Beiträge von drumrumköln

    Ich würde mir zuerst möglichst genau überlegen, welchen Kesslsatz ich möchte und wie das in Hänge- bzw. Standtoms auszusehen hat. Bassdrumrosette "ja oder nein" wäre für mich ebenfalls wichtiges Kriterium. Dann würde ich hier möglichst viele verschiedene Sets in möglichst identischer Konfiguration und Befellung abklopfen und entscheiden. Bei der Farbe wäre ich in Maßen kompromissbereit. Vielleicht auch mal schauen, was die bevorzugten Trommler so spielen...

    Bei motorisch durchschnittlicher Begabung sollten Doppelschläge mit dem Bassdrum-Pedal im 16-tel Bereich mit entsprechendem Kontext relativ schnell machbar sein. Das geübte Auge eines Lehrers wäre hier und bei all den anderen Fragen das Mittel der Wahl. Der sieht vor Ort, was Sache ist und entwickelt die passenden Übungen. Klingt jetzt vielleicht langweilig, ist aber der schnellste Weg. Es nutzt wenig bis nix, irgendwelche Übungen aus dem Internet zusammenzusuchen, wenn das Problem im Ansatz sitzt. Im Zweifel ist es sogar eher kontraproduktiv. Natürlich gibt es aber auch Leute, die hier über ausreichend Begabung verfügen und " übliches Zeugs" relativ schnell amtlich nachspielen können...

    Vielen Dank für die Mühe. Deine Idee hast Du gut und nachvollziehbar umgesetzt und gleich noch zur Verdeutlichung erweitert. Mir war der grundsätzliche Ansatz natürlich schon klar, mein Denkfehler war, dass ich die 2. Hihat entsprechend einer Kabel-Hihat am a-set eher irgendwo rechts vermutete. Das hätte dan bedeutet, dass Deine Haupt-Hihat den links-Effekt bedient und es tat sich die Frage auf, wie sich das bei anderen grooves in einem " nächsten Song " auswirkt. Dein Aufbau macht natürlich mehr Sinn.


    Mein erster Gedanke aber war : "warum?". Im Studio lässt sich sowas auf verschiedene Arten zusammenbasteln und im Spielbetrieb mit vergleichbarem Kontext dürfte der Effekt vom Auditorium eher unbemerkt bleiben. Die Hubert-Band wird es jedenfalls seinerzeit bei Konzerten wohl nicht so umgesetzt haben... aber wer weiß, was aus ihnen geworden wäre, wenn sie die Möglichkeit gehabt hätten....


    Fazit: Falls sich das nicht irgendwie negativ auf den gesamten Spielbetrieb auwirkt, kann man es ja so machen - netter Effekt, der zumindest beim Spielen über Kopfhörer sehr deutlich wird.

    Die verlinkte Hubert-Nummer ist ein in einem Studio produziertes Playback und der Trommler hat nichma ne Hihat Maschine da stehen. Irgendwo im Video hört man sogar durchgehende 16-tel Geräusche, die man für eine Hihat halten könnte, obwohl der Trommler gerade pausiert. Eine live-Version aus dieser Zeit finde ich nicht. Vielleicht demonstrierst du es einfach mal nachvollziehbar in einem Video, was Du überhaupt meinst. Mir stellt sich im konkreten Fall alletrdings die Sinnfrage. Im Studio kann man sowas auch mit echter hardware zusammenbasteln und auf der Bühne braucht wohl eher kein Mensch links und oder rechts unterschiedliche Hihat-Sounds...oder habe ich etwas grundsätzlich nicht verstanden?

    Unabhängig davon, wie detailliert und originalgetreu sich Kesseltiefe über Mikrofonie akustisch übermitteln lässt, macht es im direkten Vergleich jedenfalls aus Spielerposition am Gerät einen hörbaren und merklichen Unterschied, der dann auch wiederum die Spielweise beeinflusst, sofern das primäre Ziel ist, Trommeln im Sinne ihrer Konstruktion zum Klingen zu bringen. Das sq-Set betreffend wären mir 10x9 und vor allem 12x10 in vielen Situationen ziemlich wahrscheinlich zu wuchtig und auf diesem Qualitätsniveau erscheint mir dauerhafte "Kastration" als die falsche Strategie. Eine 12x10 Trommel hat eben grundsätzlich einen anderen Ideal-Klang- und Einsatzbereich als eine 12x8 Trommel. Mir erscheint das jedenfalls wichtig und entsprechend würde ich das beim Kauf sehr prioritär berücksichtigen...vor allem in der Abteilung "teuer und edel ohne weitere Notwendigkeit"


    Hilfreich aber finde ich dann vielleicht auch einfach mal die Recherche, was die persönlich favorisierten Trommler so spielen. Wenn man sich mit deren Spielweise und Klangerzeugung identifizieren kann ( trotz aller eigener Unzulänglichkeiten natürlich), bietet einem das doch eine gute Basis.


    Der reale Klang ist je nach Genre natürlich eher nur im Ansatz zu erahnen, aber die benutzen den Krempel jedenfalls erfolgreich. Und wenn es deren Ansprüchen genügt, weiß ich für mich, dass es im Falle der eigenen Unzufriedenheit eher nicht am Equipment liegt. Klangkunst ist Ergebnis von input und output. Vielleicht steht bei mir in dieser Frage aber auch Selbstkritik und Individualismus in einem unausgewogenem Verhältnis.

    Ich kannte die Nummer bisher nicht. Mit entsprechendem Vorlauf höre ich das mal in 4-taktigen Phrasen, wobei in beiden Situationen das Schlagzeug im vierten Takt "aus" ist. In der Vorbereitung zur Stelle fehlt in der etwas "offeneren" Variante bei 9.13 im Takt zuvor (also dem 3.) die Snare bereits auf der 4. Da die Ausgestaltung des 4. Taktes in beiden Fällen komplett unterschiedlich ist, dient sie natürlich nicht als Orientierungshilfe. In Sachen Tempo und Timing höre ich da aber keinen Fehler in der weiteren Ausgestaltung des 4. Taktes...

    pbu, Nochmals vielen Dank für die große Mühe,RESPEKT!!
    Ich habe hier nochmal einen Text, den ich ebenfalls nur in eine Richtung interpretieren kann.


    Fragen für YouTube-Uploader



    Ich möchte ein urheberrechtlich geschütztes Werk in meinem Video verwenden. Wie kann ich die Genehmigung dazu erhalten?





    Grundsätzlich benötigst du eine Genehmigung vom Rechteinhaber, wenn du urheberrechtlich geschütztes Material
    in deinem Video verwenden möchtest. YouTube kann diese Genehmigung
    nicht erteilen. Wir können dir ebenfalls nicht helfen, die
    Ansprechpartner zu finden oder zu kontaktieren, die dafür zuständig
    sind. In dieser Sache musst du eigenständig nachforschen und die
    Nutzungsrechte selbst abklären bzw. einen Anwalt hinzuziehen.



    YouTube kann dir auch keine Genehmigung erteilen, die hochgeladenen
    Inhalte anderer YouTuber zu verwenden. Wir empfehlen dir also, den
    Rechteinhaber direkt über die Nachrichtenfunktion zu kontaktieren, falls du ein bestimmtes YouTube-Video weiterverwenden möchtest.



    Es gibt aber einige Möglichkeiten, wie du Material für deine Videos
    auf YouTube finden kannst, ohne Urheberrechtsprobleme zu riskieren:



    • Die Audio-Bibliothek von YouTube
      bietet eine große Auswahl an Musik und Soundeffekten. Dort findest du
      Aufnahmen, die du kostenlos für dein Video verwenden darfst.
    • Im Verzeichnis für Musikrichtlinien erfährst
      du mehr über die Content ID-Richtlinien, die Urheberrechtsinhaber auf
      ihre Musik anwenden. Je nach geltender Richtlinie besteht die
      Möglichkeit, dass dein Video mit Werbeanzeigen auf YouTube verfügbar
      bleibt, und dass die Umsätze an den Rechteinhaber der Musik
      weitergeleitet werden. Weitere Informationen zu Musikrichtlinien

    • Im Video-Editor kannst du Remixe von Videos erstellen, die andere Nutzer mit einer Creative Commons-Lizenz auf YouTube hochgeladen haben.



    Quelle:https://support.google.com/youtube/answer/2797449?hl=de

    Du würdest das Beispiel nicht als "Knallbeispiel" abtun, wenn du dich bei allem Spaß ernsthaft damit auseinandergesetzt hättest. Ich verkneife mir auch die Bestätigung, ob ich das erahnt habe.
    Es wirft folgende Fragen auf:
    Was ist, wenn ein Nicht(allein)berechtigter die Richtlinie übermittelt hat? Youtube kann das nicht sicher beurteilen.
    Was ist, wenn sich mehrere Berechtigte widersprüchlich verhalten? Youtube kann das nicht sicher ausschließen.
    Was erlaubt so eine Richtlinie über die Ausstrahlung durch Youtube hinaus? Veröffentlichung? Verfremdung? Verhohnepiepelung? Produktwerbung? Wahlwerbung? Ich sehe da einfach keine Aussage zu.

    Ich bin erstaunt, Deine Fragen werden doch in den Richtlinien-Bestimmungen alle beantwortet!?
    Es kann jederzeit vom mit youtube interagierenden Rechteinhaber selbst, bzw auch auf berechtigten Antrag eines weiteren Rechteinhabers eine Änderung der Richtlinie durchgeführt werden. Es reicht, wenn ein Rechteinhaber Einspruch einlegt. Es ist sogar dargelegt, an wen dieser Einspruch adressiert wird und welche Konsequenzen daraus resultieren können. (Das dürfte z.B auch der Fall sein, wenns um Verunglimpfung, Verfremdung usw geht und ein Rechteinhaber hier einzelne Videos eben nicht akzeptieren möchte.)


    Meinem Empfinden nach ist dieses "Ding" ein in sich geschlossenes Konstrukt das einvernehmlich mit den "großen Veranwortlichen" seitens der Rechteinhaber vereinbart wurde (die das ja sicher intern auch abgestimmt haben) und alle Eventualitäten beinhaltet. Es wäre schon befremdlich, sollten die plötzlich Abmahnungen an Nutzer verteilen. Das ist aus den Verlautbarungen jedenfalls nicht im Ansatz vermutbar.


    Im letzten Absazt geht es dann um "Genehmigung" was wohl einer tatsächlichen Lizenz gleichkäme. Das ist nicht mehr im Kontext der Richtlinien zu sehen, sondern ein eigenes Kapitel. In dem Fall würden die Richtlinien nämlich nicht mehr greifen und man könnte z.B in die eigene Tasche monetarisieren, wenn man sich eben mit dem/den Rechteinhabern einigt und etwas aushandelt. Das kann youtube selbstverständlich nicht leisten, ein Problem hätten sie damit aber wohl nicht. Es wird jedenfalls jederzeit mit der Option "Einspruch einlegen" angeboten, hier selbständig tätig zu werden. In dem Fall merkt man aber auch sehr schnell, dass man sich außerhalb der Komfortzone bewegt. Jegliche Verantwortung auf mögliche Konsequenz wird deutlich auf den Nutzer übertragen. youtube ist an der Stelle dann komplett raus.


    Wie gesagt, sehe ich anders. Alle die Richtlinien betreffenden Eventualitäten sind einschließlich des Adressats für entsprechende Änderungsanträge der zunächst geltenden Richtlinie erwähnt. Nirgendwo ist auch nur ansatzweise interpretierbar, dass ein Rechteinhaber einen Video-Ersteller kontaktieren könnte. Das ergäbe ja auch überhaupt keinen Sinn. Über youtube wird das Ziel "Video weg" am schnellsten erreicht. Und dieses Ziel ist ja die formulierte "Maximal-Variante". Man vereinbart doch nicht so eine Geschichte und bricht dort dann komplett aus, nur weil vielleicht theoretisch die Möglichkeit besteht - und ich rede jetzt natürlich nicht von möglichen Einzelbeispielen, wo ich es vielleicht sogar selbst nachvollziehen könnte, sondern vom "üblichen Tagesgeschäft" in dem Bereich

    Zitat

    Der 2. Satz sagt dir, dass Youtube für
    andere Plattformen keine Aussage treffen kann, am besten sollst du nur
    noch Youtube benutzen, weil andere so etwas nicht anbieten. Der 3. Satz
    ist allgemeiner Natur und betrifft alle Bereiche einschließlich Youtube.

    Naja, wenn ich das richtig verstehe, ist diese Liste ein ausschließlich für youtube geltendes Konstrukt. Wenn die also die Energie aufgebracht haben, diese Dinge so zu lösen, ist das ja schon beachtlich. Und dass es hier um monopolistische Giganten geht, ist ja nu auch kein Geheimnis. Aber letztlich ist es eben auch verantwortungsvoll, darauf hinzuweisen. Nicht das jemand denkt " Ah ok, die Richtlinien gelten wahrscheinlich generell und überall.

    Zitat


    Anders
    kann ich das unter Beachtung des letzten Absatzes (Grundsätzlich musst
    du zuerst eine Genehmigung einholen ...) zusammen mit dem Hinweis auf
    die Public-Domain-Audio-Bibliothek (der auch in der Überschrift zur
    Liste steht) nicht verstehen.

    Wie gesagt, da gehts letztlich um Leute, die sich aus der Abhängigkeit der Richtlinien herauslösen wollen.


    Deine Interpretation basiert eben auf der Kenntnis, was grundsätzlich möglich ist. Dass sich hier Rechteinhaber und youtube mittlerweile doch sehr offensichtlich konstruktiv (im eigenen Interesse die Wirtschaftlichkeit betreffend selbstverständlich) angenähert haben, erkenst Du zu wenig an, bzw. begegnest dem mit zuviel Misstrauen. Hier ist doch offensichtlich ein funktionierendes Geschäftsmodell entstanden, was jedem in dieser Dreiecksbeziehung dienlich ist.Streitigkeiten können nur entstehen, wen man Einspruch gegen die richtlinengemäße Behandlung seines Videos einlegt. Im Rahmen der Richtlinien gibt es keine möglichen Streitigkeiten zwischen Rechteinhaber und Nutzer, das ist deutlich ausformuliert.

    Mal grundsätzlich: Also speziell "cover" betreffend kann ich überhaupt keinen Nachteil für Rechteinhaber erkennen. Eine Tonspur angereicher mit was auch immer ist sicherlich nicht das bevorzugte Ziel eines Saugers. Dagegen ist aber jedes "cover" eine Art kostenlose Werbung. Und je besser es ist, desto mehr verdient der Rechteinhaber durch die Monetarisierung. Und falls ihm eine Parodie oder eine Version nicht gefällt, verschwindet sie zeitnah aus der Öffentlichkeit. Das ist unabhängig von jeder Überlegung aber auch der einfachste ( und dadurch auch wieder wirtschaftlichste Weg). und mir ist das bestens bekant, wie schnell und einfach das geht ( siehe hotlinedings) . Der Text nennt die möglichen Eventualitäten und diese geschehen auch in der Praxis. Was genau willst du darüber jetzt noch lesen und wissen?



    Zitat

    Die ganze Handhabung ist neu (von
    gängiger Praxis kann keine Rede sein, schon gar nicht in der
    juristischen Beurteilung). Wenn sich alles eingependelt hat, werden wir
    schlauer sein, und ich würde mich freuen, wenn es sich in die Richtung
    entwickelt, die du vor Augen hast.

    Es pendelt ja schon so einige Jahre und es ist insgesamt absolut gängige Praxis. Das einzige was fehlt, ist ein Urteil...Vielleicht wird es in diesem Fall aber nie ein erhellendes Urteil geben, weil alle zufrieden sind

    Hey Herr pbu, vielen Dank!
    Das was Du jetzt geschrieben hast, erscheint mir nach dem ersten Überfliegen tatsächlich in die Richtung zu gehen, die ich mir von Fachkundlern erhoffe. Im Detail werde ich nochmals lesen und ggf. sich mir aufdrängende Überlegungen formulieren. Für mich persönlich stellt sich hier jedenfalls eine deutlich andere Qualität dar, als in den meisten posts zuvor. Aber darüber kann sich ja jeder eine eigene Meinung bilden...
    Ich stolpere allerdings bereits über die Passage , in der Du dem Argumentierer eine bestimmte Taktik unterstellst. Natürlich trifft es zu, dass ich diesen Teil zitiert habe, weil ich sie als gutes Beispiel für eben diese mehrfach angedeutete "Sicherheit" ansehe, die youtube meines Erachtens vermittelt.


    Und da es ja zeitweise in dem thread hieß, youtube würde gar nichts in Bezug zum Video-Ersteller und dieser Richtlinien-Liste sagen, empfinde ich diese Stelle als einen von einigen widerlegenden Belegen. Sind in der Juristerei nicht häufig die einzelnen Passagen so sehr wichtig?


    Diese Richtlinienänderung im Verlauf ist mir doch z.B persönlich passiert. Mit der hier dokumentierten Perspektive bei "Hotlinedings"hätte ich mir wohl kaum die Mühe genmacht. Jedenfalls gibts die Nummer mit identischer Originalspur von sie betrommelnden Kollegen noch zu sehen...Aber das sind Themen, die mich erst im Anschluss an das zunächst grundsätzlich Entscheidende interessieren.

    Genau diese Art Knallbeispiel habe ich schon erahnt, insofern kan ich mich auf Ahnung schonmal ganz gut verlassen offensichtlich.



    Hey Joy? ;)

    Die Liste wurde in diesem Thread mehrfach verlinkt und sollte nun bekannt sein.
    Ja, der Rechteinhaber (bzw. der, der die Rechteinhaberschaft behauptet) behält sich ggf. vor, Werbung zu schalten, oder sperren zu lassen, oder seine Meinung zu ändern.
    Diese Absprachen existieren ggf. zwischen ihm und Youtube.
    Nicht abgesprochen ist, dass diese Songs für jeden zur freien Verwendung auf Youtube freigegeben sind, das müsste mit dem jeweiligen Nutzer vereinbart werden.


    Ja, wenn derselbe Rechteinhaber, der die Abspielbarkeit erlaubt, dem Nutzer Ärger bereiten würde, wäre das irgendwie widersprüchlich.
    Diese Widersprüchlichkeit nimmt ihm aber nicht die Möglichkeit, dem Nutzer Ärger zu bereiten. Für die Frage, ob er damit Erfolg hätte, wären die Verhältnisse des Einzelfalls ausschlaggebend.

    Wir müssen also schonmal in Frage stellen, ob der vermeintliche Rechteinhaber überhaupt tatsächlich Richtlinienkompetenz besitzt? Muss das im Ersntfall tatsächlich der Video-Ersteller leisten?


    Nochmal zu diesem Ding https://support.google.com/youtube/answer/6364458?hl=de bzgl. "Verzeichnis der Musikrichtlinien". Hier die aus meiner Sicht relevante Passage:


    Im Verzeichnis für Musikrichtlinien
    wird beschrieben, was genau passiert, wenn du ein Video mit dem
    jeweiligen Musiktitel auf YouTube veröffentlichst. Diese Richtlinien
    gelten aber ausschließlich für die YouTube-Plattform. Falls du Fragen
    zur Verwendung von Musik hast, empfehlen wir, dass du einen
    qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate ziehst.


    Ich werde also im 1. Satz persönlich angesprochen und es wird mir erklärt, was ich zu erwarten habe, "WENN ICH ES TUE". Der 2. Satz sagt, wo ich es aber ausschließlich darf.
    Der 3. Satz hingegen ist allgemeiner Natur und kann sowohl den Bereich außerhalb youtubes, als auch den Bereich außerhalb der vorgegebenen Richtlinien bedeuten. Wahrscheinlich bedeutet er beides. Würde er eine Grundvoraussetzung darstellen, verlören die Sätze 1 und 2 ihren Sinn. Interpretiere ich das falsch?

    Aber aus dem "Vertragsverhältnis" lässt sich schon ableiten, wer für was
    letztlich verantwortlich gemacht werden kann? Man kann natürlich
    weiterhin konsequent in seiner Grütze schwimmend an der gängigen Praxis
    vorbeidiskutieren. Hauptsache, man sagt etwas. Ich habe hier konkrete
    Beispiele eingestellt um einen nachweislichen Eindruck zu vermitteln,
    wie es sich in der Praxis darstellt. Hier konkret Hinweise auf eine
    mögliche Fehleinschätzungen ( nämlich warum es Irrglaube ist, sich hier
    auf die durch youtube meinem Empfinden nach vermittelte Sicherheit zu
    verlassen, dass alles soweit ok ist) wären hilfreicher, als ständig eher
    unlustige Selbstprofilierungsansätze lesen zu müssen. Die in den Kopien
    genannten Rechteinhaber sind nicht wirklich befugt, gültige Richtlinien
    anzusetzen, nach denen mein Tun dann im Falle des unwidersprochenen
    Einverständnis legitimiert wird?

    Selbstverständlich verstehe ich die grundsätzliche Überlegung bzgl. eines möglichen Verhältnisses zwischen Rechteinhaber und Video-Ersteller. Ich glaube aber zu erkennen, dass die Sache mitlerweile zwischen Rechteinhabern und youtube vollumfänglich geklärt wird. Schließlich haben beide ihrne Nutzen daraus....Ich habe jetzt mal 2 Beispiele kopiert


    Mein Video :Hotline Bling
    Nachfolgendes kopiert:


    Dein Video wurde gesperrt.


    In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.


    Aufgrund der Richtlinie des Antragstellers kann dieses Video nicht auf YouTube wiedergegeben werden.
    Wiedergabebeschränkungen


    Video in allen Ländern gesperrt


    Monetarisierung


    Keine


    Wenn du mit diesen Bedingungen einverstanden bist, musst du nichts weiter unternehmen.
    Weitere Informationen


    Details
    Inhalt Antragsteller Richtlinie


    Hotline Bling - Drake
    Tonaufnahme
    0:21 - 4:03


    UMG
    Im Auftrag von: Republic




    In allen Ländern gesperrt




    Titel entfernen
    Einspruch erheben


    Mein Video "Pink-Just Like Fire"
    in Kopie:



    In deinem Video können Anzeigen eingeblendet werden.


    In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.


    Der Antragsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. Es könnten allerdings Werbeanzeigen eingeblendet werden.
    Wiedergabebeschränkungen


    Keine


    Monetarisierung


    Monetarisierung nicht möglich
    Vom Antragsteller monetarisiert


    Wenn du mit diesen Bedingungen einverstanden bist, musst du nichts weiter unternehmen.


    Details
    Inhalt Antragsteller Richtlinie


    Just Like Fire (From the Original Motion Picture "Alice Through The Looking Glass") - P!nk
    Tonaufnahme
    0:03 - 3:35


    SME
    Im Auftrag von: RCA Records/Walt Disney Records




    Vom Urheberrechtsinhaber monetarisiert




    Titel entfernen
    Einspruch erheben
    Weitere Informationen


    ------------------------------------------
    Welchen Eindruck vermittelt das nun?

    Dümmliche Polemik ist häufig nicht zielführend. Vermutlich wird sich Dein Lied erst gar nicht in dieser besagten Liste befinden...
    und damit wären wir dann am Thema vorbei, zumindest was meinen Ansatz hier anging.
    Nochmal: Es existiert also eine recht umfangreiche Liste von Musikstücken, aus der exakt hervorgeht, wie die jeweilige Handhabung eines von einem Nutzer hochgeladenen Videos mit dem entsprechenden Titel grundsätzlich funktionieren wird. Z.B Kannst Du "Hey Joy" von J.Hendrix als Cover-Version hochladen und in dem Fall behält sich der Rechteinhaber vor, Werbung in dein Video zu schalten. Verwendest Du die originale-Tonspur, wird das Video in 243 Ländern gesperrt sein. Justin Biber hingegen wird nur in Deutschland und in der Schweiz (bin ich gerade nicht sicher?) gesperrt sein. Dass diese Regelungen auch explizit und ausdrücklich formuliert nur für youtube gelten, dürfte wohl ausreichen, um davon ausgehen zu können, dass es also tatsächlich diesbezügliche Absprachen gibt und youtube hier nicht einfach Vermutungen formuliert (was wohl einer gewissen Irreführung entspräche, auf die man sich im Zweifel ja sicher berufen könnte). Durch die von youtube als Option formulierte Einverständniserklärung nach einem erfolgten upload (sinngenmäß):" Sind Sie mit den durch den Rechteinhaber festgelegten Bestimmungen einverstanden, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Ansonsten können Sie gegen diese Bestimmungen Einspruch einlegen." - Vor dieser Option wird übrigens ziemlich eindringlich und überzeugend gewarnt. Hier wird vermittelt " Solltest Du Dir gut überlegen".- verstärkt meinem Empfinden nach nochmals den Eindruck :" Alles ok."
    Nach dem upload wird im entsprechenden Video dann übrigens auch der Rechteinhaber namentlich genannt.
    Vielleicht sollte man diesen Prozess einfach mal selbst durchexerzieren um sich einen Eindruck zu verschaffen, inwieweit der Video-Ersteller berechtigterweise das Gefühl haben darf, hier nichts "Verbotenes" zu tun.


    Mich würde tatsächlich ein praxisnah-nachvollziehbares Fallbeispiel interessieren, inwiefern jetzt der Video-Ersteller irgendwie Probleme bekommen könnte...


    Was erlaubt ist, wird dort gerade nicht gesagt. Darf ich z.B., indem ich drübertrommle, verlangsame, etc., ein Derivat herstellen und veröffentlichen?
    Dort wird darüber informiert, ob ein Video wahrscheinlich gesperrt oder monetarisiert wird, wenn ein Song aus der Liste "verwendet" wird. Mit einer jedem zugänglichen Lizenz hat das nichts zu tun, in einer solchen würde genau stehen, welche Verwendung erlaubt ist und welche nicht (Beispiel).
    Was in der Liste steht, betrifft nur den Einigungsstand zwischen Youtube und dem vermeintlichen Rechteinhaber, das Verhältnis zwischen dem Hochlader und dem Rechteinhaber ist weiter unklar.
    Zu diesem Verhältnis wird über der Liste unter "weitere Informationen" klargestellt:

    Die Aussagen von youtube sind eindeutig. Sie vermitteln allzu deutlich keine vagen Vermutungen, was eventuell passieren könnte, sondern formulieren recht klar, was zwischen youtube und den jeweiligen Rechteinhabern vorab im Grundstz vereinbart wurde.
    Dass von dieser Vereinbarung seitens der Rechteinhaber im Nachhinein problemlos abgewichen werden kann, dürfte Teil der Vereinbarung sein und ist im möglichen Ergebnis ebenfalls klar formuliert. Youtube ist verantwortlich dafür, den Rechteinhaber zufriedenzustellen. Erst wenn man von der "Einspruchsoption" gebrauch macht, dürfte sich die Verantwortung auf den Nutzer übertragen. Als Nutzer muss ich mich wohl auf diese Aussagen verlassen dürfen. Ich sehe da also keinen möglichen Ansatz, an irgendeinem Punkt plötzlich den Video-Ersteller für irgendwas in Haftung nehmen zu können.


    Wäre ja noch schöner. Ich gründe so eine Plattform, erzähle den Leuten " macht mal" und arbeite im Anschluss mit Abmahnanwälten zusammen?

    Ich würde mich jedenfalls darauf berufen.

    Es ist in einer entsprechenden Liste bei youtube im angemeldeten Modus ja vorab ermittelbar, bei welchen Musistücken was erlaubt ist.
    Da kann man von irgendwelchen Oldiese bis zu aktuellsten Neuerscheinungen nachprüfen, ob ein Cover von Rechteinhabern eventuell monetarisiert werden wird oder ob es in verschiedenen Ländern gar gesperrt wird. Dieses wird dann bei einem vollzogenem upload auch so als Vermerk sichtbar. Es steht darunter dann sinngemäß noch Folgendes: " Wenn Sie mit dieser Regelung einverstanden sind, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie können gegen diese Ansprüche aber auch Einspruch einzulegen."
    iInteressant vielleicht noch, das "cover" in diesem Zusammenhang bedeutet, eine Version hochzuladen, die keine Original Tonspur enthält. Ein "drum cover", in dem man üblicherweise über eine Orignal-Tonspur drüberdengelt, wird hingegen genauso behandelt, als würde jemand zu dem Songs ein Tanzvideo machen oder einen Kuchen backen. Jedenfalls ist für beide Varianten ermittelbar, wie youtube damit umgehehn wird. Damit sollte der Video-Ersteller doch eigentlich abgesichert sein.


    Es kann übrigens auch passieren, dass ein Video im Nachhinein doch anders behandelt wird, als ursprünglich in der Liste dargestellt. In dem Fall hat dann der Rechteinhaber darauf gedrängt, ein spezielles Video zu sperren. Der darf das halt. Im Einzelfall natürlich ärgerlich, aber prinzipiell natürlich ok.

    Jemand mit Ahnung wird Dir im vor-Ort-Termin wahrscheinlich nach spätestens 30 Sekunden sagen können, was da falsch läuft und den Rest der Stunde nutzen, um ein paar nützliche Übungen mit Dir zu entwickeln...alternativ dazu liest Du Dich eben im Internet "schlau". Option 1 wäre meine Empfehlung.

    Ok, jetzt sieht's gut aus...


    Vorgehensweise:
    Zuerst die dem Interface beiliegende Cd installieren, dann den PASSENDEN aktuellen Treiber der Presonus Seite wählen ( mein Fehler war, dass ich den
    aktuellsten download angewählt hatte, der aber für die win 7 mit SP1 + Platform Update Variante gilt. Dieses Platform Update habe ich aber offensichtlich nicht )
    und anschließend das Gerät erstmalig einschalten. Kurzes Hin und Her zwischen rot und blau und windows zeigt an "Gerätetreiber für FirestudioProject erfolgreich installiert. Nun brennt konstant das blaue Licht. Mehr kann ich noch nicht sagen, weil ich nun erst Cubase installieren muss. Aber so sieht das schonmal gut aus. Trotzdem könnte man hier ja noch andere funktionierende Firewire-Karten nennen. Außerdem würde mich mal interessieren, inwieweit es vielleicht leistungsfähige Unterschiede verschiedener Karten gibt. Z.B, was Anzahl möglicher Spuren angeht oder möglichst niedrige Latenzen....

    Ok, soweit funktioniert erstmal nix.


    Karte Digitus30201
    http://www.digitus.info/en/pro…94a-3-1-ports-ds-30201-3/
    (anders bekomme ich den link für die Seite mit dem für mich neuen windows 7 gerade nicht hin...)


    Jedenfalls hat diese Karte einen VIA6315 Chipsatz, der laut Presonus-Liste taugen sollte. Den aktuellsten Treiber von der Presonus-Seite für Win 7, 8... und 10 habe ich geladen....mehrfach inzwischen und auch mehrfach alles wieder deinstalliert. Gerät bleibt aber konstant im Rotlichtmodus. In den Baumarkt für 'nen Vorschlaghammer schaff ich's leider nicht mehr...Wer also einen Tipp für eine funktionierende Installation hat, oder auch mit einer funktionierenden Karte als Tipp dienen kann, wäre mir hier sehr willkommen.


    Die Installation der Karte lief reibungslos. Zunächst hatte ich dann gemäß Vorschrift die dem Interface beiliegende CD installiert und dan das Gerät erstmalig eingeschaltet. Es leuchtete dann auch tatsächlich blau, allerdings gabs immer wieder kurze Rotphasen. Dann installierte ich den akuellsten Treiber und nun blieb es durchgehend rot. Alles deinstalliert und nun nur noch den aktuellen Treiber installiert ( ich bin mir da absolut nicht klar, welche Variante grundsätzlich Sinn machen würde...und mit der Firewall gibts dann auch noch Probleme, weil die Treiber auf der Presonus-download-Seite laut Fehlermeldung nicht ordnungsgemäß signiert seien...)


    Gerade ist mir nochmal etwas aufgefallen, was ich jetzt probieren werde. Falls aber jemand Bescheid weiß...


    1. Welche Karten funktionieren nachweislich?
    2.Wie gehe ich bei der Installation vor? (vorab die beiliegende CD vom Firestudio installieren oder nicht?)
    3. Bitte Bezug auf 1 und/oder 2 nehmen


    edit sieht_ link funktioniert. Unter xp war "link per e-mail senden" meine Wahl, was mit win 7 aber irgendwie anders funktioniert...

    Heutzutage kann man sich zumindest besser informieren als früher. Das würde ich bei aufkeimender Fragestellung zur Analyse nutzen, wie sich die öffentliche Wahrnehmung in Form von schlichtem Interesse am Tun von Jazz-Schlagzeugern so darstellt. Youtube sollte hier als Gradmesser doch dienlich sein...
    Als Einstiegs-Beispiel sei mal Jonas Burgwinkel genannt, der zumindest im Kreis der Interessierten sicher mindestens deutschlandweit ein Begriff ist. Er ist durch seine Professur an der Hochschule in Köln wahrscheinlich doch in der Lage, sich tatsächlich recht komfortabel und unbesorgt auf Kunst konzentrieren zu können, was er ja auch fleißig und extremst kreativ nutzt. Ein echter Meister, der nun mittlerweile auch schon ein paar Jahre unterwegs ist...
    Wenn man sich dann also die beeindruckend zahlreichen Projekte unter seiner Mitwirkung ansieht, wird man wieder jeweils auf Namen anderer Musiker stoßen, die ebenfalls bestens ausgebildet in verschiedenen Formationen - in Form von verschiedenen Jazz-Preisen auch "amtlich" anerkannt - großartige Kunst machen, sowohl konzertierend als auch auf CD (eventuell mittlerweile sogar auch in neuzeitlichen Medien um im Akustik-Fastfood-Business mitzuspielen?)...und das häufig seit Jahren bis Jahrzehnten. Auf diese Weise bekommt man also einen Überblick, wie die Praxis bei Top-Niveau Leuten hinsichtlich Bekantheitsgrad und Interesse aussieht, woraus man sicher doch zumindest im Ansatz Rückschlüsse auf hieraus resultierende Einkommensmöglichkeiten ziehen darf. Mir treibt sowas regelmäßig die Tränen in die Augen.... Und anähernd dieses Spielniveau erreichen zu wollen - und auch überhaupt diese Kreativität zu entwickeln - ist schon ein mächtig optimistischer Ansatz....


    Mal grundsätzlich etwas zum Thema "Wer Jazz kan, kann auch anderes...". Theoretisch durchaus naheliegend, in der Praxis bedeutet aber Musik gut klingend bedienen zu können immer sehr viel zeitintensive Arbeit.
    Jazz (also die Art Musik, die offen pulsierend im Moment entsteht und nicht die Art, wo über einen mehr oder minder eindeutiges backbeat-pattern soliert wird) ist interagierende Improvisation und insofern doch ein sich von anderen Musikstilen relativ stark unterscheidendes Genre. Wer hier richtig gut sein will, darf meiner Meinung nach kaum Anderes machen ( zumindest ab einem gewissen Zeitpunkt, wenn man genug stilistisch unterschiedlichen Input hatte, um eine eigene Sprache entwickeln zu können). Deshalb spielt selbst ein Weckl keine Blade-Jobs und umgekehrt usw
    Die Versuchung ist natürlich groß, aufgrund eigener Fähigkeit, wirklichem Interesse und der Idee, vielleicht etwas "mainstreamiger" in Form von Fusion-Musik ein breiteres Publikum im weiten Feld der "Jazz-Musik" zu erreichen, auch dieses Feld zu beackern. Leute wie Wolfgang Haffner z.B bedienen da verschiedene Sachen sehr überzeugend und Till Brönner setzt dann nochmal einen drauf, was die Richtung Kommerzialisierung angeht...aber was sagen die Zahlen bei youtube?
    Die beiden dürften zwar tatsächlich als Spieler ihren Lebensunterhalt verdienen können, aber ob sie im Zweifel bereits ausgesorgt hätten (was ich persönlich als "gerecht und absolut angemessen" empfinden würde) weiß ich nicht.Und wer ist aus den vergangenen Jahrzehnten in ähnliche Regionen vorgestoßen?
    All die anderen sind also in der Regel sehr dankbar über die notwendigen Zusatzverdienstmöglichkeiten (wohl meist) als Lehrer, denn das ist dann einfach (zumindest relativ) festes und meist unbedingt notwendiges Einkommen, was im Vergleich zu anderen (akademischen sowieso) beruflichen Laufbahnen aber ziemlich weit unten anzusiedeln ist.


    Also ist ziemlich sicher "rödeln" angesagt. Städtische Musikschulen haben aufgrund von G8-Abitur und der prinzipiellen Tendenz zur Ganztagsbetreung der Kinder in den Schulen mit rückläufigen Schülerzahlen im Einzelunterricht zu kämpfen (zumindest vielerorts). Diese Zahlen werden durch Großprojekte wie Bläserklassen usw zwar geschönigt, sind aber Fakt, mit entsprechenden Konsequenz, was eben grundsätzlich die diesbezügliche Ausbildung angeht. Honorarverträge, die sich eher mies als nur nachteilig gegenüber Festanstellungen darstellen, sind auch eher Regel als Ausnahme. Tendenz steigend. Öffentliche Gelder werden gestrichen, was Gebührenerhöhungen zur Folge hat, was sich wiederum negativ auf Schülerzahlen auswirkt...Konkurrenzdruck privater Anbieter, die nochmals weniger Honorar zahlen....
    In diesem Bereich war es früher deutlich bessser jedenfalls und die wegbrechende Arbeit an der Basis ( also musiklische Ausbildung von Kindern - idealerweise sollte man hier natürlich auch einfach Spaß daran haben, kleine Menschen über einige Jahre in ihrer Entwicklung zu begleiten) tut ihr Übriges, die aktuelle Situation weiter in die sich abzeichnende Richtung zu verschlechtern. Denn diese "musikalisch bildungsfernen Schichten" sitzen irgendwan an den entsprechenden Stellen, wo es um Verteilung von Geldern geht ( aber auch an anderen Stellen, z.B. als Auftraggeber für den DJ der privaten Party) und erziehen selbst Kinder...


    Als selbständiger Musikschulbetreiber dürfte man ( zumindest aktuell noch) regelmäßig und dauerhaft ziemlich ordentlich ausgelastet sein und da fehlt dann auf Dauer sicher einiges an Zeit und Energie für Kunst-Projekte, die von "der brennenden Konkurrenz" aber in die Waagschale geworfen werden.
    Inwieweit Dozenten von Hochschschulen noch "ans Spielen" kommen, ist ja vielleicht auch mal untersuchungswürdig...und deren Anfangsmotivation und auch Befähigung war sicherlich auch anders ausgelegt. Aber zumindest sind sie finanziell abgesicherter, als viele der sich im freien Flug befindlichen Idealisten-Freaks, die sich mit großen Mühen für den Erhalt dieses Kulturzweigs aufopfern - regelmäßig ohne angemessene Vergütung letztlich. Individuell zufriednstellende Wege wird es sicher immer geben, aber im Grundsatz stellt sich die Situation eben im Vergleich doch eher schwierig dar. Ein bedingungsloses Grundeinkommen für Jazzmusiker wird es aber wohl leider nicht geben...


    Letztlich ist das Leben aber immer eine Individalreise. Den einen (bzw. eher die meisten) drängt es in Richtung "materieller Vernunft" (diese gleichgeschaltete Mentalität ist schon beeindruckend...und der Zenit dieser Lebensidee scheint mir noch nicht überschritten), einige wenige betrachten Leben und Möglichkeiten als zufälliges Geschenk und wagen es einfach, auf eine innere Stimme zu hören. Wer womit glücklich(er) wird, steht sowieso in den Sternen...das ist die einzige Konstante in diesem Spiel.