Liebe Freunde,
das was Ihr da beschreibt, ist STEUERHINTERZIEHUNG.
Also, wenn Ihr als Band Gagen einnehmt und sind sie noch so klein, fallen sie steuerrechtlich unter EINKÜNFTE aus selbstständiger Tätigkeit.
Ihr seid dazu verpflichtet eine Rechnung auszustellen, die den rechtlichen Anforderungen genügen muß.
Da Ihr als Kleinunternehmer tätig seid, erhebt Ihr keine gesonderte MwSt, bzw. weist diese nicht aus.
Wenn Ihr also in dem von Euch beschriebenen Rahmen tätig seid, sucht Euch bitte einen Steuerberater, mit 15 bis 25 Euro im Monat, sollte er für Euch die Buchführung machen und Euch davor bewahren, daß es irgendwann unglaublich teuer wird.
Ihr könnt natürlich auch Ausgaben gegenrechnen und werdet somit ohnehin keine Steuern zahlen müssen, aber Ihr habt eine ordentliche Buchführung nachzuweisen, sonst ----->>>> STEUERSTRAFTAT
Also denkt immer dran, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!
Viele Grüße
Tom