Noch ein paar Gedanken zu ein paar Aussagen hier:
Das ist jetzt einfach eine Aufgabe für Politik und Verwaltung, allgemeingültige Rahmenbedingungen zu schaffen und eine Aufgabe für die Akteure (Musikschulen und Lehrer), das dann auch so zu machen.
Vielleicht wird der ein oder andere Musikschüler abwandern von den Schulen hin zu schwarz arbeitenden Lehrern. Der volkswirtschaftliche Schaden dürfte sehr gering sein gegenüber dem, den scheinselbständiger Sozialversicherungsbetrug verursacht.
Das Problem ist: Es wäre 2022 schon Aufgabe für Politik und Verwaltung gewesen, Rechtssicherheit zu schaffen, sowohl für öffentliche wie auch private Schulen. Leider hat man das Problem verpennt und jetzt fällt einem auf, dass man mit jedem weiteren Tag enorme Nachzahlungen riskiert, weswegen man panisch versucht, schnell irgendwie Festanstellungen aus dem Boden zu stampfen. Allerdings ohne jegliches Konzept außerhalb von "Wir erhöhen auf Schlag die Gebühren um 25% und befristen die Verträge". Den volkswirtschaftlichen Schaden sehe ich perspektivisch eher darin, dass Musikschulen reihenweise dicht machen.
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Was öffentliche Musikschulen bzgl. Deputat und entsprechenden Stellenangeboten nach TVöd im Angebot haben....da brauchts sicher keine Dutzende Schüler....siehe entsprechende Ausschreibungen
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Was private Musikschulen da machen könnten....keine Ahnung.
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Eigentlich ist es recht simpel. Man nehme die Gebühren von Schülern und errechne das mögliche Einkommen daraus. Davon zieht man bei öffentlichen Schulen eben Verwaltung und bei privaten zusätzliche Kosten wie Miete usw ab....für 'nen groben Überblick sollte das dienlicher Ansatz sein.
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Ich bin spaßeshalber mal alle Angebote des VdM durchgegangen. Von 80 Ausschreibungen waren vier in Vollzeit dabei, der größte Teil war auf 5-10 Stunden ausgeschrieben. Damit kommt man jetzt nicht gerade weit.
Private Musikschulen werden sang- und klanglos absaufen. Man könnte theoretisch über eine Raumvermietung nachdenken, die ist dann aber meines Wissens nach gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig.
Im Artikel ist von "Scheinselbstständigkeit" die Rede. Das wäre aber nur ein Thema, wenn über 5/6 des Einkommens dauerhaft durch einen Auftraggeber erwirtschaftet wird. Darüber hinaus gibts dann auch noch andere Kriterien, die für eine Scheinselbstständigkeit "erforderlich" sind. Und obendrein wurden die Regelungen vor allem für Künstler dahingehend in den letzten Jahren weiter gelockert (zumindest nach Aussage von 2 Leuten, die mich dies bzgl. beraten haben).
Das stimmt leider so nicht. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn die nun definierten Bedingungen erfüllt sind, solltest du darüber hinaus nicht mehr als 80% deines Einkommens bei einem einzelnen Auftraggeber erwirtschaften. Effektiv, und das kann ich dir aus erster Hand berichten, sprechen aktuell z.B. folgende Merkmale gegen eine freiberufliche Tätigkeit:
- der Unterricht wird persönlich abgeleistet
- du musst Räume und Equipment der Schule nutzen
- du hast kein unternehmerisches Risiko
- du musst dich an Stundenpläne halten
Aus diesen und weiteren Punkten wägt die Deutsche Rentenversicherung ab, ob am Ende eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.
Ich hoffe allerdings, dass man auf Lösungen drängt, die der besonderen Bedeutung von Musikunterricht Rechnung trägt. Eine deutliche Kostenexplosion aufgrund fester Anstellungsverhältnisse an Musikschulen finde ich den Bürgern, insbesondere den weniger wohlhabenden gegenüber sch...ade. Unser Land hat eh verlernt, alle seine Bürger am Wohlstand zu beteiligen, es sollte zukünftig nicht auch noch Instrumentalunterricht nur noch für Betuchte möglich sein.
Das hoffe ich auch, realistisch sehe ich das aber nicht. Der Haushalt für 2025 ist jetzt schon wieder schwierig, deutschlandweit schätze ich, bräuchten Musikschulen 100-200 Millionen Euro mehr und das sehe ich einfach nicht.
...und mir erschließt sich nicht, warum ein Bundesland da nun Alleingänge startet.
Dieser Vorgang findet bundesweit statt. Vor allem Berlin ist extrem betroffen, weil die Quote der Honorarkräfte dort am höchsten liegt.
3. Natürlich wäre es wünschenswert, dass all diese Menschen zu den jeweilig üblichen Tarifen "festangestellt" wären. Das von der KSK ermiteltte Jahresabreitseinkommen lag im Bereich "Musik" vor einigen Jahren mal so um 12000 Euro.
4. Eine Flut von Festanstellungen ist aber vermutlich nicht zu erwarten.
5 Für den Bereich Musik dürfte das nämlich bedeuten, dass freie Muswikschulen demnächst alle schließen, weil die entsprechenden Gebühren für den Unterricht für die meisten unbezahlbar wären.
zu 3.: Wobei ich mit dieser Zahl vorsichtig wäre, denn die zugrundeliegende Statistik gibt keine Auskunft darüber, wieviel Wochenstunden die jeweiligen Musiker arbeiten und vor allem in welchem Bereich sie tätig sind, zum anderen ist das schon der errechnete Gewinn nach Abzug aller Unkosten, die man sich ja selber mehr oder weniger nach Gutdünken zurechtlegen kann
zu 4.: damit rechne ich auch nicht
zu 5.: Exakt. Die Stimmung in meinem Umfeld wechselt zwischen Resignation, Gleichgültigkeit ("Dann meld ich halt Privatinsolvenz an") und apokalyptischer Stimmung
Festanstellung schön und gut. Aber ein Mini-Job ist halt nicht sozialversicherungspflichtig. Da wird also nur ein Schuh draus, wenn man hauptberuflich an einer Musikschule angestellt ist. Und da braucht man dann schon ein paar dutzend Schüler an einer Schule.
Doch, ist er - für den Arbeitgeber. Wenn ich einen Minijobber anstellen will, zahle ich knapp 30% Sozialabgaben.
Und wenn eine Schule ein gescheites Honorar zahlt, landest du auch gut und gerne bei 10-15 Schüler:innen über der Grenze.
Ganz nebenbei, das hatte noch niemand erwähnt: Den Minijob kann man sich bei der KSK natürlich auch nicht anrechnen lassen. Schlimmstenfalls fliegst du aus der KSK ganz raus, weil du ja eben angestellt bist.