Ich wüsste gerne mal, wieviel von den 350 Euro am Ende tatsächlich bei Billy Cobham ankommen.
Wenn es nach deutschen Verlags-Üblichkeiten ginge, wäre für Sync-Lizenzen ein Split von 50/50 üblich. Aber was da 1973 in den USA abging, weiß man nicht.....
Das wesentliche ist, dass für die Vervielfältigung dann noch eine Stücklizenz der GEMA-für die gesamte DVD fällig wird. Das teilt die GEMa ja dann auch noch mal auf die entsprechenden Autoren/Verlage auf. Diese genannten Summen sind nur für das Recht, überhaupt das Werk (nicht die Aufnahme) in einem Film (hier ja nur: Konzertvideo) zu verwenden.
Das tun natürlich alle, die irgendwas bei Youtube hochladen, einfach ohne zu fragen (also: Vorsprung durch Rechtsbruch). Nur, sobald man anfängt etwas richtig (professionell) zu machen, steigt der break-even-point ungemein.
Das Gemeine dabei ist: die Verlage sagen einem dann auch ins Gesicht: "Schön, dass ihr fragt, wir können gegen die ganzen Youtube-Videos gar nicht so viel unternehmen, das macht uns zu viel Arbeit." Im Prinzip müsste jede Band, die ordentlich lizenziert, die anderen Bands wettbewerbsrechtlich abmahnen, weil sie sich nicht an die Regeln halten uns so einen unlauteren Wettbewerbsvorteil genießen. Was für ein Quatsch.