Beiträge von drummintom

    Ich habe schon länger überlegt, mir ein einfaches Practisepad zu bauen. Heute war es dann soweit:


    Material: 2 x Mousepad dünn (die bunten)
    1 x Mousepad dick (blau)
    1 x Birkenholzplatte 20 cm x 24 cm
    genug Kleber




    Zunächst habe ich die beiden dünnen Mousepads verklebt und zusätzlich getackert.
    Anschließend genug Kleber drauf




    und auf die Platte geklebt.



    Das selbe habe ich mit dem dicken Pad auf der anderen Seite gemacht.



    Und schon ist es fertig.
    Hier noch die Seitenansicht:



    Das Teil ist so ziemlich genau 2,8 cm dick.
    Mit dem Klang bin ich zufrieden, beide Seiten sind nicht zu laut, wobei die blaue Seite noch etwas leiser ist und etwas weniger Rebound hat, als die Ameisenseite.
    Alles in allem bin ich zufrieden.


    Materialkosten: ca. 13 € (ohne Kleber)
    Zeitaufwand: 10 Minuten


    Jetzt hab ich aber leider keine Ausrede mehr, dass ich die Rudiments nicht kann. :whistling: Die Übemögllichkeit ist nun da... :D


    €dith meint, Klangbeispiele wären auch nicht schlecht (leider nur mit der Handycam): Klick mich

    Die Karte hier finde ich sehr geil...
    Alles in allem gefällt mir das Forum jeden Tag besser. An das Design hab' ich mich auch schon gewöhnt.
    Wie sah noch gleich das alte Forum aus ?( ?/ :?: :thumbup:

    Gott sei Dank hatte ich meinen PC 2 Tage nicht an und den Totalausfall des DF nicht bemerkt. Das wäre ja die Hölle gewesen.
    Mit dem neuen Design bin ich ganz zufrieden, habt ihr toll gemacht. Recht vielen Dank auch dafür, dass das Forum wieder läuft und Respekt für die viele Arbeit.

    Stimmt schon. Ich habe den Klick leider etwas vernachlässigt.
    In letzter Zeit übe ich häufiger dazu, bin aber noch am Anfang. Bei dem Ding hier habe ich versucht, mich an der durchlaufenden Cowbell zu orientieren. Offensichtlich mit (noch) mäßigem Erfolg...



    Edith hat einen komischen Satzbau bemängelt.

    Der Titel sagt eigentlich schon alles. Ich habe mich heute spontan hingesetzt und ein bisschen zum Playalong gejammt und das aufgenommen. Zwar relativ einfache Sachen, aber ich bin ja auch nicht Portnoy :D


    So, hier ist das gute Stück: Klick mich! (ca. 4,5 mb)


    Aufgenommen habe ich mit meinem DD-55 über den Audioeingang meines PC. Nachbearbeitet ist da nichts.
    Natürlich weiß ich, dass ich noch üben muss, dass der Sound nicht der beste ist und das ich auch nicht ganz so Timingfest bin, wie ich dachte zu sein.
    Trotzdem bin ich für konstruktive Kritik dankbar.
    Dann haut mal rein!

    Zitat

    Original von Philipp_



    Nur bleibt ein Problem : Das Fenster. Kann ich das irgendwie "abdichten"?


    Ja, kannst du. Einfach mal deinen eigenen Thread lesen, dann fällt dir auch auf, dass DrummerinMR schon einen Tip parat hatte.


    Edith ergänzt:


    Zitat

    Original von DrummerinMR
    danach würde ich die priorität auf die Fenster setzen, denn da gibts jede menge ritzen, wo der schall nach aussen dringt. bau dir einfach aus einer mit mineralwolle bespannten platte eine konstruktion die du ins fenster quetschen kannst und wieder rausziehen kannst, aber so, dass es relativ fest sitzt. damit kannst du schonmal ganz gut den schall, der sonst durch die fensterritzen geht minimieren.

    Zur Musik:


    Das alles klingt grauenhaft. Da ich sehr viel Punk höre, war ich zunächst recht neugierig. Ich habe auch versucht, wohlwollend über eure Texte hinwegzusehen. Leider blieb dann nichts mehr übrig. Die Musik ist einfach zu schlecht. In eurer Band beherrscht keiner sein Instrument, Timing holpert wie sonst was, scheinbar darf sich in jedem Lied jeder mal verspielen und eure Sänger haben diese "Berufs"bezeichnung nicht verdient. Vielleicht könnt ihr mit viel üben noch was retten, aber ich glaube da nicht wirklich dran.
    Normalerweise spielen viele junge Bands Punk, weil der mit einfachen Akkordfolgen, einfachen Songstrukturen und relativ simplen Beats scheinbar einfach zu spielen ist. Trotzdem schafft ihr es, eher nach einer Mülltonne, die einen felsigen Abhang hinunterrollt, zu klingen, als nach Punk oder nach was auch immer ihr klingen wollt.


    Irgendwie klang zwischendurch an, dass ihr zu eurer Musik auch schon andere Meinungen gehört habt. Ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei insbesondere um Freunde von euch handelt. Hierzu folgendes: Hört bloß nicht auf diese Leute! Seine Freunde fragt man, wenn man Honig um's Maul geschmiert bekommen möchte. Ehrlich sind die aber in 99% aller Fälle nicht!


    Zum Rest der Diskussion enthalte ich mich vornehm; es wurde eh schon alles gesagt.


    Fazit: Musik ist Müll, daher ÜBEN, ÜBEN, ÜBEN und erst dann wieder neue Aufnahmen machen!


    EDITH stellt Versäumnisse fest:


    Ich habe wirklich versucht, eure Songs durchzuhören. Das ist mir in keinem Fall gelungen, da zu schlecht. Trauriger Höhepunkt: Tribute to Ding Dong! Immerhin 10 Sekunden habe ich geschafft. Dann war Sense.
    Der schlimmste Song, den ich dieses Jahr gehört habe. Und hier werden Scooter, Bushido, Aggro Berlin und Tokio Hotel schon mit berücksichtigt...

    In deinem Fall wird außer der Rückerstattung des Kaufpreises nicht viel zu holen sein. Denn du hast ja keinen Schaden, der darüber hinausgeht. Und das Geld will er dir ja sogar zurückgeben. Also ist er doch ganz nett zu dir. Und wie du selbst sagst, bist du ja nicht ganz unschuldig an der Geschichte. Also würde ich das Geld nehmen und die Sache auf sich beruhen lassen.


    Die Geschichte mit dem weitergehenden Schadensersatz bezieht sich z.B. auf vergebliche Aufwendungen. Wenn ich z.B. für den Rembrandt extra einen maßgeschneiderten Bilderrahmen hab anfertigen lassen, den ich nun auch nicht anders verwenden kann.

    Ja, hier ist es die gleiche Argumentation. Solange A die Ware an B nicht übergeben hat oder sonst ein Eigentumsübergang stattgefunden hat, bleibt er Eigentümer und kann mit der Sache machen, was er will, insbesondere verkaufen. Theoretisch kann man eine Sache so oft verkaufen wie man will, jedoch kann man nur einen Kaufvertrag erfüllen. Für die anderen macht man sich Schadensersatzpflichtig. Das muss auch nicht zwingend nur auf die Höhe des von B gezahlten Kaufpreises beschränkt bleiben.


    P.S.: Jürgen fragte nach Einzelheiten:


    Grundlegend: So ein Kaufgeschäft setzt sich aus mehreren, voneinander zu trennenden Geschäften zusammen. Nehmen wir als Beispiel eine alltägliche Situation: Du kaufst ein Brötchen bei einer netten Bäckereifachverkäuferin. Sie gibt dir das Brötchen, du gibst ihr das Geld, alle sind glücklich. Hier hat sich aber eine Menge abgespielt.
    Zunächst habt ihr einen Kaufvertrag geschlossen. Der richtet sich grundsätzlich nach § 433 BGB. Der Kaufvertrag ist das sogenannte Verpflichtungsgeschäft. Ihr habt euch darüber geeinigt, dass ein Brötchen zu einem bestimmten Preis verkauft werden soll. Du hast dich verpflichtet, dass Brötchen zu nehmen und der Bäckereifachverkäuferin den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Sie hat sich verpflichtet, dir das Brötchen zu übereignen. Mehr ist bis jetzt noch nicht passiert. Gleichwohl habt ihr einen gültigen Kaufvertrag geschlossen.
    Um den zu erfüllen, bedarf es noch der Verfügungsgeschäfte. Hier geht es nun endlich um Übereignung.
    Ein Eigentumsübergang richtet sich nach §§ 929 ff. BGB. Gemäß § 929 S. 1 BGB ist erforderlich, dass beide Parteien sich einig sind, dass Eigentum übergehen soll, dass die Sache übergeben wird und dass der Veräußerer auch berechtigt war, über das Eigentum zu Verfügen. Das heißt, du bist dir mit der Verkäuferin darüber einig, dass das Eigentum an dem Brötchen auf dich übergehen soll. Sie übergibt dir das Brötchen und darf das auch. Jetzt erst hast du Eigentum an dem Brötchen erworben.
    Das gleiche passiert jetzt umgedreht mit dem Geld.
    Besitz ist etwas anderes als Eigentum, nämlich die tatsächliche Sachherrschaft, das heißt, du hast die Sache in Händen und kannst tatsächlich über sie verfügen. Geregelt ist der Besitz in den §§ 854 ff. BGB.
    Besitz und Eigentum müssen auseinandergehalten werden. Der Besitz ist relativ schwach. Man kann ihn leicht erwerben, aber auch wieder verlieren. Wie gesagt, maßgeblich ist die tatsächliche Sachherrschaft. Nur hat derjenige, der Besitz hat, noch lange kein Eigentum.
    Nehmen wir an, du leihst mir ein Becken. So lange du es noch hast, bist du Eigentümer und Besitzer. Wenn du es mir in die Hand gibst, dann werde ich Besitzer. Dein Eigentum hast du deswegen aber nicht verloren. Hierzu ist ein Eigentumsübergang gem. §§ 929 ff BGB erforderlich. (Mal ganz abgesehen davon, dass du weiterhin mittelbarer Besitzer am Becken bleibst, aber das führt zu weit...)
    Wie du siehst, passiert bei so einem Kaufvertrag ganz schön viel, wobei das meiste stillschweigend durch schlüssiges Handeln geschieht.
    Eigentum und Besitz sind zwei grundverschiedene Dinge und müssen auseinandergehalten werden.
    Außerdem ist bei einem Kaufgeschäft zwischen Verpflichtungs- und Verfügunsgeschäft zu unterscheiden und strikt zu trennen.


    Ich denke, dass sollte dir erstmal reichen. Bei weiteren Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.