Um ein wirklich wasserdichtes Vertragswerk für Künstler zu schaffen wäre
wahrscheinlich ein 100 Seitiger Wälzer von Nöten. So etwas unterschreibt
dann sicherlich kein Veranstalter mehr. Von daher finde ich diesen Vertragsentwurf
einen sehr guten Kompromiss.
Was mir allerdings aufgefallen ist:
Der folgende Absatz:
Zitat
Honorar insgesamt: __________________ Euro (inklusive gesetzl. MwSt.)
in Worten: _________________________
hebelt doch die folgenden, im oberen Abschnitt genannten Bedingungen komplett aus
ZitatAlles anzeigen
"Die vereinbarte Gage beträgt _____________Euro
in Worten: __________________________
Darüberhinaus wird folgende Beteiligung von K1 an den die Gage überschreitenden Mehreinnahmen vereinbart: _____________________
Außerdem werden vom Veranstalter folgende Kosten übernommen:
_____________________________
_____________________________
_____________________________
wenn Prozentuale Angaben gemacht werden. Ist das so gewollt?
ZitatOriginal von Jürgen K
...Je nachdem, wie man das Formular ausfüllt, können einzelne Regelungen wirksam oder unwirksam sein. Das Formular an sich bietet daher ohnehin keine Rechtssicherheit.....
Rechtsicherheit; Das bietet doch Heutzutage kein Vertragswerk mehr. Alles
ist anfechtbar. Es wird doch im Grunde genommen über alles gestritten,
Vertrag hin oder her. Wer gewinnt, darüber entscheidet in der Regel dann
wieder die eingesetzte Kohle und demzufolge der geeignetere Anwalt.