OK Ok!!, Google war evtl. wirklich nicht sehr klug. Ich hab ein gewisses allg. Niveau vorausgesetzt. Ich persönlich bin in der Lage, dort den Schrott schon sehr gut heraus zu filtern. Ist es nicht plausibel bzw. eindeutig genug, werden Fachkreise eingeschaltet. Diesen aber völlig uninformiert, alles zu glauben ist genau so Bullshit! Gerade den Steuerberatern........
Ich suche auch nach einschlägigen Fachseiten, wenn es um Fachwissen geht.
das nur fürs Protokoll.
Der Rest wurde ja nun doch noch sehr schön erläutert und herlich weitergestrickt. Evtl. äußert sich der Themenstarter ja noch mal dazu, um welches Einnahmeniveau es sich bei ihm handelt. Das würde der Diskusion evtl. dienlich sein.
Und das mit der UST. kam irgendwie falsch rüber. Klar geht das nur nach dem Grundumsatz der betreffenden Institution. Aber es wurde ja nun alles klar erläutert. Muss ja nicht noch mal wiedergekäut werden.
Zum Thema Freiberuf hab ich aber auch noch einen. Als Musiker bzw. Künstler ist man das, IMHO!!!!!! sowieso. Auch ohne Antrag. Hab es 1996 beim Fa "angesagt", und so war es dann. Musiker=Künstler=Freiberufler
Das ich ner (Band) GbR angehörte war nicht von Belang.
siehe aber auch mal hier, um noch mehr Verwirrung zu stiften : http://www.vfb-nw.de/pdf/freier_beruf_oder_gewerbe.pdf
um es bischen zu sortieren hier eine bei WIki gefundene, IMHO sehr schön zusammen gefasste Defintion:
Katalogberufe gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG sind, soweit nicht bei einem Gewerbebetrieb angestellt:
In den juristischen Berufen
* Rechtsanwalt
* Patentanwalt
* Rentenberater (Rechtsbeistand)
* Notar, soweit nicht Beamter (der Notar ist in den meisten Bundesländern gleichzeitig Freiberufler und beliehener Amtsträger)
In den wirtschaftswissenschaftlichen Berufen
* Wirtschaftsprüfer, Vereidigter Buchprüfer, Certified Public Accountant
* Steuerberater, Steuerbevollmächtigter
* Sachverständiger für betriebswirtschaftliche Bewertungen (bspw. Unternehmensbewertung)
* Beratender Betriebs- und Volkswirt
In den Heilberufen
* Arzt
* Apotheker (steuerlich jedoch keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 EStG)
* Tierarzt
* Zahnarzt
* Heilpraktiker
* Hebamme
* Physiotherapeut/Krankengymnast
* Psychologischer Psychotherapeut
* Ergotherapeut
* Logopäde
In den kreativen Berufen
* Künstler (bildende und darstellende)
* Musiker
* Regisseur
* Choreograf
* Schriftsteller
* Designer
In den publizistischen Berufen
* Journalist/Reporter
* Videojournalist/Fotojournalist (Bildberichterstatter)
* Dolmetscher/Übersetzer
Naturwissenschaftliche und technische Berufe
* Diplom-Ingenieur, z. B. als Berater oder Sachverständiger
* Architekt, Stadtplaner, Innenarchitekt oder Landschaftsarchitekt
* Diplom-Biologe
* Diplom-Chemiker
* Handelschemiker
* Diplom-Geograph
* Diplom-Bauingenieur
* Diplom-Vermessungsingenieur
* Diplom-Informatiker
* Diplom-Psychologen
* Sonstige Diplom-Ingenieure
* Lotse
In den pädagogischen und verwandten Berufen
* Dozent
* Erzieher und Lehrer (auch etwa Musiklehrer)
* Kinder-Tagesmutter
Österreich
Ähnlich wie in Deutschland sind die Freien Berufe in Österreich nicht von der Gewerbeordnung erfasst, sondern in Spezialgesetzen geregelt. Als Freie Berufe gelten:
* Apotheker
* Ziviltechniker (Architekten, Zivilingenieure, Ingenieurkonsulenten)
* Ärzte
* Journalisten
* Künstler
* Notare
* Patentanwälte
* Rechtsanwälte
* Tierärzte
* Wirtschaftstreuhänder
* Zahnärzte