Beiträge von SchlagSebi

    Wars schon spät? Du kennst Tool und Oceansize? Bis auf die verzerrten Gitarren erkenne ich leider keine Gemeinsamkeiten zu den von Dir genannten Bands ?(


    Oder hast Du einfach von den Amazonbewertungen abgeschrieben? :rolleyes:



    Wie bereits gesagt. Der Bodypack von Fischeramps ist dafür bestens geeignet.

    Zitat

    Original von Lupi


    Der Telefonpartner wird nicht illegal abgehört,sondern ein Gesprach wird mitgeschnitten,wie es jedes Billighandy heutzutage kann.Keineswegs eine illegale Aktion!


    Sach ma. ?( Weil ein Auto 250 fährt, darf man mit dieser Geschwindigkeit auch durch die Ortschaft fahren? Aus welcher Baumschule ist denn diese Logik.


    Grundsätzlich ist das Mitschneiden von Telefongesprächen ohne Zustimmung des Gesprächspartners nicht zulässig, d.h. Mitgeschnittene Telefongespräche können dann auch nicht als Beweismittel in einem Gerichtsprozess verwendet werden.


    Jetzt alles klar?



    Ja nee, is klar legal, illegal, scheißegal. Hauptsache mal was gesagt haben. :rolleyes:


    Eine Mahnung im Zuge mit einer Fristsetzung ist leider immer zunächst Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruchs im Rechtsverker.





    Genau. Jeder macht was er will. Sorry, aber Du kannst nicht einfach einen bestehenden Leihvertrag in einen Mietvertrag umändern ohne das die andere Vertragspartei davon weiß. Das was Du meinst ist Schadensersatz, wenn er das Teil an einen anderen verleihen wollte, das aber nun nicht möglich ist und er keinen Unterricht mit dem neuen Schüler machen kann.


    Zitat

    Original von electric_blue
    Im übrigen haften die Eltern schon, wenn die Schülerin minderjährig und somit noch nicht voll geschäftsfähig ist. Gibt es einen Unterrichtsvertrag, dem die Eltern zugestimmt haben, kann man dieses Einverständnis auch sicher auf die Leihgabe anwenden.


    Die Eltern haften immer für ihre Kinder.

    Zitat

    Original von 00Schneider


    Dein "Anwalt" hat wohl noch nie von Artikel 10 vom Grundgesetz gehört...


    Sorry 00Schneider. Dann hast Du wohl noch nichts von Grundrechten in der Funktion von Abwehrrechten gegenüber dem Staat gehört.


    Aber egal.


    Fakt ist. Wie schon gesagt. Leihvertrag ist mündlich geschlossen. Problem liegt in der Beweisbarkeit. Telefongespräch mitgeschnitten ohne Einverständnis des anderen ist vor Gericht als Beweis nicht zulässig. Beweisen musst Du nur, dass das Set Dein Eigentum ist und dass Du nicht vorhattest der Schülerin das Eigentum zu übertragen (durch Schenkung). Das wird ja auch ohne weiteres möglich sein (Bilder, Kaufbeleg usw.)


    Wenn Du Dir es leisten kannst, geh zum Anwalt. Lass ihn einen Schriftsatz machen. Falls nicht. Schreib einen direkten Brief in deutlicher Sprache selbst. Kündige zunächst nochmals schriftlich den Leihvertrag. Dein Anspruch auf Herausgabe ergibt sich dann aus § 985. Schadensersatz ergibt sich aus §§989, 990 und 812 I .

    Zitat

    Original von Travis
    hehe, es ist in der tat nicht ganz einfach zu erklären. das problem ist, das ich alles gleichzeitig will: mic-input reinkriegen, filter drüber legen und gleichzeitig abspielen. alles zur selben zeit. ohne etwas abzuspeichern. so könnte man beispielsweise seinem akustischen set, das mittels mic abgenommen wird, etwas hall hinzufügen. live.


    Nein, wie gesagt. Das funktioniert nicht. Die bessere Wahl dafür, wäre wohl ein externes Effektgerät ala Virtualizer & Co.

    Zitat

    Original von Ruby
    Hi,


    Warum sollte das nicht funktionieren?


    Gruß Ruby


    Wahrscheinlich reden wir aneinander vorbei. Macht aber nix. Vielleicht kann der Fragesteller sein Problem nochmal erläutern.

    Ich denke er meint Sample mit Effekt in Realtime. Also während das Sample aufgenommen wird, wird es wiedergegeben (was ja funktioniert) und gleichzeitg bei der Wiedergabe, wird ein interner Effekt drübergelegt (was nicht funktioniert).

    Wüsste ich nichht, dass so etwas geht. Das Ausgangsmaterial muss ja erstmal auf den Speicher aufgenommen werden. Eine Playthrough Funktion ist mir nicht bekannt. Vielleicht weiß Ruby mehr.

    Zitat

    Original von Cakedrummer
    denn den muss man schon bieten, wenn man Beckenständer baut, die beim Spielen abbrechen. Und die Becken scheinen auch nicht besser zu sein. :rolleyes:



    Viele Grüße,
    Olli


    Gut, aber die Menschheit schreit nach billig will ich. Von daher kannst Du voneiner Firma, die zu billigst Preisen Produkte anbietet, nicht auch noch Qualität erwarten und ihr einen Vorwurf machen.

    Du könntest einen Anspruch auf Ersatz des Beckens haben (Stichwort: Mangelfolgeschaden). Allerdings liegt die Beweispflicht auf Deiner Seite. Zudem müsste man die Garantiebedingungen für den Beckenständern kennen.


    Mit einem ordentlichen Brief mit Schadenshergang, evtl. Bildern und Fristsetzung usw. kannst Du nur auf die Einsicht des Händlers hoffen.


    Gruß