Also nochmal für Malpa: Was du darfst ist folgendes:
Ein Cover spielen und aufnehmen - die Aufnahme die du selbst gemacht hast darfst du auch auf CD vervielfältigen und verbreiten - notfalls auch im Internet. Das alles aber nur unter dem Vorbehalt , dass du die notwendigen Genehmigungen der Urheber der nachgespielten Titel von der GEMA lizensierst - da gibt es für jede Nutzungshandlung entsprechende Tarife.
Ohne die Lizenz darf man es nicht. Aber die Lizenz ist einfach zu erhalten - und eine reine Form- und Geldsache. Die GEMA ist verpflichtet, jeden der den Tarif zahlt auch die Lizenzen zu erteilen.
Und bei Hostern wie Youtube oder Soundcloud haftet der Hoster auch für die GEMA. (Youtube wollte das noch nicht wahr haben und nörgelt - aber das ist nur eine Frage der Zeit.) Da wäre hochladen legal. Bei Dropbox ist es eben so, dass da kein "Musikprogramm" als Attraktion der Seite gilt - daher geht die GEMA auf solche Dienste nicht zu, sondern der Uploader wäre in der Haftung (wie bei einer eigenen Webseite).
Nochmal zu den File-Hostern: Klar ist Dropbox ein legaler Laden - das ist Rapidshare eigentlich auch. Aber nur bis zu dem Punkt, zu dem solche Dienste wissentlich dulden, dass mit ihrer Plattform illegale Files gehostet und verbreitet werden. So war das bei The Piratebay (6 Jahre Gefängnis) und Kim Dotcoms Mega (der kommt auch nicht billiger davon). Diese Plattformen schalten Werbung auf und kassieren dafür sehr viel Geld - wenn ihnen dazu jedes Mittel Recht ist, möglichst viel Traffic und Klicks auf ihrem Server zu kriegen, dann ist das eben auch planvoll und gewerblich. Alles andere sind Ausreden. Wenn also viele illegale Filesharer Dropbox nutzen würden, dann müsste Dropbox einschreiten oder wäre ebenso haftbar. So lange das Geschäftsmodell aber zahlende Kunden sind, die einen Cloud-Speicher mieten wollen und nicht die Werbeklicks, ist das immerhin ein gutes Zeichen.