Wars schon spät? Du kennst Tool und Oceansize? Bis auf die verzerrten Gitarren erkenne ich leider keine Gemeinsamkeiten zu den von Dir genannten Bands
Oder hast Du einfach von den Amazonbewertungen abgeschrieben?
Wars schon spät? Du kennst Tool und Oceansize? Bis auf die verzerrten Gitarren erkenne ich leider keine Gemeinsamkeiten zu den von Dir genannten Bands
Oder hast Du einfach von den Amazonbewertungen abgeschrieben?
Nein, dies ist nicht möglich. In der Menüführung gibt es keine Funktion, die es erlaubt, einem Pad,Patch oder Sample eine bestimmte Ausgangsquelle zuzuordnen. Hier hilft nur ein kleines externes Mischpult.
ZitatAlles anzeigenOriginal von FredD
3. Meine Vic Firth Kopfhörer tuns auch, sieht zwar scheisse aus, mein Gott - brauche jetzt nur was mit Limiter Funktion dass mein Gehör nicht flöten geht...
sorry for drouble!
Wie bereits gesagt. Der Bodypack von Fischeramps ist dafür bestens geeignet.
ZitatOriginal von mavine
Hach...hab ich schon erwähnt, dass ich mich auf das Konzert am 4. Dezember freue?
Sorry für Offtopic.. ich konnt nich anders...
Ich auch. Werde auch da sein. Wir werden uns aber garantiert nicht sehen.
ZitatOriginal von Lupi
Der Telefonpartner wird nicht illegal abgehört,sondern ein Gesprach wird mitgeschnitten,wie es jedes Billighandy heutzutage kann.Keineswegs eine illegale Aktion!
Sach ma. Weil ein Auto 250 fährt, darf man mit dieser Geschwindigkeit auch durch die Ortschaft fahren? Aus welcher Baumschule ist denn diese Logik.
Grundsätzlich ist das Mitschneiden von Telefongesprächen ohne Zustimmung des Gesprächspartners nicht zulässig, d.h. Mitgeschnittene Telefongespräche können dann auch nicht als Beweismittel in einem Gerichtsprozess verwendet werden.
Jetzt alles klar?
ZitatAlles anzeigenOriginal von Lupi
Wie schon erwähnt,habe ich nicht die ganzen Details aufgeführt.
Legal/Illegal ist erstmal zweitrangig,das entscheidet im Zeifelsfall der Richter,ob er das beweisstück zulässt oder nicht!
Es ist eine Grundlage bzw. eine Chance!
Eine Mahnung etc. bringt mal null,WENN die Leute sagen würden: Wir wissen von NIX,sie haben es doch unserem Kind geschenkt oder ähnliches!
Dann liegt die Beweislast bei Matz,zu beweisen,dass er es SO nicht gesagt hat!
Ja nee, is klar legal, illegal, scheißegal. Hauptsache mal was gesagt haben.
Eine Mahnung im Zuge mit einer Fristsetzung ist leider immer zunächst Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruchs im Rechtsverker.
ZitatAlles anzeigenOriginal von electric_blue
Hallo!
Ich würde aus einem bislang unentgeltlichen Leihvertrag nach Fristsetzung und ggfls. nach nicht erfolgter Rückgabe bei Fristablauf die Geschichte auf einen entgeltlichen Mietvertrag abändern.
Im Klartext:
Wenn das Schlagzeug nicht bis zum XX.09.2006 zurückgegeben wird, werden pro Tag €XX.- an Miete fällig.
Genau. Jeder macht was er will. Sorry, aber Du kannst nicht einfach einen bestehenden Leihvertrag in einen Mietvertrag umändern ohne das die andere Vertragspartei davon weiß. Das was Du meinst ist Schadensersatz, wenn er das Teil an einen anderen verleihen wollte, das aber nun nicht möglich ist und er keinen Unterricht mit dem neuen Schüler machen kann.
ZitatOriginal von electric_blue
Im übrigen haften die Eltern schon, wenn die Schülerin minderjährig und somit noch nicht voll geschäftsfähig ist. Gibt es einen Unterrichtsvertrag, dem die Eltern zugestimmt haben, kann man dieses Einverständnis auch sicher auf die Leihgabe anwenden.
Die Eltern haften immer für ihre Kinder.
ZitatOriginal von 00Schneider
Dein "Anwalt" hat wohl noch nie von Artikel 10 vom Grundgesetz gehört...
Sorry 00Schneider. Dann hast Du wohl noch nichts von Grundrechten in der Funktion von Abwehrrechten gegenüber dem Staat gehört.
Aber egal.
Fakt ist. Wie schon gesagt. Leihvertrag ist mündlich geschlossen. Problem liegt in der Beweisbarkeit. Telefongespräch mitgeschnitten ohne Einverständnis des anderen ist vor Gericht als Beweis nicht zulässig. Beweisen musst Du nur, dass das Set Dein Eigentum ist und dass Du nicht vorhattest der Schülerin das Eigentum zu übertragen (durch Schenkung). Das wird ja auch ohne weiteres möglich sein (Bilder, Kaufbeleg usw.)
Wenn Du Dir es leisten kannst, geh zum Anwalt. Lass ihn einen Schriftsatz machen. Falls nicht. Schreib einen direkten Brief in deutlicher Sprache selbst. Kündige zunächst nochmals schriftlich den Leihvertrag. Dein Anspruch auf Herausgabe ergibt sich dann aus § 985. Schadensersatz ergibt sich aus §§989, 990 und 812 I .
ZitatOriginal von Travis
hehe, es ist in der tat nicht ganz einfach zu erklären. das problem ist, das ich alles gleichzeitig will: mic-input reinkriegen, filter drüber legen und gleichzeitig abspielen. alles zur selben zeit. ohne etwas abzuspeichern. so könnte man beispielsweise seinem akustischen set, das mittels mic abgenommen wird, etwas hall hinzufügen. live.
Nein, wie gesagt. Das funktioniert nicht. Die bessere Wahl dafür, wäre wohl ein externes Effektgerät ala Virtualizer & Co.
Diese Version ist viiiieeelll besser.....
ZitatOriginal von Ruby
Hi,
Warum sollte das nicht funktionieren?
Gruß Ruby
Wahrscheinlich reden wir aneinander vorbei. Macht aber nix. Vielleicht kann der Fragesteller sein Problem nochmal erläutern.
Ich denke er meint Sample mit Effekt in Realtime. Also während das Sample aufgenommen wird, wird es wiedergegeben (was ja funktioniert) und gleichzeitg bei der Wiedergabe, wird ein interner Effekt drübergelegt (was nicht funktioniert).
Und was jetzt?
Wüsste ich nichht, dass so etwas geht. Das Ausgangsmaterial muss ja erstmal auf den Speicher aufgenommen werden. Eine Playthrough Funktion ist mir nicht bekannt. Vielleicht weiß Ruby mehr.
ZitatOriginal von Cakedrummer
denn den muss man schon bieten, wenn man Beckenständer baut, die beim Spielen abbrechen. Und die Becken scheinen auch nicht besser zu sein.
Viele Grüße,
Olli
Gut, aber die Menschheit schreit nach billig will ich. Von daher kannst Du voneiner Firma, die zu billigst Preisen Produkte anbietet, nicht auch noch Qualität erwarten und ihr einen Vorwurf machen.
Du könntest einen Anspruch auf Ersatz des Beckens haben (Stichwort: Mangelfolgeschaden). Allerdings liegt die Beweispflicht auf Deiner Seite. Zudem müsste man die Garantiebedingungen für den Beckenständern kennen.
Mit einem ordentlichen Brief mit Schadenshergang, evtl. Bildern und Fristsetzung usw. kannst Du nur auf die Einsicht des Händlers hoffen.
Gruß
Oder halt Hermes. Die sind billiger.
Ich bin durch dieses Video auf WoJ gestoßen. Die Frau hat Sexapeal. Die Musik kann ich mir keine 5 Minuten anhören. Trotzdem finde ich es beeindruckend, wie eine Frau schreien kann.
ZitatOriginal von matzdrums
hat dir eigentlich schon jemand erklärt was "vollpfosten" bedeutet ?
Falls nicht, ich bin mal so frei:
"Vollpfosten kommt aus dem altgermanischen und bedeutet so viel wie - Hohlfrucht."
und für alle, die (nochmal) Lust auf TOOL haben, hier die Konzertdaten.