Nachdem ich im Versicherungsbereich arbeite, kann ich vielleicht auch etwas dazu sagen.
Es geht wahrscheinlich um einen Fall für die Privathaftpflicht des Bassisten, so wie sich das liest.
Die Haftung dürfte klar sein, da kein Vorsatz, sondern eher Fahrlässigkeit vorliegt.
Wichtig: Die beschädigte Snare auf keinen Fall wegwerfen oder selbst daran rumschrauben, da die Möglichkeit besteht, dass ein Gutachter das Teil sehen will.
Kann ich mir in Deinem Fall allerdings nicht vorstellen, da die Summe für die Entschädigung wohl zu gering ist, als dass sich ein Gutachten lohnt, welches oft 200-300 € kostet.
Die Versicherung des Bassisten wird prüfen, wie hoch der Zeitwert der beschädigten Snare ist und dementsprechend regulieren (wenn alles von der Haftung her in Ordnung ist, natürlich).
Was ich absolut nicht verstehen kann, ist die vorgeschlagene Vorgehensweise etwas weiter oben. Du würdest tatsächlich Deinem Bandkollegen die Rechnung präsentieren und gegebenenfalls klagen, Mahnbescheid usw. usf.....da fällt mir nichts mehr ein.