Es gilt das Persönlichkeitsrecht (BGB) dass eine private Unterhaltung an einen bestimmten Adressaten über einen privaten Kanal grundsätzlich nicht veröffentlicht werden darf. Eine Weitergabe an Dritte ist keine Veröffentlichung, d.h. die Nachricht an einen anderen User, an einen Mod zur Kenntnisnahme oder einen Anwalt um z.B. zu prüfen ob es nicht doch Inhalte gibt die man doch veröffentlichen dürfte, verstoßen nicht dagegen.
Es kann nur doch im Einzelfall Gründe geben dass eine Unterhaltung oder Auszüge die die Sozialsphäre betreffen, also z.B. das Forenleben, nicht unendlich geschützt sind.
(Anders sieht es mit geschäftlichen Unterhaltungen aus, oder auch die unserer Regierung.)
Wie gesagt, ich hatte in nächtlichem Übermut das Weitergeben an Dritte mit der Veröffentlichung vermischt.