Hmm, die Musiker und deren Vertriebspartner sind also selbst schuld, wenn sie ein neues Produkt ankündigen, weil der Konsument dann geil drauf wird und unbedingt sofort Zugriff darauf haben muss?
Der ihm zum Glück dann umgehend durch einen Helden/Freiheitskämpfer ermöglicht wird, der die komplette Arbeit der Schaffenden ohne deren Wissen kopiert und lange vor geplanter V.Ö. kostenlos ins Netz stellt?
Von "Schuld" und "Helden/Freiheitskämpfer" habe ich nichts gesagt. Schon klar, dass man aus meinem Absatz ordentlich Empörung ziehen kann. Mir ging es um eine möglichst nüchternde Beschreibung einer verfahrenen Situation. Natürlich kann man und sagen, "hier, geltendes Recht, muss nur durchgesetzt werden" und fertig. Aber ich denke eben nicht, dass das in diesem konkreten Fall die einzig beste Lösung ist. Da muss es was besseres geben, und zwar für alle Beteiligten.
??? Was soll man dazu noch sagen? geh doch mal in ein Geschäft, reiss ne Tüte Guimmibärchen auf und wenn Dich einer erwischt, sagste " Ich werde diese Tüte in ein paar Tagen kaufen.....Ware für Geld bzw. entsprechend erfolgter Absprache, alles andere ist nicht in Ordnung und entspricht nicht dem geltenden Recht und verwirrtes Gedankengut wird auch nicht großartig strafmindernd wirken.
Der Vergleich humpelt aber stark. Die Tüte Gummibärchen hätte ich sofort gekauft, weil sie eben im Laden zu bekommen ist. Zu "geltendem Recht" siehe oben.
Außerdem dazu noch:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Und aus gegebenem Anlaß hab ich mal aus Interesse kurz die Google Maschine angeworfen und mal getestet, wie lange ich brauche, um einen Download link für JoJo Mayers Secret Weapons DVD zu finden.
Ich bin mir nicht sicher, wo juristisch der "Versuch" beginnt, aber zumindest ein Zwinkern muss hier wohl drin sein.
1 Vorschlag: Aufklärung statt Strafe, Vorgehen nur gegen gewerbliche Begehungsformen [KillingJoke] (Interessengruppe unbekannt)
Passt. Wobei ich mit "Aufklärung" nicht von oben herab diktierte Zeigefinger-Kampagnen à la "Raubkopierer sind Verbrecher" oder die GEZ-Spots meine, sondern viel mehr Schaffung eines Bewusstseins von Ursache und Wirkung direkt zwischen Urhebern und Konsumenten, möglichst ohne Umweg über Institutionen. So dass einerseits die Urheber mehr im Mittelpunkt stehen, andererseits die Chance höher ist, dass es wirklich was bewirkt (hoffe ich zumindest). Dass das anstrengend und kleinteilige Arbeit ist, weiß ich.
Interessengruppe: Enthusiasten, die an einer dauerhaft bestehenden, vielfältigen und für alle Beteiligten funktionierenden Musiklandschaft interessiert sind.