Zitat
Original von thomasio
Unser Lehrer in der Mediengestalterschule hat mir aber mal gesagt, wenn man ein im Netz veröffentlichtes Bild, dass keinen Copyrighthinweis enthält, z.B. zurechtschneidet und in irgendeiner Form abändert, kann man das abgeänderte Bild als sein Eigentum betrachten.
Puh, da muß ich mich wundern, wenn sogar in der Ausbildung von Berufsgruppen (Mediengestalter), die hauptberuflich unter anderem mit der Verwendung von Bildmaterial zu tun haben so etwas gelehrt wird.
Also ich kenne das anders: In Deutschland entsteht ein Copyright nicht erst durch das Anbringen einen Vermerkes, sondern im Moment des Fotografierens !!!
Und dieses Recht am Bild hat einzig und allein der Urheber, auch ohne speziellen Copyright-Vermerk (Im Gegensatz zu den USA, wo das Recht am Bild tatsächlich erst mit Anbringung eines Urhebervermerkes entsteht).
Daher ist es auch unzulässig und gegen das Gesetz, fremde Bilder zu bearbeiten und Ausschnitte fremder Bilder zu verwenden. Die Aussage, daß man ein zurechtgeschnittenes, fremdes Bild als sein Eigentum betrachten kann, klingt ja wie eine Anleitung zum Bilderklau. Da schneide ich aus Querformaten z.B. ein Hochformat zurecht und schon gehört alles mir?
Klärt mich bitte auf, wenn sich die Gesetze geändert haben sollten. Das Netz ist doch immerhin auch kein rechtsfreier Raum.
Im vorliegenden Fall ist die Beweislage durch den Wiedererkennungswert der eigenen Terasse phänomenal und daher vom Bilderdieb extrem frech!
(Ohne jetzt die Verhältnismäßigkeit zu diskutieren, wenn ich rammsteinfan richtig verstanden habe, geht es ihm ja auch auch mehr um's Prinzip)
Grüße, Sonorer