Beiträge von Soulman

    Hallo mace
    Ich spiele die alte TAMA HH905, die neue TAMA HH905 und die YAMAHA HS1000 (an drei verschiedene Sets)
    Den einzigen Unterschied, den ich zwischen der alten und der neuen HH905 feststellen konnte ist, dass die Verbindung zwischen Fussteil und HH früher aus Metall war und jetzt aus einem Gewebeband. Mir erscheint das Metallteil langlebiger aber TAMA wird sich schon was dabei gedacht haben. Ansonsten sind beide HH klasse.
    Die Yamaha ist ebenfalls gut zu spielen und preislich durchaus eine Alternative. Kleines Manko: Bei der Yamaha können die Becken nicht ganz so hoch "aufgehängt" werden, wie bei der TAMA


    Grüße

    Zu Dough Clifford:
    Einen, wie du ihn nennst, Strafzoll mußt du nur zahlen, wenn du versuchst Waren am Zoll vorbei zu schmuggeln.
    Wenn deine Verwandten bei der Einreise die mitgebrachten Waren beim Zoll anmelden, sollte es keine Probleme geben.

    Um ein bisschen Licht in den Zoll-Dschungel zu bringen


    Z.Th. Postsendungen aus Drittländern (USA, Schweiz, Japan usw.)
    Wenn Sendungen per Luftfracht eingeführt werden, gelangen sie i.d.R. zum Flughafen Frankfurt. Hier wird der größte Teil der Pakete geöffnet und beschaut.
    Z.Th. Geschenksendungen: Diese Sendungen müssen von einer Person, die ihren Wohnsitz aussenhalb der EU hat an eine Person innerhalb der EU gehen. Geschenksendungen müssen den Charakter eines Geschenks haben.
    BSP.: Bei einer Sendung mit 5 Snares und 3 Fußmaschinen könnte man etwas in Erklärungsnöte kommen.
    Geschenksendungen sind bis zu einem Warenwert von €45,-- frei. Danach werden pauschal 13,5% Abgaben fällig (die €45,-- werden vorher vom Warenwert abgezogen)
    Z.Th. gewerbliche Sendungen: Hier stimmt das in den vorherigen Beiträgen gesagt größtenteils. Allerdings: Der Zoll muss Rechnungen, die anscheinend zu niedrig sind, nicht akzeptieren


    Somit: Den Zoll zu prellen ist eine Steuerhinterziehung und wird i.d.R. geahndet. Außerdem stellt sich mir immer wieder die Frage, was mit einem Garantiefall wird. Schickt man das Teil in die USA zurück....?


    Ich hoffe, ich konnte helfen

    Moin
    Ich habe die "Sonor-Teil" seit geraumer Zeit an einem Dixon-Rack. Der Arm wie auch der "Schaft" sind ca. 40cm lang. Gekauft habe ich sie mir, weil sie nicht so teuer waren. Allerdings würde ich sie mir nicht nochmal zulegen. Sie sind zwar stabil, es gibt aber Beckenausleger, bei denen sich die Gelenke komfortabeler verstellen lassen


    Ich hoffe es hilft.


    Grüße, Markus

    Hallo Maddin
    Ich spiele mitlerweile in 3 Band´s von denen 2 Coverbands sind. Die Erfahrung, die ich mit Covermusik gemacht habe ist die: Es gibt zu viele Bands in dem Bereich und es interessiert viele Veranstalter nicht, wie gut du bist. Hauptsache es kostet wenig.
    Wir könnten haufenweise Gigs haben, wenn wir auf Eintritt spielen würden. Allerdings kann man sich das in den "Metropolen" des Rhein-Main-Gebiets schenken. Egal in welcher Örtlichkeit man sich heute bewirbt kriegen wir fast immer die Antwort:" Wenn ihr auf Eintritt spielt....gerne." Leider sind die Konzerte dann nicht so voll, dass es sich lohnt. Für € 40,- / pro Band spiele ich nicht.
    Festgage-Gigs gibt es fast nur noch, wenn man auf´s Land fährt. Dort ist allerdings auch das Publikum dankbarer.


    Recht geben muss ich dir zu deiner Aussage: Für 10-15 Gigs pro Jahr rechnet sich kein Demo-Video. Wir sind bisher auch mit einer Demo-CD ausgekommen und spielen in ähnlichen Größenverhältnissen.


    Grüße, Markus

    Vielleicht hier ein paar Klarstellungen zum Zoll:
    Kommt ein Paket z.B. aus den USA per Luftpost (USPS, DHL, UPS...) wird es bei einem, der großen Flughäfen dem Zoll vorgeführt bzw. elektronisch angemeldet. Geht aus der dem Paket beiliegenden Rechnung der Wert der Sendung hervor, nimmt der Zoll diesen in der Regel als Warenwert an. Ist die Rechnung nicht schlüssig, kann der Zoll den Warenwert schätzen. Dies kann z.B. der inländische Warenwert sein. Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Sendung an das Zollamt weiterzuleiten, das für den Heimatort des Empfängers zuständig ist. Hier muss dann die entsprechende Rechnung vorgelegt wird. Um die Zahlung der Abgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) kommt man nur mit Glück herum.


    Abgaben: Grundsatz....
    Warenwert (in €) + Fracht = Zollwert
    Zollwert x Zollsatz = Zoll
    (Zollwert + Zoll) x 19% = EUST


    Zu zahlen: Zoll + EUST


    Zollsatz für Schlaginstrumente: 3,2%, Codenummer 9206 0000 000


    Irrtum 1: Wenn ich in einem Drittland (USA) ein Paket an mich selbst sende, geht das am Zoll vorbei:
    Geschenksendungen werden nur akzeptiert, wenn sie von einem, im Drittland wohnenden, stammen.
    Irrtum 2: Der Zoll kriegt meine Abgaben nicht:
    Bsp. Garantiefall... Man sendet seine Ware zur Reparatur ins Drittland und kann diese, so sie vorher verzollt wurde, quasie Abgabenfrei wieder einführen. Wenn die Verzollung nicht nachgewiesen werden kann, sind die Abgaben wieder fällig (Also: Quittung aufheben)
    Irrtum 3: Bei USPS kommt es zu keiner Verzollung:
    Die Post der USA ist Partner der Deutschen Post AG und diese meldet am Flughafen Frankfurt/Main die Waren beim Zoll an.


    Abschließend: Ob es sich lohnt, das Risiko einer Drittlandseinfuhr einzugehen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich würde es nicht machen (allein aus Gründen der Realisierung von Garantieansprüchen)

    Zur Frage nach dem Siem 101 von JTS:
    Ich habe es mir in einer Werbeaktion eines Händlers für ca. € 350,-- gekauft und bin insbes. vom Klang positiv überrascht. Was ich bisher nur bei wesentlich teureren Geräten (Shure, Sennheiser) erhalten habe, gabs hier zu einem vernünftigen Preis. Zusätzlich einen großen Frequenzbereich bei der Übertragung, Metallgehäuse, gute Hörer.
    Fazit: zu Empfehlen
    PS.: Ich bin kein Endorser für JTS!

    Es gibt für die Frage ein viel einfachere Lösung:
    Werdet Linkshänder und die Sache hat sich erledigt. Mir bleibt bei den meisten Gigs nichts anderes übrig, als mein eigenes Set zu spielen. Es sei denn, man erlaubt mir( z.B. bei Festivals), das vorhandene Set umzubauen. Dann ist es m.E. selbstverständlich, dass man zumindest Snare, Fuma, HiHat, Becken und Hocker mitbringt.
    Allerdings ist man mit der Zeit als Linkshänder verschriehen: "Der schon wieder" ;-)))


    Grüße, Markus

    Wenn du schon bei ebay kaufen willst und du nicht unbedingt Wert auf top-aktuelle Ware legst: Sieh dich doch mal nach einem ddrum2 um. Ich habe vor knapp 2 Jahren ein solches ersteigert mit Pad´s, Rack, Kabel... für unter € 700,--. Die Sounds des ddrum sind klasse. Die Pad´s sind für mein Empfinden o.k. obwohl ich da schon andere Meinungen in diesem Forum gelesen habe.

    Ich arbeite zwar für beim Zoll aber mein Wissen im Bezug von Garantie- oder Austauschlieferungen ist schon ein bisschen her.
    Was ich dir sagen kann ist, dass du eine einmal versteuerte Ware nicht nochmal verzollen musst, wenn du sie zur Reparatur z.B. in die USA schickst. Du musst dir die Ausfuhr nur vorher vom Zoll bestätigen lassen.


    Grüße vom Soulman

    Ein paar Informationen zum Thema „Zoll“


    Ich habe in verschiedenen Beiträgen im DF viel über Sendungen aus den USA (Drittland), gewerbliche Einfuhren bzw. Geschenksendungen gelesen und festgestellt, dass da viele Halbwahrheiten kursieren. Hier einige Erläuterungen:


    Unterschied Geschenksendung – gewerbliche Einfuhr
    Bei einer Geschenksendung ist es wichtig, dass der Schenkende einen festen Wohnsitz in einem Drittland hat (die Tante in Australien). Reisende, die sich selbst eine Sendung aus den USA an ihre Heimatadresse schicken, können diese zwar als Geschenksendung deklarieren, aber der Zoll muß es nicht glauben.


    Geschenksendungen sind bis zu einem Warenwert bis €45,- Abgabenfrei. Zu beachten ist hierbei, dass der Zoll diese Sendungen beschaut und die auf der Sendung gemachten Angaben nicht glauben muss.


    Gewerbliche Sendungen sind bis zu einem Warenwert von € 20,- Zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) kann trotzdem fällig werden


    Waren, die z.B. über Soldaten der Amerikanischen Streitkräfte bezogen werden müssen auch verzollt werden. Wer dies nicht tut macht sich der Steuerhinterziehung schuldig (aber wo kein Kläger da kein Richter ;-)) ).


    Auf alle gewerblich bezogenen Sendung ist ebenfalls die EUSt zu entrichten (ab 01.01.07 19%)


    Berechnung Zoll:


    (Warenwert + Fracht) x Zollsatz = Zollwert
    (Warenwert + Fracht) x EUSt = EUSt-Wert


    Zollwert + EUSt-Wert = Abgabensatz


    Zollsatz für Schlaginstumente und Zubehör: 3,2%
    Codenummer: 9206 0000 000


    Was vielleicht noch wichtig ist:
    Wenn Musiker mit ihren Instrumenten reisen, kann es sein, dass sie bei der Wiedereinreise nach Deutschland nachweisen müssen, dass ihr Instument schon versteuert ist.
    Somit: Vor dem Abflug zum Zoll und sich bestätigen lassen, dass es sich bei dem Instrument um das Eigentum handelt.


    Grüße und ein frohes Fest

    Hallo Bierbauch
    Ich spiele seit einiger Zeit ein Ddrum 2 und habe es bei ebay ersteigert. Allerdings habe ich für ein ganzes Set (3Tompads, 1 Snarpad, 1 BD incl Rack) € 700,-- gezahlt.
    Was die Sounds und die Spielbarkeit betrifft bin ich sehr zufrieden. Mit einem Ddrum 4 habe ich keine Erfahrungen, find aber €800,-- teuer da du noch Pads usw. brauchst


    Grüße

    Stimmt, mein erster Lötversuch ist auch in die Hose gegangen. Wenn du dich beim Festlöten des Kabels am grauen Innenring beeilst und ihn nicht so heiß werden lässt sollte es gehen. Beim dem goldenen Außenrand kannst du dir ein wenig mehr Zeit nehmen.
    Davon abgesehen kann man bei einem Preis von ca. 30 Cent schon mal ein Piezo verheizen ;-))