Ich glaube, das siehst du falsch.
Der Begriff "natürliche Person" tut in diesem Fall nichts zur Sache und der Begriff Dienstwagen sollte da nicht einen falschen Eindruck vermitteln.
Rechtlich ist das völlig klar, das du nicht als Privatperson einen PKW kaufst sondern als Freiberufler.
Dem Autohändler wird das erst mal egal sein, was da auf seiner Rechnung steht.
Das Finanzamt wird aber spätestens bei einer Aussenprüfung zur Feststellung kommen, das dein PKW notwendiges Betriebsvermögen darstellt, da deine berufliche Nutzung mehr als 50% beträgt.
Ab diesem Punkt hat man kein Wahlrecht, ob man den wagen privat kauft oder betrieblich anschafft.
Wenn du beim Kauf etwas anderes vorgibst, spielt keine Rolle. Dein Auto ist zwangsweise per gesetz dein Dienstwagen (um diesen Begriff zu benutzen), den du auch noch privat nutzt, wofür du wieder Steuern zahlen "darfst".
Nur wenn du weniger als 50% deinen PKW beruflich nutzt, hast du die Wahlfreiheit, das Auto deinem Privatvermögen zuzuordnen. Dann gäbe es wohl auch wieder die Abwrackprämie.
Dafür dürfte man aber auch wieder nur Entfernungspauschalen absetzen. Aber scheidet bei dir sowieso aus.
Auch wenn du aus der Anschaffung keine Vorsteuer ziehst, spielt dafür keine Rolle, wie die Besitzverhältnisse Privatwagen<->Betriebsvermögen bewertet werden.
Glaube mir, das ist so, weil das FA das genau so bei mir schon einmal in einer Aussenprüfung gemacht hat und das ist rechtens.
Da es sich bei der Abwrackprämie um eine staatliche Leistung handelt, kann ich mir nicht vorstellen, das ein FA oder die Behörde, die diese Prämie zahlen wird, über eine zu unrecht bezogene Leistung des Staates hinwegsieht.
Dem FA musst du ja auch eigentlich die Kaufrechnung vorlegen, aus der alles hervorgehen dürfte.
Ach ja, und wenn du deinen alten Wagen "abgibst", muss das ja auch entsprechend im Anlagevermögen als Einnahme auftauchen...
Wie gesagt, wir reden hier nicht von einem Privatgeschäft.
Du bist Freiberufler und schaffst einen PKW für deinem Betriebsvermögen an und hast wegen der intensiven beruflichen Nutzung keine Wahlfreiheit.
Da ist rechtlich nix dran zu deuteln.
Man kann natürlich versuchen, das ganze zu "mauscheln", aber dann sitzt du mind. 4 Jahre lang auf einem Vorgang, der einer Prüfung nicht standhält.
Aber letztendlich kann ich mir sowieso schon vorstellen, das die Prämie gar nicht gewährt wird, weil man bestimmt eine Erklärung ausfüllen muss, in der dieser Aspekt, wenn er so wirklich zu verstehen ist, abgefragt werden wird.
Wenn man dann zu unrecht erklärt, das man den Wagen privat gekauft hat, obwohl er zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, wird man spätestens da sogar rechtliche Probleme kriegen können, wenn es auffällt.
Mir scheint, nach dem was ich jetzt im Netz so gelesen habe, das wir Freiberufler nicht in den Genuss dieser Subvention kommen können, sofern der Wagen notwendiges Betriebsvermögen darstellt und aus diesem Grund eben nicht als Privatperson angeschafft werden kann.
[edit]: das führt übrigens beim Thema Leasing auch dazu, das es keine Abwrackprämie gibt, denn bei einem Leasing bist du ja auch nicht der Besitzer des Autos sondern das Autohaus oder die Leasinggesellschaft, also auch keine Privatperson- ergo keine Abwrackprämie....