Beiträge von Spangalang

    Hallo, ich sehe es nicht völlig aussichtslos und schlage ja erstmal nur vor, Einschreiben zu versenden, um eine bestimmte rechtliche Wirkung zu erzielen und um mal zu sehen was zurück kommt. Das Einwohnermeldeamt wird für ca. 9, 50€ eine einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 des Bundesmeldegesetzes erteilen, dafür bräuchte man kein berechtigtes Interesse. D.h. von diesem Rojas persönlich (also nicht die UG) würdest Du die Privat-Anschrift erhalten.

    Die Geschäftsadresse der UG steht wiederum im Handelsregisterauszug. Die gilt auch als Zustelladresse solange sie dort drinsteht, d.h. Deine Mahnung kommt dort an und ist wirksam, auch wenn der Typ da nie in den Briefkasten schaut. Die Strasse und Hausnummer selbst gibt es auch in der Realität. Einschreiben sowohl an UG als auch an die Person des Geschäftsführers und Alleingesellschafters privat erhöht die Trefferwahrscheinlichkeit…


    Da der Mann eine UG kaufen und das ins HR eintragen konnte, war er mindestens einmal leibhaftig bei dem Notar, der die Eintragung ins HR veranlasst hat, denn für solche Einträge braucht man eine notarielle Beglaubigung, d.h. der Notar bestätigt, dass der Eintragungsantrag von einer Person gezeichnet ist, die sich ihm vorgestellt hat und ein Ausweisdokument vorlegen konnte. Also dass er eben kein Fake ist…


    Demnach ist grundsätzlich mal nicht von einer Strohmanngründung auszugehen, wäre aber auch egal, der echte Rojas muss das Geschäftsgebaren seiner UG erklären können. Wenn er wirklich gehackt wurde, würde die Website nicht weiter so bestehen und er würde sich auf Dein Einschreiben zurück melden - das wäre genau was Du willst.


    Ach was rede ich so lange, nicht gleich den Kopf hängen lassen! Ob die UG irgewelche verwertbaren Assets hat oder der Typ eine Finca in Spanien oder komplett pleite ist, wir wissen es nicht aber die ersten Schritte kann man tun. Das Bankkonto kann man auch einfrieren lassen wenn man den Betrug bei Gericht glaubhaft macht, da gibt es wenn ich mich nicht irre ein europäisches Eilverfahren. Und mit einer Rechtsschutzversicherung am Start : piece of cake


    Best, Spangalang

    N‘abend!

    ich habe den Thread zum Feierabend gelesen und mich deswegen gerade spontan ins Forum registriert.


    Diesen Señor Alva Rojas gibt es laut HR Eintrag der Sabirtasi UG ( http://www.handelsregister.de ) tatsächlich und in den Dokumenten ist eine Gesellschafterliste, nach der er Alleininhaber der UG ist. Leider hat diese UG nur jämmerliche 250€ Stammkapital. Aber bei über 500€ Verlust hätte ich an Deiner Stelle mal mindestens ein Einwurfeinschreiben an die UG und eines an Alva Rojas persönlich geschickt. Mit dem Inhalt, dass man die gekaufte Waren gerne unverzüglich haben möchte, spätestens jedoch bis zum ….(Frist). Dessen Wohnadresse sollte man über das Einwohnermeldeamt herausfinden können. Das gelingt, wenn ich mich richtig erinnere, sofern man mindestens zum Namen auch das Geburtsdatum hat. Laut HR Eintrag der 30.08.1957.


    Und wenn dann nichts kommt, müsste man zügig zivilrechtlich weitermachen. Die Strafverfolgungsbehörden sind in dem Zusammenhang eher wenig hilfreich, ggf. wird der Typ ohne eine Mitteilung an Dich zu einer Geldstrafe verurteilt, die natürlich zuerst vollstreckt wird.


    Hope that helps,


    Spangalang