Entscheidend ist die Frage, gegen welches Risiko Du Dich versichern willst:
1. Diebstahl, Wasserschaden, Feuer im Probenraum: Da könnte die Hausratversicherung die richtige Wahl sein, die Beschädigungen, Entwendung der Dinge versichert, die sich (nicht fest eingebaut) in einem Haus / Wohnung / Raum befinden.
Wichtig: Die Versicherungssumme darf nicht unter dem Wert der Gegenstände liegen (=Unterversicherung). Sonst gibt es deftige Abzüge im Schadensfall und das auf gesetzlicher Basis (§75 VVG), muss also nicht in den Bedingungen stehen!
2. Beschädigung durch Dritte: Da wäre eigentlich die private Haftpflicht des Dritten dran. Wichtig ist, dass sich jemand findet, der die Schuld einräumt (auf sich nimmt) und den Schaden seiner privaten Haftpflicht meldet.
Vorsicht: Oft sind Klauseln enthalten, dass es nicht mitversichert ist, wenn was passiert, wenn der Gegenstand verliehen wurde oder einem jemand einen Gefallen getan hat (z.B. beim Tragen geholfen).
3. Beschädigung auf Tour: Das wird schwieriger und wahrscheinlich auch teurer. Reisegepäckversicherungen haben meist keinen oder nur sehr eingeschränkten Schutz bei Musikinstrumenten und ein Gig ist mutmaßlich auch keine Reise. Wahrscheinlich braucht man genau hierfür sowie für den Fall, dass man selber oder ein unbekannter Dritter das Instrument beschädigt, die spezielle Musikinstrumentenversicherung. Ich bin zwar vom Fach, kenne aber diese Versicherungen nicht (Welche Risiken, Ausschlüsse,..).
Und noch ein allgemeiner Kommentar zu Versicherungen, weil weiter oben noch veraltetes steht:
Seit der Reform des Versicherungsrechts darf keine Versicherung mehr pauschal bei grober Fahrlässigkeit die Leistung verweigern. Sie darf nur anteilig kürzen. Wer's genau wissen will: http://www.juraforum.de/lexiko…rag-grobe-fahrlaessigkeit