Beiträge von Kellergnom666

    Das Problem an den EMAD-Fellen ist, dass da ein Plastikring aufgeklebt ist, in den man dann unterschiedliche Dämpfringe einlegen kann. Ob man den entfernen kann ohne Spuren zu hinterlassen (bei matten Gegenständen sehr schwierig) glaube ich nicht.
    Das PS3 taugt doch wunderbar als Reso. Spiele selbst ein EMAD2 ohne Dämpfungsring (nur eben der olle Plastikring) und habe ein PS3 Reso drauf. Dämpfung brauche ich sonst keine mehr.

    Da hat wohl jeder andere Ambitionen.
    Wenn dir dein Bassdrumsound gefällt, dann nimm ein 2. Snaremikrofon.
    Wenn dir dein Snaresound gefällt, dann nimmein 2. Bassdrummikrofon.
    Mehr kann man eigentlich nicht sagen. Um deinen Sound zu finden, musst du wohl einfach ausprobieren. Ich würde im Bekanntenkreis oder bei einem Mikrofonverleiher jeweils eins ausleihen und testen.

    So schlecht wie das hier dargestellt wird finde ich es jetzt auch wieder nicht. Habe schon sehr viele schlechtere Big-Bands hören müssen.
    Ihr (vor allem die Bläser) müsstet wirklich besser aufeinander hören. Die iNtonation passt oft nicht und daran ist youtube bestimmt nicht schuld.
    Zum Anderen finde ich den Schellenkranz viel zu laut, egal wo ich mir das Ding anhöre. Ihr habt noch viel Potenzial nach oben. Im Schlagzeugregister solltet ihr aber auch mal fröhlich kucken, oder macht euch das keinen Spaß? ;)

    Hallo Flo,


    danke für deine Kritik. Da das PS3 mein Lieblingsfell auf meiner anderen Snare ist, habe ich gedacht, ich nehm für die das gleiche, da ich einen trockenen Snaresound bevorzuge. Ich werde allerdings auf jeden Fall noch ein Ambassdor besorgen, evtl. auch ein CS. Mal sehen.
    Es werden auf jeden Fall dann noch entsprechende Soundfiles kommen.


    Den Link von der tiefen Stimmung habe ich gefixt. Die anderen sollten aber funktionieren.

    Der Hocker sieht sehr interessant aus. Brauche, nachdem sich mein K&M so langsam zerlegt, mittelfristig auch einen neuen Hocker.
    Die Merkmale vom Memory Foam erinnern mich an die Merkmale meiner Bettmatratze :) Auf der schlafe ich wesentlich besser wie auf meiner alten mit Federkern. Wird daher auch hier sinnvoll sein.


    max:
    Teilst du hier deine weiteren Erfahrungen mit uns?

    Also, für SEPA-Lastschriften ist eine Gläubiger-ID erforderlich. Der Zahlungspflichtige gibt vorher ein Mandat ab, dass er mit dem Einzug einverstanden ist. Dies macht er sowohl beim Zahlungsempfänger als auch bei seiner eigenen Bank!
    Wenn ich die EG-Richtlinie richtig verstanden habe, haftet wie beim nationalen Lastschriftverfahren auch die Bank, wenn das Konto aufgelöst ist. Man bekommt auf jeden Fall sein Geld.


    Wenn der Einzug ohne Ermächtigung erfolgt ist, hat man wie gesagt bei nationaler Lastschrift unbegrenzt Zeit, zurückzubuchen (allerdings dann mit schriftlicher Stellungnahme) und bei einer SEPA-Lastschrift 13 Monate nach Buchungsdatum.


    Unterschriften können in sofern nicht geprüft werden, da nationale Lastschriften eben ohne vorherige Genehmigung erfolgen dürfen. Überprüfen kann man die Unterschrift nicht. Wie soll die Bank des Zahlungsempfängeers die Unterschrift vom Zahlungspflichtigen prüfen? Das wäre nur möglich, wenn beide die selbe Bank hätten und der Zahlungsempfänger eine schriftliche Einwilligungserklärung des Zahlungspflichtigen vorlegen würde, was aber in 99,9% der Fälle nicht so sein wird (wir bewegen uns jetzt im Privatkundengeschäft).
    Unterschriften können nur bei Überweisungen geprüft werden, da der Überweisende in dem Fall Kunde der Bank ist und seine Unterschrift schon geleistet hat. Bei uns z.B. werden alle Verträge eingescannt und elektronisch zur Verfügung gestellt. Dies ist aber auch nicht bei jeder Bank der Fall.
    Edith: gilt für nationale Lastschriften; SEPA wird noch nicht wirklich genutzt (außer von der GEZ)


    Die Angabe von persönlichen Daten im Internet hat aber mit o.g. Problematik nichts zu tun. Nicht dass noch irgendwelche Missverständnisse entstehen :S

    Das weiß ich. Es ändert aber nichts an meinen Bedenken: Das Kto. existiert bereits nicht mehr und ich muss
    denjenigen dort suchen oder suchen lassen.


    :D Auch da braucht man sich keine Sorgen machen. Wenn du die Lastschrift zurückgibst, wird dir das Geld gutgeschrieben, egal ob das Empfängerkonto noch existiert oder nicht. Die Bank vom Geldempfänger haftet dafür.
    Bei SEPA ist das Ganze noch komplizierter. Hier müssten die Betrüger schon sehr krass vorgehen, um überhaupt etwas einziehen zu können, u.a. gibt es eine Gläubiger-ID (UCI) die den Geldempfänger eindeutig identifiziert. Wie es da mit der Haftung genau aussieht, weiß ich leider nicht.


    Edith: Die UCI gibt es wohl nur für Händler. Mehr dazu später.

    Interantionale Abbuchungen gibt es nur im Rahmen von SEPA (Eurozahlungsraum + Schweiz) mit den oben genannten Bedingungen oder eben das nationale Lastschriftverfahren mit 6-wöchiger Widerspruchsfrist nach Rechnungsabschluss (Kontoauszug) bei Bestehen einer Einwilligungserklärung. Sonst kann man davon ausgehen, dass die 3-jährige Verjährungsfrist gilt. Da gibt es aber meines Wissens keinen Rechtsspruch.

    Die können abbuchen und wenn ich nicht wöchentlich meine Kontoauszüge kontrolliere,
    bekomme ich evtl. zu spät mit, dass sich da jemand bedient hat, der kein Recht dazu hatte


    Falsch! Man hat 8 Wochen ab Abbuchungsdatum Zeit, eine Lastschrift zurückzufordern, wenn eine Einzugsermächtigung vorhanden ist. Wenn es keine Einzugsermächtigung gibt, gilt eine Frist von 13 Monaten.