Ich glaube, hier wird das System bei einem Musikverein mißverstanden bzw. ein MV mit ner Musikschule verglichen, was aber definitv was anderes ist.
Da ich selber Schlagzeugunterricht für den Musikverein gebe, will ich unsere Vorgehensweise (ich weiß ja nicht, wie es in anderen Vereinen gehandhabt wird), als Beispiel benutzen:
Der Schüler bezahlt NUR den Mitgliedsbeitrag für den Musikverein. Dafür erhält er einmal wöchentlich 45 min Unterricht. (Stunden, die wegen Zeitmangel oder Abwesenheit ausfallen, werden bei mir persönlich nicht nachgeholt.Ist bei mir terminlich nicht machbar. ) Der Lehrer bzw. die Unterrichtsstunden werden vom Musikverein bezahlt. Dabei kommt es je nach Unterrichtsort bzw. Lehrer auch mal vor, dass der MV drauflegt.
Die Orchester- oder Vereinsprobe würde ich nicht unbedingt als Leistung sehen, die in den 30 Euro integriert ist. Proben können durchaus mal ausfallen.
(Bei Musikschulen werden teilweise auch die Monatsbeiträge fällig, selbst wenn z.B. wegen Schulferien kein Unterricht gegeben wird.)
Da der Threadstarter nun ja den Mitgliedsbeitrag an den Verein entrichtet, hat er in den Ferien auch nicht zwingenderweise Anspruch auf Unterricht.
Ob die 30 Euro jetzt zuviel oder zu wenig sind, ist natürlich dahingestellt, aber man sollte den Mitgliedsbeitrag eines MV nicht mit der Unterrichtsgebühr in einer Musikschule vergleichen......
(Als Vergleich: Würde ein Fussballer 5 Euro von seinem Verein zurückverlangen, wenn mal das Training ausfällt?!)
Edith bringts in Form.