er wäre zumindest meine erste Anlaufstelle bei Unklarheiten

    @crudpats




    Kannst Du vielleicht jetzt mal so langsam deine penetrante Provokation
    dem TS gegenüber einstellen? So langsam wirds lächerlich. Er lässt Dich
    damit doch trotz seines jugendlichen Alters ziemlich konsequent ins
    Leere laufen und man stellt sich die Frage, wer hier wohl die
    markanteren Verhaltensauffälligkeiten offenbart. Respekt für sein
    besonnenes Verhalten deinen dämlichen Unverschämtheiten gegenüber!
    Ich kann seine Reaktionen teilweise durchaus nachvollziehen und empfinde sie gemessen an den jeweilig zu Grunde liegenden Beiträgen auch jetzt nicht allzu unangebracht/unverhältnismäßig.


    Und wenn er auf diese Art des Spiels steht, dann ist das eben so. Und wer da die Toleranz nicht aufbringt, gründet sein eigenes Forum mit entsprechend ausgesuchten Usern...Kann doch nicht so schwer sein.

    Ich würde prinzipiell mal abwägen, wie es in der Region so im Vergleich aussieht.


    Falls es sich in erster Linie um eine Anpassung der Nebenkosten handelt, wäre das bei gegebener Plausibilität wahrscheinlich zu akzeptieren.


    Zu allerletzt würde ich auf die Idee kommen, den Vermieter zu verklagen, denn das dürfte die teuerste und selbst bei 100% Rechtzusprechung die auf Dauer zumindest unbehaglichste Variante werden. Oder ließe sich ein solcher Fall durch einen Spezialvertrag tatsächlich GÄNZLICH vermeiden?

    :D Warum müsst ihr Rechtsverdreher eigentlich immer so übertreiben? Ne Nummer kleiner täte es doch auch schon.
    Warum ein Haus ohne Möbel und Instrumente? Tsunami? Kann man da was in den vertrag schreiben? Oder gehts dabei um Insolvenz? Vor dem Pfandrechtsausüben wird man dann doch aber in Kenntnis gesetzt?


    Edit: Im 1. Beispiel muss der Protagonist dann aber das Groupie aus Versehen allein auf dem Gelände zurückgelassen haben- kann ja passieren, aber dann wird er ihr auch keine Schlüssel überlassen haben. und solange sie keine Schlüssel abgeben kann, erübrigt sich doch auch der Austausch der Schließanlage. Also eher unwahrscheinlich...


    ". Beispiel2: Klingt plausibel. Vielleicht haben die dafür eine Versicherung? Vielleicht haben sie aber auch für gewerblich genutzte Räume ab einem bestimmten annehmbaren Verdienstausfall in solchen Fällen andere Verträge? Man weiß es nicht wirklich, oder?


    edit"zu 2. die werden dem Fred ganz einfach kurzerhand einen Ersatzraum anbieten. Am Ende haben doch beide in erster Linie ein Interesse an einem funktionierenden Miteinander. Das darf man irgendwie auch nicht aus den Augen verlieren.


    haha, nervensäge. Hier in Köln läuft das mit " man kennt sich, man hilft sich" wenn im Gebäude nix frei ist, wirds woanders was geben. Aber das Prinzip der Unterhaltung ist mir dauernd recht deutlich. Wo der eine die Möglichkeit sieht, baut der andere ein Hindernis. Bringt man diese Mentalität mit oder ist das Teil der Ausbildung?

    ok, überzeugt!
    da es offensichtlich nicht möglich ist, am praktischen Fallbeispiel zu zeigen, inwiefern die weiter oben besprochenen Klauseln zu Schaden für wen auch immer führen, belässt man es halt einfach bei einer Warnung. Also, seid gewarnt. Solange solange schon solange funktioniert kann man optimistisch in die Zukunft schauen und auf Erfahrungswerte vertrauen. Über nicht näher benannte Eventualitäten lohnt sich jedenfalls mein Einsatz für mich nicht.
    pbu, ich rief übrigens nicht nach Praxistipps, die sich aber innerhalb eines "normalen" Gesprächs natürlich ergeben könnten.
    Wenn doch bloß nicht alles so problematisch wäre.

    @ pbu
    Was bitteschön birgt keine Gefahren! Es gibt keine Garantien. Ich persönlich habe noch keinen Anwalt für proberäume gebraucht und der Laden in Köln läuft auch....solange die Praxis so funktioniert, kann ich mit " eurer" Theorie gut leben.
    Behauptungen aufzustellen ist leicht, schwierig wirds bei der Beweisführung. Und die ließ für mich bisher hier zu wünschen übrig. KONKRETE Beispiele wären halt wirklich aufschlußreich. Z.B. Wann wurde welche vergleichbare Klausel schonmal ausgehebelt?

    Wer Recht studiert hat, hat nicht immer Recht, sonst würde es logischerweise keine unterlegene Partei in Zivilverfahren mit Anwaltsvertretung geben. Wer Recht studiert hat und das seit Jahren praktiziert, kann jedoch auf einen Erfahrungsschatz zurückgreifen und weiß eben, wie Verfahren in der Praxis ablaufen und muss an dieser Stelle keine Vermutungen anstellen, wie Gerichte irgendwelche ausgedachten Klauseln auslegen würden.
    Wer Recht studiert hat, erkennt auch (und hier wurde von den entsprechenden Personen darauf hingewiesen), wie sinnlos ein Posting in diesem Thread - nicht nur aufgrund des beratungsresistenten Threadstarters ist. Trotzdem danke an Peter für den (definitiv ggü. Dumrumköln gescheiterten) Versuch, die Komplexität des Ganzen aufzuzeigen.


    Danke für deine weise Zurechtweisung. Ich bin mir sehr wohl bewußt, dass diese Dinge auch sehr komplex geregelt werden können und das mag ggf. auch sinnvoll sein. In dem Dialog mit Jürgen K. ging es dann aber doch speziell um ein paar Punkte, die seinerseits angeführt wurden. Vielleicht liest Du es einfach nochmal. Ich habe zu PBUs Beitrag kein Wort geschrieben... insofern handelt es sich bei Deiner Einschätzung seiner Worte Wirkung mich betreffend für absolute Spekulation. Was soll das? Lies gefälligst genauer und denk nach, bevor Du hier irgendeinen altklugen Scheiss verzapfst. Danke!

    aha...Wer Recht studiert hat, hat wahrscheinlich auch immer Recht. Sowohl im Leben als auch tagtäglich vor den Gerichten dieser Welt.
    Deine geäußerte Beurteilung beruht zwar nachweislich auf Irrtum, Wahrscheinlichkeit und Interpretation, aber das reicht dann im Zweifel wohl aus. Immerhin trifft hier Theorie auf Praxis.

    Zitat

    Hallo,


    die
    Problematik Wohnen im Proberaum lässt sich für den Vermieter leicht lösen. Ist die Zweckbestimmung eindeutig getroffen, sind zweckfremde Nutzungen folglich nicht zulässig. Da nun noch eine Zwischenvariante
    "wohnähnlich" einführen zu wollen, wirft Fragen auf, die bei Berücksichtigung von üblichen Proberaumnutzungen unnötig sind, zumal eine näher Bestimmung ja ausbleibt.

    Hmm, im Zweifel wirft jede Formulierung doch Fragen auf? Genau das ist doch auch ein großer Teil des "Rechtsgeschäft". Was genau ist dann eine "zweckfremde Nutzung"? Erreicht man durch diese zusätzliche, wie Du schon selbst definierst " Zwischenvariante" nicht vielleicht doch, dass man im Zweifel etwas in der Hand hat, auch bestimmten Handlungen, die
    vielleicht nicht direkt schon als eindeutige Zweckentfremdung definierbar sind, dadurch doch zu unterbinden?


    Die nähere Bestimmung bleibt vielleicht deshalb aus, um dann nicht mit unerwähnten Formen dieser grundsätzlich nicht gewollten Nutzung konfrontiert zu werden...- Wie gesagt, "keine wohnähnliche Nutzung bitte". Es bleibt dann im Einzelfall Sache des Vermieters, ein bestimmtes Verhalten zu "untersagen". Ist aus Sicht des Vermieters/beschwerdender
    Mitmieter doch recht komfortabel.


    Das war ein grauer Zitatblock:
    Solche Formulierungen können durchaus schaden, wenn dann Prozesse wegen einem Haufen von fragwürdigen Bestimmungen Prozessein die Länge ziehen, weil immer mehr darüber diskutiert werden muss. Dasmacht die Sache letztendlich auch nicht billiger.
    Zitat-Ende


    Mir erscheint der Vertrag insgesamt doch eher recht kurz und kompakt. Die einzelnen Klauseln sind ja eben nicht ewiglang und in allen undenkbaren Variationen ausformuliert ( wobei es immer mehr Möglichkeiten gibt, als man sich vorher auszumalen imstande war). Ich habe da schon wesentlich umfassendere Werke gesehen. Letztlich gehts vor
    Gericht aber doch meistens um ganz bestimmte Punkte aus einem Vertrag, da ist es letztlich relativ egal, was da sonst noch drinsteht, soweit diese Punkte dann nicht in Zusammenhang mit den behandelten Klauseln in Verbindung gebracht werden können.


    Je klarer und auf den Punkt definiert (die Idee der Klausel muss vor allem einleuchtend sein) desto weniger ist die Möglichkeit gegeben, irgendwelche "Parallelen" zu anderen Punkten zu "stricken".

    Zitat

    Das mit den Stromzählern ist eher unwahrscheinlich, da ja die Nebenkosten offenbar umgelegt werden. Das geht ja nur, wenn auch Zähler da sind. Was dann am Kühlschrank das große Problem sein soll, verstehe ich nicht so ganz, es sei denn man wollte lediglich nicht unmittelbar den Probezwecken dienende Geräte vermeiden, was dann aber mit dem Stromverbrauch nichts zu tun hat. Und was eben hoher Stromverbrauch ist, der unzulässig sein
    soll und nicht hoher Stromverbrauch, der zulässig sein soll, ist nicht geklärt, das Beispiel Kühlschrank passt nicht so richtig. Ein Vertrag soll Fragen beantworten und nicht Fragen aufwerfen. Ein Vertrag soll auch nicht zum Nachdenken anregen, es handelt sich nicht um ein pädagogisches Werk. Der Schaden einer solchen Regelung entsteht im Streitfall, wenn dann eben fröhlich diskutiert werden muss, was denn nun erlaubt ist und was nicht.

    Das überzeugt mich nun GAR NICHT. Aufgrund von " eher unwahrscheinlich" wird im Ernstfall wohl nicht argumentiert.
    Für mich ist der erste Gedanke dieser Klausel:" ok, wahrscheinlich laufen immer mehrere Proberäume über einen Zähler und um möglichst viel Ärger zu vermeiden..." Ansonsten macht diese Klausel für mich keinen Sinn. Im Gegenteil - gäbe es pro Raum einen Zähler, könnte der vermieter an hohem Verbrauch Interesse haben, weil somit vielleicht bessere
    Konditionen mit dem Energieversorger aushandelbar wären. Ausserdem würde "pro Raum ein eigener Zähler" vielleicht auch werbewirksame Verwendung auf der Homepage finden. Das nächste Argument für diese Überlegung : Es
    handelt sich um ein umgebautes Gebäude, welches in seiner ursprünglichen Planung selbstverständlich nicht auf so viele "Einzelparzellen" ausgelegt war. Ein Blick der Bilder verrät, dass die finanziellen Mittel diese Geschichte nicht unerschöpflich waren. Für die Mieter hätte dieses "Zähler teilen" den Vorteil nicht die pro Zähler anfallenden
    Meß-und Schaltpreise zahlen zu müssen. Und solange keiner Kühlschränke ohne Türen verwendet, passt das dann auch... Dieser Gedankengang ist für mich jedenfalls mindestens so wahrscheinlich, wie für Dich der Deine.
    Ok, die haben dort Getränkeautomaten... aber es würde mich wundern, dass deshalb Kühlschränke verboten wären.


    Erlaubt ist JEDES der Ausübung im Sinne des Zweckes dienende Gerät ( ich schätze, hier gibts vielleicht einen möglichen Hebel- und vielleicht gibts genau deswegen eben auch die Liste der zu vermeidenden Geräte) . Gäbs die Klausel nicht, wäre für den Vermieter die Handhabung der sich ggf. für ihn stellenden Problematik wohl größer und es liefe vor Gericht eine Diskussion, indem die Gegenpartei behauptet " Na, so ein Kühlschrank mit gekühlter Inspiration aus der Flasche ist ein absolutes Muss, und da keine dies untersagende Klausel in dem Vertrag zu finden ist..." Der Anwalt des Vermieters wird diese Klausel schon zu nutzen wissen. Oder würdest Du viel Geld wettend (auf dich natürlich) gegen ihn antreten?


    Ein Vertrag ist aber doch zuallererst mal eine Vereinbarung zwischen 2 (oder mehr) Parteien. Insofern ists auf jeden Fall wünschenswert, dass der Vertragsnehmer auch begreift, was die Gegenseite da so alles im Sinn hat. Genau die Zweckentfremdung dieser Idee bereitet doch so häufig Probleme. Wer liest denn im einzelnen noch einen Vertrag über z.B seine Haftpflichtversicherung? Die fatalen Ergebnisse dieser Entwicklung sind ja gelegentlich im TV tzu bestaunen...


    Da es keine Verpflichtung gibt, Vertraäge grundsätzlich professionell erstellen zu lassen, müssen sich die Gerichte eben auch mit dem Ergebnis zurechtfinden, was in aller Regel aber wahrscheinlich leichter funktioniert, weil eben nicht 5798 Unterabsätze zu beachten sind.


    Sorry, aber was genau ist da unscharf? Ich finde, man kann es kaum klarer ausdrücken. Für mich ist jedenfalls genau verständlich, was da nicht passieren soll. Natürlich könnte diese Regelung im Einzelfall mal lästig sein. (Beispiel: Ich muss dringend etwas aus dem Proberaum haben,lieg aber leider krank zu Hause im Bett. Den nicht gemeldeten Nachbarn
    kann ich dann leider nicht "mal eben"vorbeischicken. Vielleicht lässt sich das mit einem Telefonat aber auch regeln. Falls nicht, Pech gehabt -irgendwie würde ich schon an mein Zeug kommen). QAnsonsten ist mir der Sinn dieser Klausel absolut klar und ich würde das auch so akzeptieren.

    Bist Du Dir bei Deiner Einschätzung sicher? Der Laden läuft seit einigen Jahren und ist auch nicht gerade als "klein" zu bezeichnen. Ob sich die Betreiber da nicht zwischenzeitlich mal über eventuelle Schwierigkeiten schlau gemacht haben?


    In Deinem post 34 schreibst Du ja auch, dass Vertrag und AGBs getrennt und ein Indiz für unprofessionelle Unklarheit wären. Es wird aber irgendwo darauf hingewiene, dass sich die AGBs auf der Rückseite des vertrags befinden. Im Internet lässt sich eben nicht immer alles so darstellen, wie es dann "in echt" aussieht. Zu der von Dir monierten
    "schriftform-Klärungsdefinition" gibts dann auf den Seiten auch noch etwas zu lesen. Die betreiben da über 100 Proberäume - würde mich schon etwas wundern, wenn die sich nie mal bei geeigneten Stellen über die
    rechtliche Situation erkundigt hätten. Ich würde das jedenfalls tun.
    Ich glaub, ich studier demnächst mal Jura. Dieses kreative theoretisieren hat schon seinen Reiz.




    EDIT: wie beeinfluss ich eigentlich den Zeilenumbruch? Meine Beiträge sehen nach dem erst-Abschicken immer aus wie ein Gedicht mit 8 wörtern pro Zeile..oben hab ich jetzt aus Versehen ein Zitatblock gelöscht- sinn wird hoffentlich trotzdem klar

    Da mich die Thematik jetzt grundsätzlich interessiert und Du als Mann vom Fach
    wahrscheinlich eine Menge brauchbare Infos vermitteln könntest..

    Zitat

    Hallo,


    was ich ernsthaft glaube, das lassen wir mal außen vor.

    ..ist das natürlich schonmal bedauerlich. Ich hatte Deine Bedenken bzgl. der den von Dir angeführten Klauseln aber schon als ernstgemeinte Ansatzpunkte interpretiert.

    Zitat

    Was
    aber merkwürdig ist: warum verwendet man solche Klauseln, wenn man
    vorher schon weiß, dass die weitgehend praktisch keine Wirkung bei
    Gericht entfalten würden? Einschüchterung? Vernebelung? Spaß am
    Schreiben?

    Wäre man vor regelmäßigen und andauernden Übernachtungen, morgendlichen Waschungen auf der Gemeinschaftstoilette, zum Trocknen aufgehängter Kleidung nach vollzogener Handwäsche im Waschbecken, dem 2-Plattenkocher auf dem Flur... etc. von Mietern/ deren Kollegen aus einer etwas weiter enfernten Stadt/ englische
    Hooligans während einer WM..etc auch gefeit, wenn man zu diesem Komplex keine Klausel formuliert? Vor Gericht bei sehr deutlicher Sachlage vielleicht schon, aber ob das ohne Vertragsgegenstand zu sein auch jedem Mieter ohne gesonderte Erwähnung immer gleich klar ist?


    Man könnte dazu sicher auch jemanden beauftragen, der eine 45 Seiten umfassenden Definition zu dem Themenblock erarbeitet..., oder man bringts eben kurz auf den Punkt und überlässt es im Problemfall einem Richter, die Sache zu beurteilen. Schaden kann diese Formulierung doch nicht anrichten?


    Vielleicht laufen die Räume nicht über jeweilig installierte Stromzähler. Aus diesem Grund möchte der Vermieter vielleicht
    verhindern, dass irgendwelche Blitzbirnen einen Kühlschrank vom Sperrmüll besorgen, der trotz fehlender Tür bei "volle Pulle" das Bier doch spürbar kühler macht als bisher. Und da die Beleuchtung irgendwie geil wirkt - gibts direkt noch einen zweiten in dieser Art. Würde man auch ohne entsprechende Klausel der Vernunft problemlos zum Vollzug
    verhelfen können? Und auch in diesem Fall kann die Klausel doch nicht keinen Schaden anrichten, aber zum Nachdenken anregen. Und wenn es aus o.g.Grund generell keine "außermusikalischen"-Stromziehern geben soll, wäre
    das eben auch zu akzeptieren. Für mich zumindest, solange es für ALLE gilt.


    Diese "Fremder Mann auf Gelände-Klausel" ist eigentlich auch überhaupt kein untragbarer Gedanke. Wer überlässt schon einem Unbekannten einen Schlüssel und lässt ihn vorab schonmal vollkommen unbeaufsichtigt einen Blick in die Räumlichkeiten werfen? Der auf dem Weg zur Pipibox befindliche wird auf die entsprechende Frage hin sagen, "ich bin gerade in Raum 4 beim Hennes", was dann ggf. noch kurz überprüft wird. Mehr wird da nicht passieren.
    Brauchts für derlei geordnete und für die Mieter generell doch durchaus wünschenswerten Verhältnisse keine schriftliche Regelung? Kann diese Regelung eventuell schaden?

    Zitat

    Wenn
    man das Formular auf das zusammenstreicht, was nötig und wirksam ist,
    dann wird es schon wieder übersichtlich und man findet die Stellen, wo
    der Mieter tatsächlich nachteiliger behandelt wird als es der
    Gesetzgeber getan hat. Der Themenstarter ist bekanntlich designierter
    Mieter. Hat er etwas von solchen Beispielen?

    Welche sind diese nachteiligen Behandlungen?
    Verträge werden meist von denen entworfen, die an der entstehenden Geschäftsverbindung Geld verdienen. Es lässt sich wohl verallgemeinernd sagen, dass deshalb primär erstmal die Interessen des Vertragsgestalters bedient werden. Inansprucnahme der angebotenen Leistung kann ja vermieden werden. Man kann auch probieren, gewisse Sonderabsprachen zu treffen. Jedenfalls handelt es sich hier um einen Vertrag, der offensichtlich häufig genug akzeptiert wird/wurde und das kann dem TS einen Überblick über gängige Praxis vermitteln. Man kann sich natürlich auch einen tollen Vertrag basteln lassen und sucht sich dann einen Vermieter, der das Werk unterschreibt...

    ...und an diesem Prinzip ändert wohl kein Papier der Welt etwas. Wieviel Kreativität kostet es den Fachmann, an einem beliebigen Vertrag in Abgleich mit seinen Kenntnissen von "Recht und Gesetz" einen möglichen(wenn auch nicht unbedingt immer für alle nachvollziehbaren) Ansatzhebel zu finden? Sowas macht "ihr" doch mit "links" :D
    Bei diesem Thema kam ich jetzt auf die Idee, ein Gesellschaftsspiel zu entwickeln : "Knack den Vertrag" - ein Brettspiel für 2-8 Personen. Ambitionierte würden aber sicher auch ohne weiter Mitspieler Spass beim Spiel entwickeln. Vielleicht ginge auch was für 'ne wii (oder wie die Dinger heissen).


    Aber damit das nochmal klar wird: Bei baulichen Veränderungen gehjts dann schnell um "ordentlich Kohle" und die Problematik könnte ziemlich komplex werden. Da würde im Zweifel ein Rechtsanwalt sicher sehr hilfreich sein können.


    Ich würde immer nur Sachen bauen, die sich auch wieder restlos zurückbauen lassen, um den Raum wieder in den Ursprungszustand versetzen zu können.