Lies dir mal meinen Post eins über dir durch.
Außerdem glaube ich kaum, dass du mit dieser Copy&Paste-Methode durchkommen wirst, da sich Mitarbeiter die Sachen durchlesen. Ganz blöd sind die ja auch nicht.
Sicher, es gibt jede Menge Konstellationen in denen man erst nach Ablauf der 30 Tage so richtig unzufrieden ist. Aber es kann auch genauso gut sein, dass man schon am ersten Tag mit der Ware (evtl. aus rein subjektiven Gründen) unzufrieden ist. Dann finde ich, sollte man trotzdem seine Meinung äußern können.
Beispiel: Ich bestell mir blind ne Snare. Sie kommt an und ich find den Klang einfach nur schrecklich. Verarbeitung, Design etc. sind aber top, also würde ich ne positive Bewertung schreiben können. Diese Möglichkeit hab ich aber nicht.
Oder ich kauf mir z.B. ein Mikrofon, hab da aber immer ein derbes Rauschen drauf. Das kann man ja durchaus "sofort" merken. Schicks also zurück, hab ne schlechte Meinung, kann aber nicht schreiben dass da immer so ein Rauschen bei mir war. Find ich blöd.
Also kurz gesagt: (Objektive) Unzufriedenheit und bestehendes Rückgaberecht, von dem man auch Gebrauch macht, können durchaus aufeinander treffen. Dann müsste Thomann auch so "fair" sein, den Kunden eine (dann natürlich negative) Bewertung zu erlauben.
Was die Copy&Paste-Methode angeht versteh ich deinen Einwand durchaus. Warum sollte man 2x für eine Arbeit belohnt werden. Allerdings würde es auch keinen Sinn ergeben zwei verschiedene Erfahrungsberichte dazu zu schreiben. Also ich hab mit beiden Optimounts dieselben Erfahrungen gemacht, also ists auch derselbe Text. Dagegen dürfte Thomann auch nichts einwenden können. Oder?