Hallo,
das vorgelegte Werk hat seine Stärken und Schwächen.
Ich finde, dass man ein allgemein gültiges Werk für alle Kapellen schlecht machen kann.
Was für den einen zu viel der Regulierung ist, ist für den anderen zu wenig. Natürlich kann man noch Anhänge (rider) anfügen, wo spezifiziert wird, wie die Bühne auszusehen hat, wie die PA im Einzelnen zu sein hat, welche Getränke in welcher Ausführung die Musikanten zu bekommen haben und und und...
einige Formulierungen sind dehnbar und bieten daher schöne Möglichkeiten, darüber einen Streit anzufangen (das Gegenteil von vertragen), sollten daher definiert werden: z. B. Nr. 2 Satz 1 "notwendigen" oder Nr. 13 Satz 3 "schuldhafte". Nr. 1 "sozial Bedürftige" finde ich auch nicht sehr anschaulich.
Andererseits ist manches fast schon komisch: Nr. 13 Satz 1: Ach.
Alternativ kann man - auch heute noch - Verträge per Handschlag schließen.
Oder man findet ein Werk, mit dem man den Vertragspartner nicht erschlägt (ich persönlich mache ungerne Verträge mit Leuten, deren AGB ziemlich umfangreich sind, AGB dienen fast immer dazu, den Vertragspartner zu benachteiligen, selten um wirklich Regelnswertes zu regeln).
Das kommt immer auf die Beteiligten und die Umstände an.
Daher finde ich die Idee gut, die Umsetzung jedoch allgemein unmöglich. Jede Band, die meint, AGB verwenden zu wollen, sollte sich überlegen, was man braucht und was sinnvoll ist und dann das Ganze mal professionell überprüfen lassen.
Je nachdem, wie man das Formular ausfüllt, können einzelne Regelungen wirksam oder unwirksam sein. Das Formular an sich bietet daher ohnehin keine Rechtssicherheit.
Gruß,
Jürgen