Ja Junge, rein rechtlich gesehen muss man sich da den anderen anschließen:
- Angabe falscher Tatsachen ("Artikelzustand: Neu")
- Irreführende Beschreibung ("Weiße Hardware"; "Instrument: Kompl. Schlagzeug"; "DW PDP 805 LACQUER WHITE DRUMS SCHLAGZEUG" und nicht "Shellset")
- Fotos mit ganzen Setup ohne den Hinweis, dass nicht-Kessel-Hardware und Becken NICHT Bestandteil der Auktion sind
Selbst wenn der Käufer also über uns Schlagzeuger und unsere Fachtermini voll informiert ist, kann er dir ziemlich böse mitspielen. Das hat überhaupt nicht mit Gemecker zu tun, das ist auf deinem Mist gewachsen.
Außerdem: Neupreis und UVP sind zwei verschiedene Dinge