Zitat
Hallo,
die
Problematik Wohnen im Proberaum lässt sich für den Vermieter leicht lösen. Ist die Zweckbestimmung eindeutig getroffen, sind zweckfremde Nutzungen folglich nicht zulässig. Da nun noch eine Zwischenvariante
"wohnähnlich" einführen zu wollen, wirft Fragen auf, die bei Berücksichtigung von üblichen Proberaumnutzungen unnötig sind, zumal eine näher Bestimmung ja ausbleibt.
Hmm, im Zweifel wirft jede Formulierung doch Fragen auf? Genau das ist doch auch ein großer Teil des "Rechtsgeschäft". Was genau ist dann eine "zweckfremde Nutzung"? Erreicht man durch diese zusätzliche, wie Du schon selbst definierst " Zwischenvariante" nicht vielleicht doch, dass man im Zweifel etwas in der Hand hat, auch bestimmten Handlungen, die
vielleicht nicht direkt schon als eindeutige Zweckentfremdung definierbar sind, dadurch doch zu unterbinden?
Die nähere Bestimmung bleibt vielleicht deshalb aus, um dann nicht mit unerwähnten Formen dieser grundsätzlich nicht gewollten Nutzung konfrontiert zu werden...- Wie gesagt, "keine wohnähnliche Nutzung bitte". Es bleibt dann im Einzelfall Sache des Vermieters, ein bestimmtes Verhalten zu "untersagen". Ist aus Sicht des Vermieters/beschwerdender
Mitmieter doch recht komfortabel.
Das war ein grauer Zitatblock:
Solche Formulierungen können durchaus schaden, wenn dann Prozesse wegen einem Haufen von fragwürdigen Bestimmungen Prozessein die Länge ziehen, weil immer mehr darüber diskutiert werden muss. Dasmacht die Sache letztendlich auch nicht billiger.
Zitat-Ende
Mir erscheint der Vertrag insgesamt doch eher recht kurz und kompakt. Die einzelnen Klauseln sind ja eben nicht ewiglang und in allen undenkbaren Variationen ausformuliert ( wobei es immer mehr Möglichkeiten gibt, als man sich vorher auszumalen imstande war). Ich habe da schon wesentlich umfassendere Werke gesehen. Letztlich gehts vor
Gericht aber doch meistens um ganz bestimmte Punkte aus einem Vertrag, da ist es letztlich relativ egal, was da sonst noch drinsteht, soweit diese Punkte dann nicht in Zusammenhang mit den behandelten Klauseln in Verbindung gebracht werden können.
Je klarer und auf den Punkt definiert (die Idee der Klausel muss vor allem einleuchtend sein) desto weniger ist die Möglichkeit gegeben, irgendwelche "Parallelen" zu anderen Punkten zu "stricken".
Zitat
Das mit den Stromzählern ist eher unwahrscheinlich, da ja die Nebenkosten offenbar umgelegt werden. Das geht ja nur, wenn auch Zähler da sind. Was dann am Kühlschrank das große Problem sein soll, verstehe ich nicht so ganz, es sei denn man wollte lediglich nicht unmittelbar den Probezwecken dienende Geräte vermeiden, was dann aber mit dem Stromverbrauch nichts zu tun hat. Und was eben hoher Stromverbrauch ist, der unzulässig sein
soll und nicht hoher Stromverbrauch, der zulässig sein soll, ist nicht geklärt, das Beispiel Kühlschrank passt nicht so richtig. Ein Vertrag soll Fragen beantworten und nicht Fragen aufwerfen. Ein Vertrag soll auch nicht zum Nachdenken anregen, es handelt sich nicht um ein pädagogisches Werk. Der Schaden einer solchen Regelung entsteht im Streitfall, wenn dann eben fröhlich diskutiert werden muss, was denn nun erlaubt ist und was nicht.
Das überzeugt mich nun GAR NICHT. Aufgrund von " eher unwahrscheinlich" wird im Ernstfall wohl nicht argumentiert.
Für mich ist der erste Gedanke dieser Klausel:" ok, wahrscheinlich laufen immer mehrere Proberäume über einen Zähler und um möglichst viel Ärger zu vermeiden..." Ansonsten macht diese Klausel für mich keinen Sinn. Im Gegenteil - gäbe es pro Raum einen Zähler, könnte der vermieter an hohem Verbrauch Interesse haben, weil somit vielleicht bessere
Konditionen mit dem Energieversorger aushandelbar wären. Ausserdem würde "pro Raum ein eigener Zähler" vielleicht auch werbewirksame Verwendung auf der Homepage finden. Das nächste Argument für diese Überlegung : Es
handelt sich um ein umgebautes Gebäude, welches in seiner ursprünglichen Planung selbstverständlich nicht auf so viele "Einzelparzellen" ausgelegt war. Ein Blick der Bilder verrät, dass die finanziellen Mittel diese Geschichte nicht unerschöpflich waren. Für die Mieter hätte dieses "Zähler teilen" den Vorteil nicht die pro Zähler anfallenden
Meß-und Schaltpreise zahlen zu müssen. Und solange keiner Kühlschränke ohne Türen verwendet, passt das dann auch... Dieser Gedankengang ist für mich jedenfalls mindestens so wahrscheinlich, wie für Dich der Deine.
Ok, die haben dort Getränkeautomaten... aber es würde mich wundern, dass deshalb Kühlschränke verboten wären.
Erlaubt ist JEDES der Ausübung im Sinne des Zweckes dienende Gerät ( ich schätze, hier gibts vielleicht einen möglichen Hebel- und vielleicht gibts genau deswegen eben auch die Liste der zu vermeidenden Geräte) . Gäbs die Klausel nicht, wäre für den Vermieter die Handhabung der sich ggf. für ihn stellenden Problematik wohl größer und es liefe vor Gericht eine Diskussion, indem die Gegenpartei behauptet " Na, so ein Kühlschrank mit gekühlter Inspiration aus der Flasche ist ein absolutes Muss, und da keine dies untersagende Klausel in dem Vertrag zu finden ist..." Der Anwalt des Vermieters wird diese Klausel schon zu nutzen wissen. Oder würdest Du viel Geld wettend (auf dich natürlich) gegen ihn antreten?
Ein Vertrag ist aber doch zuallererst mal eine Vereinbarung zwischen 2 (oder mehr) Parteien. Insofern ists auf jeden Fall wünschenswert, dass der Vertragsnehmer auch begreift, was die Gegenseite da so alles im Sinn hat. Genau die Zweckentfremdung dieser Idee bereitet doch so häufig Probleme. Wer liest denn im einzelnen noch einen Vertrag über z.B seine Haftpflichtversicherung? Die fatalen Ergebnisse dieser Entwicklung sind ja gelegentlich im TV tzu bestaunen...
Da es keine Verpflichtung gibt, Vertraäge grundsätzlich professionell erstellen zu lassen, müssen sich die Gerichte eben auch mit dem Ergebnis zurechtfinden, was in aller Regel aber wahrscheinlich leichter funktioniert, weil eben nicht 5798 Unterabsätze zu beachten sind.
Zitat
Auch die
Fremder-auf-dem-Grundstück-Klausel ist so unscharf formuliert, dass sie
eben interpretiert werden muss und dann möglicherweise gar keinen
Bestand mehr hat.
Würde man das regeln, was man wirklich will, dann
hätte man das Recht auf seiner Seite, so muss es gesucht werden. Und die
Suche kostet wieder Zeit, Nerven und Geld.
Alles anzeigen
Sorry, aber was genau ist da unscharf? Ich finde, man kann es kaum klarer ausdrücken. Für mich ist jedenfalls genau verständlich, was da nicht passieren soll. Natürlich könnte diese Regelung im Einzelfall mal lästig sein. (Beispiel: Ich muss dringend etwas aus dem Proberaum haben,lieg aber leider krank zu Hause im Bett. Den nicht gemeldeten Nachbarn
kann ich dann leider nicht "mal eben"vorbeischicken. Vielleicht lässt sich das mit einem Telefonat aber auch regeln. Falls nicht, Pech gehabt -irgendwie würde ich schon an mein Zeug kommen). QAnsonsten ist mir der Sinn dieser Klausel absolut klar und ich würde das auch so akzeptieren.
Zitat
Solche Regeln, die
eigentlich keine sind, tauchen eben deshalb auf, weil sie von Leuten
gemacht werden, die keine Ahnung haben, sich keine Ahnung verschaffen
und einfach gerne mal ein bisschen abschrecken wollen. Einen seriösen
Eindruck erreicht man damit allerdings nicht. Solange es keine
Streitfälle gibt, bleibt das Papier geduldig und die Kosten für das
Vertragswerk bleiben gering. Erst wenn etwas schief geht, kommen die
Nachteile zum Tragen und wirtschaftlich ist es für AGB-Anwender eben oft
billiger auf wenige Streitfälle zu hoffen. Der Gegner ist meist besser
beraten, sich zu wehren. Da das viele nicht tun, hat in aller Regel der
Anwender die zahlenmäßig größeren Vorteile. Nur diejenigen, die sich
wehren, profitieren dann aber doch von schlechten und falschen Klauseln.
Alles anzeigen
Bist Du Dir bei Deiner Einschätzung sicher? Der Laden läuft seit einigen Jahren und ist auch nicht gerade als "klein" zu bezeichnen. Ob sich die Betreiber da nicht zwischenzeitlich mal über eventuelle Schwierigkeiten schlau gemacht haben?
In Deinem post 34 schreibst Du ja auch, dass Vertrag und AGBs getrennt und ein Indiz für unprofessionelle Unklarheit wären. Es wird aber irgendwo darauf hingewiene, dass sich die AGBs auf der Rückseite des vertrags befinden. Im Internet lässt sich eben nicht immer alles so darstellen, wie es dann "in echt" aussieht. Zu der von Dir monierten
"schriftform-Klärungsdefinition" gibts dann auf den Seiten auch noch etwas zu lesen. Die betreiben da über 100 Proberäume - würde mich schon etwas wundern, wenn die sich nie mal bei geeigneten Stellen über die
rechtliche Situation erkundigt hätten. Ich würde das jedenfalls tun.
Ich glaub, ich studier demnächst mal Jura. Dieses kreative theoretisieren hat schon seinen Reiz.
EDIT: wie beeinfluss ich eigentlich den Zeilenumbruch? Meine Beiträge sehen nach dem erst-Abschicken immer aus wie ein Gedicht mit 8 wörtern pro Zeile..oben hab ich jetzt aus Versehen ein Zitatblock gelöscht- sinn wird hoffentlich trotzdem klar