Ich bin ja nun selbst zwar kein Freiberufler, aber Unternehmer einer mittelständigen Firma. Insofern kann ich gut mitfühlen. Ich bin kein Jurist und kann / will da auch nicht beraten.
Ich würde aber so vorgehen:
Grundsätzlich ist die Rechnungsstellung im Dezember 2008 wahrscheinlich darin begründet, das in 2009 die Forderung verjährt wäre. Insofern ist es die Schaffung einer (vermeintlichen) offiziellen Forderung.
Du kannst im Prinzip die Rechnung nur ungebucht zu Deiner Entlastung an den Absender zurücksenden. Am besten ohne weitere Begründung, außer das Du die Forderung nicht anerkennst (dann bist Du im juristischen Verfahren noch nicht festgelegt). Damit ist erstmal derjenige gefragt, der das Geld von Dir haben möchte.
Er kann den Rechtsweg gehen, muss aber die Kosten (außer Deiner Anwaltsgebühren) verauslagen. Bei dem Streitwert "leider" kein großes Risiko.
Ob Du dann eine Gegenklage einleitest, da Dir ja ein kostenloses Set höherer Qualität zugesagt wurde, Du Verluste erlitten hast, etc. kann man sich überlegen.
Du kannst auch prüfen, zivilrechtliche Schritte wegen arglistiger Täuschung, Betrug oder ähnlichen bei der Staatsanwaltschaft zu reklamieren.
Sorgt in jedem Fall für Aufregung und ist nicht schön. Muss aber natürlich alles belegbar sein.
Ist also alles nicht toll, aber auf jeden Fall würde ich die Gegenseite durch Rücksendung der Rechnung und Ablehnugn der Forderung "kommen lassen"
Schildert aber nur mein Verhalten, wenn ich betroffen wäre....
Viele Grüße
Marc