Da bin ich wohl missverstanden worden.
Eine Autohaftpflicht kann eine Versicherung natürlich nicht ablehnen. Ich meinte mit der Analogie nur, das es eben extra Beitragsklassen auch in anderen Versicherungen gibt, wenn dem Versicherer das Risiko zu hoch scheint und das sie bei einer privaten oder beruflichen Haftpflicht sogar ablehnen könne, überhaupt zu versichern. Darauf bezog sich auch die Möglichkeit einer freien Kalkulation einer Versicherungsprämie bei anderen Versicherungen als beim Auto.
Beim Auto liegt ja der Sonderfall vor, weswegen es ja auch eine klare Regelung mit Prozentsätzen gibt, das man ja zwingend eine Versicherung braucht, um ein Fahrzeug überhaupt in Betrieb nehmen zu dürfen. Eine private HP wird ja gesetzlich (leider) nicht vorgeschrieben.
Entschuldige, ja - ich hab das tatsächlich jetzt zu sehr auf die KFZ bezogen. Wobei ich kurz sagen möchte, dass die "klare Regelung der Prozentsätze" nicht existiert. Es gibt die SF-Klassen (Schadenfreiheitsklassen), also SF 1/2, 1, 2, 3, 4 - welchen Prozentsatz der Versicherer hier dahinter versteckt, ist allerdings nicht vorgeschrieben. So nenne ich dir beispielweise mal 4 verschiedene Sätze für SF 1/2 von Versicherern welche von mir angeboten werden. Hier sind mir 140%, 125%, 115% und sogar 100% auf die Schnelle im Kopf. Bei der Gesellschaft mit 100% liegen allerdings bei SF 1 ebenfalls 100% an, wärend viele andere hier bereits bei 90% liegen. Allerdings spielen die Prozente keine allzu übergeordnete Rolle, da die interne Tarifierung eigentlich eine viel größere Rolle spielt. Nicht zu selten kommt's vor, dass mal eine mit höheren Prozenten hinter der entsprechenden SF-Klasse trotzdem im Preis niedriger ist, als eine mit niedrigern Prozenten hinter der SF.
Für die Allgemeinheit: bei der Privathaftpflicht sollte man halt vergleichen, was angeboten wird.
Oder sich einen seriösen Makler suchen, der einem anständig berät
Selbst wenn man normal sucht, ist es für den Normalbürger kaum möglich, wirklich alles im Blick zu haben. Vor allem wichtig ist für uns die Schadenregulierung. Es gibt Gesellschaften, die haben ein vernünftiges Tarifwerk, passende Bedingungen und locken. Wenn dann allerdings unwillige Schadensachbearbeiter bei denen sitzen, hat man sehr viel Spaß bei denen. Wenn eine Schadenanzeige zu mir zurück kommt mit dem Vermerk: "Fehlende Plausibilität" und man sich über mehrere Tage mit denen streiten muss, ist das nicht gut. Da wir die Vermittler sind, läuft so eine Verhandlung mit der Gesellschaft dann meist glimpflicher, wie wenn man als Einzelperson dort anruft. Ich kann in diesem Fall sagen, dass der Schaden eindeutig nachvollziehbar ist und war. Es war nichts auffälliges in der Schilderung des Kunden zu finden, mit so einem Aufstand hatte keiner gerechnet. Naja, wurde letztlich bezahlt. Diese Gesellschaft bekommt künftig jedoch keine Verträge mehr von uns vermittelt.
ZitatDas Problem mit den Versicherungen ist aber leider, dass diese eigentlich zunächst mal nicht zahlen(im Gegenteil - die Mitarbeiter sind sogar angehalten, aus firmeninternen Abrechnungstaktiken, die Zahlung möglichst lange hinauszuzögern - das weiß ich aus erster Hand von Freunden, die in dieser Branche arbeiten) und den schwarzen Peter hin- und herschieben.
Nachdem einige Kinder mein (und das von drei Bandkollegen) Auto mit Stöckchen und Steinchen "verschönert" hatten und die herbeizitierten Mütter auch sofort bereit waren, den Schaden zu übernehmen und diesen auch, nachweislich, unverzüglich ihrer Versichung gemeldet haben, hat es vier! Anläufe gebraucht, bis die Versicherung uns einen Gutachter geschickt hat und dann nochmal 1,5 Jahre bis der Schaden dann endlich beglichen wurde!!!!
Bewegung kam in die Sache erst, nachdem ich einen befreundeten Anwalt mit dieser Sache betraut habe (es geht halt nichts über gute Beziehungen ), was ich eigentlich übertrieben fand und was letztendlich die Kosten für die Versicherung unnötig erhöhte.
In der Tat springt so manche Versicherung erst, wenn auf die eigentliche Rechnung noch was oben drauf kommt. In deinem Fall wäre ich jedoch so frei gewesen, mir selbstständig einen unabhängigen Gutachter zu bestellen und diesen der Versicherung mit in Rechnung zu stellen. Die Schadenregulierung nach 1.5 Jahren find ich dann allerdings auch wieder lächerlich. Ich denke bei uns wäre sowas nach spätestens 4 Wochen schon in der Rechtsabteilung gelandet, oder alternativ bei der ersten bockigen Antwort eines Sachbearbeiters der gegnerischen Versicherung.