Seit über 20 Jahren streitet die Band „Kraftwerk“ mit Produzent Moses Pelham um die ungefragte Verwertung des 2-Sekunden-Tonschnipsels "Metall auf Metall". Der Streit in inzwischen noch nicht entschieden (es geht jetzt um die Verütung) und er ist so unübersichtlich, dass kaum noch jemand durchsteigt:
BGH zu Kraftwerk vs. Pelham: Sampling ohne Erlaubnis kaum mehr möglich
Ich überlege gerade, wie das genau mit den vielen Grooves ist, die ich im Portrait auf meiner Website vorstelle. -) Bei Fotos passe ich sehr auf und beim Verlinken auf YouTube Videos ist das Risiko relativ klein.
Schöpfungshöhe kann ein Drum Groove grundsätzlich erreichen. Dann wäre die Verwendung ohne Zustimmung der Berichtigten nach deutschem Recht nur möglich, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:
- das Urheberrecht durch Zeitablauf erloschen ist (70 Jahre nach dem Tode des Urhebers , bzw. 50 Jahre bei "Leistungsschutzrechten"; bei den ganz ollen Kamellen sehr wahrscheinlich)
- eine rein private Nutzung vorliegt (sie ist dann nicht mehr privat, wenn der Private das Ding auch ohne Gewinnabsicht im Internet "öffentlich Zugänglich" macht. Also, bei mir keine "Ausrede")
- der Groove in Ausübung der Kunst- oder Wissenschaftsfreiheit nachgespielt und publiziert wird (trifft bei mir u. U. zu, da ja eine populärwissenschaftliche und/oder unterhalstsame Auseinandersetzung auch auf niedrigem Niveau ("hüstel") vom Zitatrechtrecht gedeckt sein kann)
- Eine "freie Bearbeitung" vorliegt: Die Nutzung muss so unbedeutsam sein, so dass sie in dem neuen Werk aufgeht (bei mir jedenfalls freiwillig nicht der Fall , da ich ja gerade fremde Grooves 1:1 reproduziernen will)