Die Grenze liegt bei 17.500€ p.a. für die UStpflicht.
Überschreitet die GbR die Umsatzgrenze, wird sie UStpflichtig.
Für den Einzelunternehmer, das Bandmitglied, gilt diese Grenze eben genauso. Überschreiten seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit diese Grenze, so wird er als Unternehmer ebenfalls UStpflichtig.
Und Obacht! Mehrere selbständige Tätigkeiten parallel werden hinsichtlich der USt gemeinsam betrachtet.
Wer z.b. ein wenig Webdesign macht und dafür Geld nimmt und noch in ner Band spielt, dessen Einkünfte aus beiden Tätigkeiten werden hinsichtlich der USt und EkSt in einen Topf geschmissen.
Hat man da z.b. Einnahmen von 8500€ p.a. für Webdesign und dann noch 9500€ aus Musikertätigkeit, ist man ebenfalls UStpflichtig (und Achtung : Umsätze, nicht Gewinn!)
Manche Leute sitzen da einem Falschdenken auf, das ihre Tätigkeiten getrennt betrachtet würden.
Anders ist es nur bei abhängiger Beschäftigung. Die Einnahmen aus dieser Tätigkeit werden bei der Ermittlung der UStpflicht nicht berücksichtigt.
Das mit dem "Generalunternehmer" (dieser Begriff scheint mir aber nicht korrekt) funktioniert so lange, so lange das FA nicht den Eindruck hat, das es sich eigentlich doch um eine GbR handelt, weil immer genau die gleichen Personen spielen und nicht zu erkennen ist, das die tatsächlich für jeden Gig wieder neu angefragt werden.
Im Zweifelsfall hakt das fA dort nach.
Sofern aber wenigstens alles korrekt verbucht und steuerlich sauber gelaufen ist, wird das FA nicht gleich die Messer wetzen sondern einfach nur verfügen, das ab sofort der Haufen als GbR zu behandeln ist.
Wie gesagt aber nur, wenn es steuerlich dadurch keine Besserstellung der einzelnen Musiker gegeben hat.
Das könnte aber der Fall sein , wenn Profis mit Laien durchmischt spielen bzw. wenn sich daraus UStrechtlich Konsequenzen ergeben.
Das Ganze ist so kompliziert, das man auch von Aussen ohne Kenntnis der genauen Umstände eigentlich nie korrekte Auskunft geben kann, weil jede individuelle Abweichung im Konstrukt schon wieder Auswirkungen haben kann.
Deshalb ist zumindest eine einmalige Beratung seitens eines Profi von Nöten, vorausgesetzt er kennt sich auch mit der Problematik bei Musikern aus. Der Feld Wald Wiesen Steuerberater verzapft nämlich des öfteren mehr Unsinn als Hilfreiches...
Im Übrigen gebe ich hier auch keine indiv. steuerliche Beratung ab, da das nur Steuerberater dürfen. Alles andere ist sogar verboten