Du machst dir nicht zu viele Sorgen.
Bei einem Loskauf dürfen Minderjährige nicht mitmachen (was sie nicht abhalten wird, Folge: i. Zw. Rückerstattung) und für die Geschäftsfähigen würdest du Widerrufsbedingungen formulieren (lassen) müssen.
Ich habe mich jetzt mal KURZ mit der Materie befasst und bin zum Entschluss gekommen, dass eine Ausspielung, wie sie hier geplant ist, in beiden Ländern grundsätzlich erlaubt ist jedoch eine Genehmigung vom zuständigen Regierungspräsidium / Kanton erforderlich ist. Wenn man die Ausspielung also rechtlich einwandfrei durchziehen wollte, käme man um eine Genehmigung, verbunden mit Papierkram, der den Aufwand für den TE nochmals erhöhen würde, nicht umhin.
In Deutschland ist eine Ausspielung übrigens nur genehmigungspflichtig, wenn sie sich an die Öffentlichkeit richtet. Möglicherweise ist das in der Schweiz ähnlich. Von meinem Rechtsverständnis würde es, wollte man sich auf diese Weise absichern, ausreichen, nur Mitglieder bei der Ausspielung zuzulassen, die schon vor Eröffnung des DF-Snare-Threads hier angemeldet waren, wodurch die Öffentlichkeit ja imho ausgeschlossen wäre.
Wie dem auch sei. Da es auf der Welt leider mehr Deppen als normale Menschen gibt und bei Nichtgewinn womöglich noch jemand den Bear wegen Veranstaltung eines Glücksspiels anscheißt, muss man sich bei einer heiklen Sache wie dieser hier 100% darauf verlassen können, dass man rechtlich abgesichert ist, was ohne rechtlichen Beistand, verbunden mit enormem zeitlichen und finanziellen Aufwand, nicht möglich ist.
Ich würde deshalb abschließend (leider) auch empfehlen, eine Alternative zur Ausspielung zu fahren.