Ein Rechtsstreit würde sich hier in keinem Fall lohnen. Der Verkäufer kann dir die Becken nicht mehr verschaffen und muss das auch nicht. Er ist nur verpflichtet, dir Schadensersatz zu leisten, und zwar in Höhe des Kaufpreises. Den will er dir auf jeden Fall erstatten, also nimm das Geld und verbuche das Ganze unter Erfahrung!
Beim nächsten Mal solltest du dich dann mehr kümmern.
P.S.: Nur, weil du etwas kaufst und es bezahlst, ist es noch lange nicht deins. Aber das wird dir ein Jurist deiner Wahl gerne erklären...
€dith meint: Eigentum hattest du auch noch nicht. Für den Besitz wäre die tatsächliche Sachherrschaft erforderlich (= du hälst die Becken in Händen). Für das Eigentum ist ein weiteres Rechtsgeschäft nötig, dass als Voraussetzung die Übergabe hat. Die ist aber in deinem Fall gescheitert. Somit hast du weder Besitz noch Eigentum erworben.
Und einer der Vorredner hat recht: Wenn er sein Set bei dir unterstellt und du es weiterverkaufst, hat er keinen Anspruch mehr auf das Set. Der Schadensersatz, den du in dem Fall leisten müsstest, richtet sich nach dem Geld, dass du für das Set bekommen hast. Eventuell könnte hierfür auch mal der Restwert des Sets entscheidend sein, wenn du weit unter Wert verkauft hättest.