Ich habe den Dropclutch(wegen der DoFuMa), habe das Filz gegen die Gummivariante getauscht, und bin sehr zufrieden damit!
Beiträge von Cat
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@Rideplayer/ Schwatvogel:
ZitatEine Haufen völliger Inkompetenz
Das ist völlig korrekt!!
Das ist ein Laden den kein Mensch braucht, unfreundlich/inkompetent/überteuert!! -
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bei Rainbow Music in Düsseldorf
Woher kennst Du denn den Laden?? -
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Nette Sache, meine Tochter wird sich freuen!
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...Phillipo für heute Abend!
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Ja gibt es, meine heißen "Playbacks für Drummer" von http://www.TunesdayRecords.de aus Berlin
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Hat noch wer Lust??
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wenn es auf der linken Seite auftritt solltest Du mal darauf achten wie "hoch" das Kribbeln geht!
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Ist der Link zum Bundesgerichtshof aktuell
jopp -
Mensch Bibbelmann,
wer lesen kann ist klar im Vorteil!! Das neue Gesetz gilt nur für Händler, nicht für Privatleute!!!!Karlsruhe - Verbraucher haben bei Versteigerungen des Internetauktionshauses eBay ein Widerrufsrecht.
Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) können sie ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen.
Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei - wie bei einer telefonischen Bestellung - ein "Fernabsatzvertrag", der aus Gründen des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden könne, so der BGH.In dem Fall hatte ein Verbraucher über eBay ein von einem Schmuckhändler angebotenes Diamantarmband ersteigert, aber die Bezahlung verweigert, weil es nicht seinen Erwartungen entsprach. Ob in solchen Fällen die Ware zurückgegeben werden kann, war umstritten, weil bei Versteigerungen kein Widerrufsrecht vorgesehen ist. Der BGH hat nun zu Gunsten des Verbraucherschutzes entschieden, weil eBay- Auktionen keine "echten Versteigerungen" im juristischen Sinn seien, sondern "Kaufverträge zum Höchstgebot".
Experte: eBay-Urteil ohne Konsequenzen für Private
Hamburg - Der Spruch der Karlsruher Richter zum Widerrufsrecht bei Online-Auktionen hat keine Konsequenzen für private Verkäufer. «Niemand, der seinen Kleiderschrank ein Mal im Jahr entrümpelt, muss sich Sorgen machen.»
«Der Spruch gilt nur für den B2C-Verkehr, also den Verkauf von gewerblichen Händlern an Privatkunden», sagt Rechtsanwalt Uwe Schlömer aus Hamburg am Mittwoch in einem dpa-Gespräch. Hier allerdings hat der Bundesgerichtshof Käufern mehr Rechte eingeräumt: «Wenn die Ware nicht gefällt oder nicht passt, muss sie nicht abgenommen werden», erklärt der eBay- Experte. Dies gelte auch bei einwandfreien Waren.Bislang war die Frage des Widerrufsrechts bei Online-Versteigerungen nicht geklärt, denn eine Ausnahmeregelung im Gesetz drohte, den Verbraucherschutz im so genannten Fernabsatzrecht auszuhebeln. «Das Fernabsatzrecht soll den Verbraucher immer dann schützen, wenn er Ware kauft, die er nicht sehen kann», sagt der eBay-Experte.
Bei Versteigerungen allerdings hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht ausgeschlossen. «Bei eBay fehlt aber ein Dritter, der den Hammer schwingt. Daher finden dort - rechtlich gesehen - keine Versteigerungen statt», erläutert Schlömer. Nach den Buchstaben des Gesetzes schließt jeder, der ein Gebot abgibt, einen so genannten bedingten Kaufvertrag mit dem Händler ab. Der gilt so lange, bis jemand ein höheres Gebot abgibt.
Mit dem aktuellen Richterspruch sind die Händler, die Privatleuten Waren verkaufen, zudem in der Belehrungspflicht. «Vor und nach Vertragsschluss muss über Widerrufs- und Rückgaberecht sowie die jeweiligen Bedingungen informiert werden», sagt der Anwalt. Rechtlich einwandfrei kann aber nicht belehrt werden, da bereits bei Abgabe eines Gebots die Informationen in Textform verschickt werden müssten. Daher können Händler nur nach Vertragsabschluss belehren - damit verlängert sich die gesetzliche Frist zum Widerruf auf einen Monat. Informiert der Händler gar nicht, beginnt die Frist nicht zu laufen - und der Käufer kann die Ware unbefristet zurückgeben. «Keine Belehrung, keine Frist», so Schlömer.
Ausnahmen gibt es allerdings auch vom verbraucherfreundlichen Widerrufsrecht: «Verderbliche Waren, Lebensmittel, entsiegelte CDs, DVDs und Software sowie eigens angefertigte Sachen sind ausgeschlossen.»
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Cat, dein Formula ist doch noch die Reihe ohne Gussreifen und Verstärkungsringe, oder täusch ich mich?
Mensch Bibbel, ich bin Anwender und kein Techniker!! Sowas musste den Commus oder die Tamburoleute in Italien fragen! Wenn Du Dir ein Auto kaufst interessiert Dich dann auch wer die Bremsanlage konstruiert/gebaut hat, oder eher das sie wirken??
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Wenn der Raum, wie Du sagst , feucht ist dann ist die FuMa auch in dem Case nicht davor geschützt. Wenn Du es sicher haben willst gibt es die Möglichkeit Dir eine ZARGESBOX zuzulegen, auch im Moppetbereich kannst Du günstig Koffer erstehen. Damit bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite! Die Alternative dazu wäre einen Luftentfeuchter zu installieren!
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Desweiteren spiele ich noch ein weiteres, mittlerweile 5 !! Jahre altes AMUN 16" Thin Crash
Dann hast Du vielleicht einfach nur ein "schlechtes" Becken erwischt! Das mit der Spielweise war nicht als Vorwurf gedacht!!
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Name der Location: Zeche Carl
Strasse: Wilhelm-Nieswandt-Allee 100
Plz, Ort: 456326 ESSEN- Altenessen
Ansprechpartner: Stefan Hammerschmidt / Christoph Mews
Telefon:0201 83 444 - 15 Fax: 0201 350158
Homepage: http://www.zechecarl.de/index2.php
eMail: zechecarl-musik@t-online.de
Bevorzugte Stilrichtungen:Alles
PA vorhanden: Ja
Licht vorhanden:Ja
Catering vorhanden: Ja
Gage: Selbst aushandeln
Größe:
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Kommentar:
anbei einige Photos -
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Ich will ja den Schwaben-Treff nicht mit unsinnigen Beiträgen torpedieren, aber ein Treffen beim Kollegen Vogelmann in Ludwigsburg würden Andy19 und ich sicherlich auch mitmachen.
Dem kann ich mich nur anschließen, wobei das "Rahmenpogramm" schon klasse ist!
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Jo, alles Gute und: besser Dich nicht!
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schaue mal in Dein Postfach(PN)
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wenn ich meine Tochter(7) mitbringen kann könnte ich!
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Anschaffung steht kurz bevor...
Das war, unter anderem, auch ein Grund, wenn Du nicht zu mir kommst .... kommt der Berg zum Propheten!