was noch zu beachten wäre bezüglich der GWG-Grenze:
Wenn Du einen Kesselsatz um <€410,- + Hardware um <€410,- + Beckensatz um <€410,- + Doppelhuf um <€410,-, dann sind das keine 4 GWG's, die man sofort absetzen kann, da man ja mit dem Kesselsatz alleine quasi nichts anfangen kann, sondern erst alle 4 Teile zusammen 1 (funktionierendes) Wirtschaftsgut ergeben, d.h., es entsteht dann 1 Wirtschaftsgut im Wert von € 1.600,--, welches man dann auf X Jahre verteilt abschreiben muss. Und ob diese 410 Euro brutto oder netto zu sehen sind, ist davon abhängig, ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht (Stichwort: Kleinunternehmer)
Ist das selbe Prinzip wie Desktop-PC und Montor, der PC alleine kann nicht benützt werden ohne Monitor.
Nur so am Rande angemerkt, ich hoffe, dass ich damit einige Unklarheiten mit meinen buchhalterischen Erfahrungen ausräumen konnte.
P.S.: Das Telefonat mit dem Finanzamt kannst du absetzen, die Kopfschmerztabletten nicht, zumindest ist das in Österreich so
P.P.S.: Falls Drumsets in den Afa-Tabellen nicht vorkommen, dann setze einen vernünftige Nutzungsdauer an, die Du dem Finanzamt auch plausibel erklären kannst. Ein Drumset, auf dem 50 Schüler pro Woche drauf rumprügeln, und das 3x die Woche auf diversen Bühnen auf- und abgebaut wird, hält bestimmt nicht so lang wie eins, das einfach nur rumsteht. Die kurze Nutzungsdauer aufgrund technischer Überholtheit wie bei elektronischen Geräten (schon oben erwähnt) trifft hier wohl nicht zu.
P.P.P.S.: (Nachtrag) Sollte in der Afa-Tabelle eine Mindest-Nutzungsdauer von 10 Jahren angegeben sein, und Du ein Drumset gebraucht kaufen, welches 5 Jahre alt ist, dann musst Du von der Mindest-Nutzungsdauer das Alter zum Zeitpunkt der Anschaffung abziehen, ergibt also 5 Jahre.