Super cool.. Ich bin sehr beeindruckt und würde mich über mehr Videos freuen.
Mir ist auch nicht ganz klar, wie das mit den Loops funktioniert.
Beiträge von DukeNukan
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Für das 16" Tom würde ich 0 € ausgeben.
Ein wenig für Bass und Tom. Wenn die Hardware dabei wäre, evtl 150 €. Aber was soll ich (man) mit 22 - 12 ?Edit: Ich habe gerade erst gelesen, dass auch Bass und 12" tom Sprünge haben! Dann würde ich wohl nur die Hardware bezahlen!
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Wo genau sitzt ihr denn?
4xxxx ist ein relativ großer Bereich.. -
Man kann auch per NAchname oder Kreditkarte zahlen.
Was ich immer noch vermisse: Rechnung und LastschriftEs war ja wohl bei der Vorgeschichte ziemlich klar, dass die Lieferfristen nicht eingehalten werden. Ich habe mir aus Spaß eins bestellt, auf das ich mittlerweile gar nicht mehr dringend warte. Wenn es kommt, freue ich mich. Hoffentlich auch noch, wenn ich draufgehauen habe
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was steht denn sonst noch auf der Liste zum Verkauf - im Falle eines Falles
ich hab gelesen, du bist ja erst 13. da bist du ja noch gar nicht strafmündig. im dem Fall müsste dann wohl die Privathaftpflicht latten, wenn dein Vater nachweisen kann, dass er die Aufsichtspflicht verletzt hat
Nein Psycho. Strafmündigkeit und zivilrechtliche Haftbarkeit sind 2 verschiedene Paar Schuhe
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@duke #5
Allerdings habe ich die Sachen gelesen.
Und was dieses läppische Zitat von dem eBay Advokaten angeht: was soll er denn schon nach der Niederlage sagen? Vielleicht, dass der Kläger eigentlich Recht hat? Dass eBay so richtig Mist gebaut hat, und er jetzt in Sack und Asche geht? Das Klappern gehört zum Handwerk. Und der Typ hat halt geklappert.
Aus "Die Presse": "Das Urteil würde fast ausschließlich die Argumente der Gegenseite aufgreifen, noch dazu seien Vergleiche wie eBay würde in seiner "Trägheit" gar einer "sowjetischen Bürokratie" gleichen, absolut unangemessen in einem Urteil." Tja, wenn man unterliegt, dann neigt man dazu festzustellen, dass das Gericht der Gegenseite gewogener war. Das mit der Sowjet Bürokratie ist ein schönes literarisches Schmankerl.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eBay in Berufung geht. Den Grund findet man, wenn man die verlinkten Sachen richtig liest. Allerdings könnte eBay daran gelegen sein, weiteren Klagen im Zusammenhang mit den selben Verkäufer aus dem Weg zu gehen. Man könnte das Verfahren also versuchen mit einer Berufung zu verschleppen und so den sicheren Hafen der Verjährung anzusteuern. Dagegen spricht, dass die versammelte Presse und andere Interessierte im Gerichtssaal ein Spektakel miterleben würden, das sie seit langem herbeiwünschen, und das wiederum kann nicht im Sinne der Marketingabteilung von eBay sein.
eBay ist schon öfter vor Gericht unterlegen. Aber noch nie in diesem Zusammenhang: Verletzung der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht einem Privatkäufer gegenüber. Hier hat ja nicht Louis Vuitton oder Prada wegen Markenrechtsverletzung geklagt.
Hey Mudshurk,
was du hier betreibst, ist reine Spekulation. Das fängt mit deiner "Thesenanalyse" und dem darausgezogenen Schluss an, dass Ebay keine weiteren Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen wird und geht weiter bis zu der Begründung, warum ein Ebayanwalt, der in dem Artikel (wahrscheinlich) nur halb zitiert wird, irgendwelche Thesen äußert. Ich behaupte mit ziemlicher Sicherheit, dass die Etnscheidung, ob Ebay Rechtsmittel einlegt, nicht von der versammelten Presse abhängt.
zudem: Wenn du den Artikel gelesen hast, warum behauptest du dann entgegen der eindeutigen Aussage des Anwalts, dass Ebay keine Rechtsmittel einlegen wird? Weißt du mehr, als dieser?Auch deine Aussagen bzgl. der Verjährung sind schlichtweg falsch. Mal davon abgesehen, dass du - ich behaupte dies - weder weißt, wann diese Klage anhängig wurde, noch wie österreiche Verjährungsfristen aussehen, wird die Verjährung grds. durch Rechtsverfolgung gehemmt. Dies ist in Deutschland so und ich vermute - ohne genaue Kenntnisse der Rechtslage, dass dies auch in Österreich wohl nicht anders sein kann (da die Verfahren über mehrere Instanzen sich oft über Jahre erstrecken, könnten die Prozesse ja sonst nie zuende geführt werden, da jeder die peremptorische Verjährungseinrede geltend machen würde).
Du schriebst, dass Ebay noch nie wegen Verletzung der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht gegenüber einem Privatkäufer unterlegen war. Woher weißt du das?
Fazit: Ein bisschen Vorsicht ist geboten, wenn man solche Sachen (speziell das Recht betreffend) von Stapel lässt. Du kannst hier gerne deine Meinung kundtun, welche aber so klingt, als wäre dein Posting höchst offiziell.
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Dieses Unternehmen ist mir auch schon länger ein Dorn im Auge...
Und ebay selbst will für nichts verantwortlich sein..."Wir stellen ja nur die Plattform zu Verfügung..." den Rest sollen doch die anderen unter sich regeln...Ich hoffe wirklich, dass ein Gericht anerkennt, dass das so nicht geht und dass ebay sehr wohl verantwortlich ist, immerhin können sie ja fleißig geld eintreiben für ihre "bereitgestellte plattform"
Irgendwie kenne ich das Argument sonst nur von den Tauschbörsenbetreibern. Da findet das aber jeder Leecher gut.
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Man muss in diesem Forum nur mal nach "Doppler Drums" suchen. Das sagt soweit eigentlich alles!
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http://diepresse.com/home/tech…/internet/556721/index.do
das könnte ein bahnbrechendes Urteil sein.
eBay stellt bisher "nur die Plattform" - denen ging es am Arsch vorbei, wenn dort Betrüger ihr Unwesen getrieben haben.
Mit dem (noch nicht rechtsgültigen) Urteil hat ein Richter die arroganten Säcke endlich bei den Eiern.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eBay in Berufung geht - das wäre ein Spießrutenlauf vor den Augen der Öfentlichkeit und Presse.Hast du deinen verlinkten Artikel überhaupt gelesen? Ich lese da nämlich vor allem eins raus:
ZitateBay sieht Mitschuld beim Käufer
Seitens eBay erklärte Anwalt Axel Anderl gegenüber DiePresse.com, dass man gegen das Urteil definitiv vorgehen wolle: "Zum Glück gibt es in Österreich noch einen Instanzenzug." Nach eBays Ansicht hat der Käufer auf der Plattform vorhandene Schutzmaßnahmen wie Treuhanddienste nicht ausgenutzt. Noch dazu hätten beim Käufer aufgrund des Kaufpreises schon die Alarmglocken schrillen müssen. "Der Kläger wollte auf eBay nur sein Glück versuchen," meint Anderl. Ein weiteres Argument von eBay ist die Bewertungsseite. Bei so etwas kritischem wie Gold würde er selbst bei einer einzigen negativen Bewertung schon Abstand vom Kauf nehmen, sagt Anderl. Daher versuchte die Verteidigung auch zu argumentieren, dass den Kläger eine Mitschuld trifft. Das Gericht sah es aber als Tatsache, dass eBay den Verkäufer trotz zahlreicher Warnungen weiterhin als vertrauenswürdigen Händler anführte, und entschied deshalb anders. Anderl will das nicht gelten lassen. Das Urteil würde fast ausschließlich die Argumente der Gegenseite aufgreifen, noch dazu seien Vergleiche wie eBay würde in seiner "Trägheit" gar einer "sowjetischen Bürokratie" gleichen, absolut unangemessen in einem Urteil.
Edit:
Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass das hier nicht das erste mal ist, dass Ebay verurteilt wird. Bahnbrechend wird das hier mit Sicherheit nicht sein. Es ist einfach ein (nicht rechtskräftiges) Urteil einer mittleren Instanz, wo der Kläger zumindestens grobe Fahrlässigkeit nachweisen konnte. Das ist im Regelfall vor allem eins: Schwierig und teuer. -
Neupreis bei MP sind 345 €. Ergo: Ein guter Kurs!
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Das hier könnte man noch ergänzen:
Zitat
Du solltest bereits Banderfahrung haben, zwischen 18 und 25 Jahren alt sein, aus Köln kommen, einen ähnlichen Musikgeschmack haben (siehe Myspace), Spaß an unserer Musik haben, zuverlässig sein und vor allem auch charakterlich zu uns passen. Wir Proben 2-3 mal die Woche, immer montags und mittwochs (manchmal auch freitags) von 20.00 bis 23:00 Uhr und spielen ca. 40 Konzerte pro Jahr.Viel Glück bei der Suche
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Pearl SN-1420
Und noch eine kleine Ergänzung: Ich habe vor kurzem die Pearl SN-1420 Teppiche ausprobiert. Die sind günstig (vgl. mit Sonor und Puresound), funktionieren und klingen bei mir aber hervorragend. Ich bin ja im Allgemeinen kein großer Fan von Pearl, aber diese Teile sind echt gut
DAnke Enzi,
das ist ein kleines, schmutziges GeheimnisDann werde ich mich auch mal in die Richtung umsehen, da es schon durchaus ins Geld geht seine ganzen Snares mit Puresound- oder Sonorteppichen (bei letzteren kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass sie sehr sehr gute Teppiche bauen) auszustatten
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ich denke der Umweltaspekt spricht langfristig durchaus für Musikgenuss auf Downloadbasis.
Grüße, PhilipDas glaube ich nicht.
Der Song muss auf Servern gehostet werden, die permanent laufen müssen und Massen an Strom verbrauchen. Dann kommt der Download und man hat das Ding auf dem PC. Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten.
a) man brennt sich eine audio CD
b) man hört Musik (nur noch) auf dem ComputerWählt man letztere Variante läuft der PC (wenn er nicht eh an ist) längere Zeit was viel Strom kostet. Mittlerweile haben viele Computer 400 W Netzteile -Tendenz steigend! Eine stereoanlage verbraucht weniger Strom.
Ich wage zu behaupten, dass Downloads alles andere als umweltfreundlich sind! -
Sehr cool.
Der Herr groovt unglaublich. Ein toller Trommler -
Die England Mafia! Finger weg vom Set!
ZitatHi,
For the moment I am in England with some business.The shipping will be free and a return policy is included. I will tell you from the beginning that if you decide to move forward with the transaction, I will use eBay to complete the sale. We can have a deal if you are really interested to buy it. The price is correct and it's not negotiable. Please write me back to discuss only if you are interested because I am tired of people that ask questions and are not interested at all.
Looking forward to hearing from you! -
Habe mir auch mal eins bestellt.
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Shellset, wie der Begriff am meisten verwendet wird, ist ein Schlagzeug frei von Hardware, die nicht direkt an der Trommel selbst befestigt wird (bspw. Tombein-Rosetten plus Beine, Rim-Systeme o.Ä.).:Darum geht es aber nicht.
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Shellset?
Ja Gast: Ein Satz Kessel. Deine Abbildung zeigt nach Wortlautauslegung tatsächlich ein Shellset.
In 99 % der fälle wird damit jedoch ein Kesselsatz gemeint, der mit Böckchen, Spannreifen und Fellen ausgestattet ist - also das, was du meinst!Man könnte aufgrund meiner nicht ganz genauen Formulierung diskutieren, jedoch schrieb ich dazu, dass es sich um ein Schlagzeug ohne Becken und Hardware handelt. Setzt man "Becken" und "Hardware" in einen Kontext, drängt sich dem verständigen Leser auf, dass wohl lediglich die einzelnen Ständer und nicht die einelnen Böckchen fehlen.
Dennoch: Ich hätte genauer formulieren sollen. -
Paradiddle: Ein bekanntes Rudiment = R L R R L R L L (viele weitere Figuren möglich)
Patterns: verschiedene rhythmische Figuren
Gaffa = ein Powerklebeband
Shellset = Ein reiner Kesselsatz ohne Becken und Hardware, d.h. nur Trommeln (idR, Bass, Toms (manchmal Snare), allenfalls noch Tomhalter
Trigger = elektronischer "Impulsabnehmer", der feststellt, wann wiefeste an welchen Ort auf einer Trommel gehauen wurde, um dann diese Information in einen Computer (Drummodul), der dann den entsprechenden Ton auswählt, einzuspeisen. -
Bitte das Datum beachten: Der Termin ist passé. Jojo war dort am 27.3