Wir möchten eigentlich nur, dass wir unsere eigene CD bei unseren Gigs und zB online verkaufen können und dennoch etwas in der Hand haben, dass andere Bands unsere Musik nicht "klauen" oder beliebig covern können
Die GEMA "schützt" eure Musik gegenüber "klauen" und "covern" von Dritten nicht.
Die Urheber und Leistungsschutzrechte an euren Musikstücken bzw. euren Aufnahmen habt ihr auch ohne das Zutun von GEMA oder sonst irgendeinem Verein. Wenn es mal wirklich zu einem Streit wegs Urheberrecht etc. kommen sollte (und das scheint ja bei jungen Bands irgendwie immer die Hauptsorge zu sein, jedenfalls höre ich sowas fast jede Woche irgendwo mal) dann hilft auch die GEMA nix.
BTW: 1. Covern könnt ihr eh nicht unterbinden. Wenn jemand eure Songs nachspielt, dann könnt ihr dagegen nichts unternehmen.
2. Wenn ihr eine CD aufgenommen habt, dann habt ihr auch ab dem Moment wo ihr sie in den Händen haltet einen Nachweis dass die Musik von euch ist. Jemand der eure Stücke klaut muss erstmal nachweisen dass er die Ideen schon davor hatte und das dürfte erstmal nicht soo leicht sein.
Der GEMA stehe ich etwas kritisch gegenüber - grade für kleine Bands vermute ich dass der Aufwand und Ärger mit dem Verein, den eigentlichen Nutzen übersteigt.
Das ist richtig.
Creative Commons steh ich sehr kritisch gegenüber. Meiner Meinung nach ist das nur ein mehr oder weniger sinnfreies Beiwerk in einer Kultur bei dem eh jeder denkt, Musik sei umsonst. Man kann eh kaum was dagegen tun dass illegal runterlgeladen und getauscht wird, also gibt man mehr oder wenig einfach sein OK mit diesen kleinen CC Logos dazu ab....
Wie schaut es aus wenn man in Zukunft doch mal ein kleines Label findet, das einem mit dem Vertrieb hilft? Kann es dann Probleme geben, wenn die Musik vorher unter einer selbst gewählten Lizenz veröffentlicht wurde?
Hängt vom Vertrag mit dem Label ab und wie, wo und für wie lange ihr irgendwas bei irgendwem anders schon mal veröffentlicht hat. Lässt sich pauschal so nicht beantworten.
Bei der ganzen Sache sollte auch immer die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Wenn irgend ne Dorfkapelle meine Songs bei ihren 3 Auftritten in der Schulturnhalle nachspielt und als die ihrigen ausgiebt, dann brauch ich deswegen wohl keinen Rechtsstreit anfangen. Wenn die dann aber doch anfangen 200 Millionen Klicks bei Youtube zu haben und damit mehr als nur das Busgeld einspielen, dann kann man sich ja mal über weitere Schritte gedanken machen....