Als Geschenk, d.h. "gift" deklarierte Pakete darf der Zoll öffnen. Und das tut er erfahrungsgemäß auch öfters. Die sind auch nicht ganz blöd!
Was meint ihr, wie viele angebliche "gifts" verschickt werden...
Wenn der Gesamtwert, der zu verzollen ist (Bruttopreis + Porto) verdächtig niedrig angegeben ist, hat der Adressat ein Problem.
Er muss per Rechnung oder Ebay-Ausdruck nachweisen, dass er die Ware tatsächlich zu dem Verkaufspreis erhalten hat.
Kann er das nicht (zum Beispiel bei einem "gift"), ist der Zoll berechtigt, selber den Wert zu ermitteln. Per Internet ist das heute kein Problem und dieser Wert ist dann auch zu verzollen.
Alles zusammen muss man gut 20% von dem Gesamtwert (Verkaufspreis+Porto) draufrechnen.
Wer im größeren Stil den Zoll prellen will, muss wissen, dass er damit illegal handelt und sich strafbar macht.