hi.
den gesellschaftsvertrag hat ne band ab gründung quasi automatisch abgeschlossen. das schriftlich zu fixieren hat vor-und nachteile. der vorteil an solch einer Gbr liegt z.b. im bereich "steuern zahlen" (grusel!). der nachteil : was passiert bei ausstieg eines mitgliedes ? ohne jetzt hier weit ausholen zu wollen : nach reiflichem abwägen hat sich bislang noch keine band in der ich gespielt habe/spiele,dazu entschlossen son ding letztendlich zu unterzeichnen.
für die GEMA-ecke: natürlich besteht die möglichkeit anteile für text/kompsition und arrangement aufzuteilen. einfach jemanden als komponist/texter bei der GEMA anzumelden und darauf zu vertrauen, das die anderen dann ihre knete sehen ist ein unglaubliches risiko und sollte auf jeden fall schriftlich abgesegnet werden !!! btw. : bei den momentanen GEMA-bestimmungen jemals Knete von diesem Verein zu sehen ist für den "normalen" musiker quasi ausgeschlossen. urheberrechte sichern ist auch billiger machbar.
hier noch 2 buchtipps zu dem thema:
"das neue musikerrecht" von ulrich schulze-rossbach,AMA-Verlag.
"musik und moneten" von Robert Lyng,PPV.
stay tuned
matz