Beiträge von Soulman

    Wenn ihr es genau wissen wollt und falls ihr eine Zollerklärung ausfüllen müßt:
    Codenummer: 9206 0000 000
    Zollsatz: 3,2%
    Einfuhrumsatzsteuer: 16%


    Berechnung der Abgaben: Warenwert in Euro plus Fracht = Zollwert


    Zollwert x Zollsatz = Zoll
    Zollwert + Zoll x 16%= Eust
    Zoll + Eust = Abgabenbetrag


    z.B. bei Zollwert von 300€ währen 59,14€ fällig

    Hallo
    Wenn ich mich richtig an meine letzte Vorlesung erinnere gilt in Deutschland die Unschultsvermutung. D.h. dass man so lange unschuldig ist, bis die Schuld bewiesen werden kann.
    In deinem Fall wird die Sache ins Leere laufen, da keiner etwas mit dem Verschwinden der Gegenstände zu tun haben will. Ich würde mir keine Gedanken machen, dass du für den Verlust haftbar gemacht werden kannst (haben auch schon div. hier ausgeführt).
    Vielleicht als Tip: Ich schließe mit meinen Untermietern einen Vertrag, in dem u.a. solche Haftungsansprüche ausgeschlossen werden.


    Es ist zwar schade aber man kann dem jungen Mann nur sagen: "Pech gehabt". Aber das schult.


    Gruße, Markus

    Nicht so ganz
    Zuerst mußt du unterscheiden zwischen den „normalen“ Sounderzeugern und Samplern.


    In den Sounderzeugern, die du z.Zt. kaufen kannts (Yamaha, Ddrum, Roland...), sind entweder gesampelte Sounds oder synthetische erzeugte Sounds fest abgespeichert. Du kannst die Sounds zwar bearbeiten, aber in den meißten Fällen keine zusätzlichen hinzufügen. Bei Samplern (z.B. Roland SPD-S Samplingpad) kannst du mit eigenen Sound experimentieren.
    Die Sounds (aus welchem Erzeuger sie auch stammen) rufst du über das Signal des Triggers ab. Ist dein Sounderzeuger Midifähig, kannst du ihn mit einem PC verbinden.

    Als ich die Orthoplasten angepasst bekommen habe hat mir die Gehörgeräteakustiker gesagt, dass sich der Gehörgang nicht nur mir den Jahren verändert sondern auch, wenn man ab- oder zunimmt. Also, wenn du dich zu dem teuren aber guten Schritt entschliesst: Finger weg von McDonald ;-))

    Wenn ich es richtig lese wohnst du in einer Eigentumswohnung. Somit bist du auf ein längerfristiges Wohnen eingerichtet. Ein Rechtstreit mit Nachbarn, mit denen man noch länger zusammenwohnen will, ist immer schwierig. Schlagzeuger sind beim zuhause üben halt immer etwas benachteiligt.
    Aber dein „Raum im Raum“ ist beeindruckend. Er hat zwar was von einer Legebatterie aber welches Huhn hat schon ein Drumset. Hättest du für die Erstellungskosten der Kabine nicht über Jahre einen Mietanteil an einem Proberaum raus?
    Auch schon ein großer Denker hat gesagt:“ Musik wird oft als Krach empfunden, weil sie mit Geräusch verbunden.“

    Hallo LarsKrachen
    Nicht das ich deine Nachbarin verteidigen möchte aber unter mir hat mal eine Querflötistin gewohnt und ihre Probesessions waren grauenvoll. Noch heute läuft es mir bei dem Klang einer Querflöte kalt den Rücken runter.
    Aus Gründen des guten nachbarschaftlichen Verhältnis leiste ich mir 3 Proberäume (für jede Band einen ;-)) ). Da kann ich Krach machen soviel ich will und so lange ich will.
    Wenn ich mir vorstelle, in meiner Nähe würde ein Schlagzeuger wohnen, der in seinen 4 Wänden probt...
    Es ist schade, dass deine Situation schon so verfahren ist, dass man über Anwälte kommunizieren muss.

    Hallo Hilite freak,
    wenn dir die angebotenen Kosten zu hoch sind: Bei 1und1 kannst du selber eine Hompage bauen. Für € 0,99/Monat bist du dabei. Mit dem Homepagebaukasten geht das Erstellen relativ leicht und das Ergebnis kann sich sehen lassen. Die Seite einer meiner Bands habe ich so erstellt.
    Der Homepagebaukasten bietet dir nicht die Möglichkeiten, wie ein "professionelles" Programm aber für den Anfang tuts das. Auch gehen hier Fotogalerie, Gästebuch, E-Mail-Adressen...


    Ich kanns nur empfehlen

    Moin zusammen,
    ich habe mir am Wochenende den Dr. Rhythm 660 auf dem Flohmarkt gekauft, war´n Schnäppchen. Es ist alles dabei, nur keine Bedienungsanleitung. Ich habe mal auf der Homepage von Boss nachgesehen aber da ist an ältere Geräte nicht gedacht worden. Bei Ebay gibt´s auch eine aber der will ca. 10€. Hat jemand den Dr. Rhythm und kann mir die Anleitung kopieren. Selbstverständlich erstatte ich die Unkosten. Vielen Dank im Voraus

    Ist es nicht toll, wie viele Themen es zum Zoll gibt. Als einer der bei dem Verein arbeitet folgendes:
    Was habbie auf Seite 3 schreibt stimmt. Wenn ihr euch was mit der Post schicken lasst könnt ihr davon ausgehen, das die Pakete aufgemacht werden. Werden Sendungen als "Geschenke" angemeldet muss der Zoll das nicht glauben. Ist keine rechnung im Paket kann der Inlandspreis als Warenwert angenommen werden.


    Diese ganze Bestellerei in den USA ist ja schön und gut. Aber was macht ihr, wenn das Teil mal defekt ist. Ob der US-Händler Gewährleistungsansprüche gelten lässt kann ich mir nicht vorstellen. In Deutschland hat man da immerhin 2 Jahre

    Da ich bei diesem Verein (Zoll) tätig bin und hier doch einige Halbwahrheiten gelesen habe, möchte ich doch ein bißchen zur Erhellung der zolltechnischen Gegebenheiten beitragen:
    1.) der Zoll für Schlaginstumente, egal ob Tom´s, Becken... beträgt 3,2%. Als Zollwert wird Warenwert+Fracht gerechnet. Zusätzlich dazu kommt noch 16% MWST
    2.) der Zoll wird fällig egal ob die Ware im Gepäck oder mit der Post kommt (es sei denn man hat Glück und es wird nicht gefunden).


    Desweiteren würde ich mir Gedanken über Garantieanprüche machen. Ein Händler aus den USA wird hier keine Garantie gewähren. Kaufe ich ein Instrument in Deutschland habe ich 2 Jahr Gewährleistung