Zitatheisst "unangemeldete Hörprobe" dass wir unsere kompositionen jetzt gezungermassen anmelden müssen, wenn wir sie ins netz stellen?
Du meine Güte, nein!
Es geht dabei z.B. um Coverversionen von bei der GEMA angemeldeten Songs.
Ich halte übrigens die Nachricht aus dem ersten Beitrag für einen reinen Hoax, also eine Falschmeldung.
Besonders das hier:
ZitatAuch wenn es eigene Titel sind!!!
Kein Urheberrechtsgesetz zwingt dich, deine selbst komponierte und gespielte Musik bei einer Verwertungsgesellschaft (DE: GEMA, AT: AKM, CH: SUISA) anzumelden bevor du sie ins Internet stellst.
Auch vom Stil her klingt die Nachricht sehr nach Hoax.
mfg. Tubos