m_tree dem muss ich ganz eindeutig widersprechen...
das herunterladen an sich ist bereits eine strafbare handlung, da man keine erlaubnis vom rechteinhaber hat, das zu tun. juristisch ist das (zumindest in deutschland) wenig relevant, da der streitwert in dem fall zu gering wäre damit ein gericht das verhandeln (bzw. die zus. staatsanwaltschaft verfolgen würde...) es wird inoffiziell als bagatelldelikt angesehen
anders sieht es natürlich aus, wenn man die datei verbreitet hat. du hast recht, dass das bei peer2peer-systemen wie bittorrent oder emule gar nicht anders geht, da man in dem moment wo die datei heruntergeladen wird ebenfalls zu einem peer wird und datenpakete die man bereits erhalten hat mit anderen peers tauscht, damit also urheberrechtlich geschütztes material verbreitet. hierbei steigt der streitwert deutlich und dem abmahngeschäft ist tür und tor geöffnet. die von dir erwähnte münchener kanzlei zählt dabei zu den aktivsten in dieser branche. dass deren methoden zuweilen unlauter sind steht nochmal auf einem anderen blatt geschrieben
relativ sicher ist man im moment bei filehostern wie rapidshare und megaupload, hierbei werden beim download keine daten verbreitet, es bleibt also lediglich beim besitz...strafbar ist dies aber trotzdem, bitte nicht falsch verstehen, nur die verfolgung ist halt schwierig bis unmöglich, da besagte unternehmen keine verkehrsdaten herausgeben und die firmen, die tatsächlich jagd auf filesharer machen (ja, auch das ist ein markt...) sich nicht in den downloadweg einklinken können um daten der anderen peers zu loggen (so wird das bei p2p-netzten gemacht) da es außer dem downloader keine anderen peers gibt, wenn man so will.
zusammenfassend lässt sich sagen, dass man die größte chance, post eines abmahn-anwalts zu bekommen, hat wenn man aktuelle audio- bzw. videowerke bekannter studios/publisher über p2p-netze herunterlädt, eine gewisse firma aus der schmuddelschiene ist aber auch sehr aktiv...besser also einfach lassen, denn die kostennoten dieser netten briefe bewegen sich irgendwo zwischen 600 und 5000 €...sehr viel geld und sich damit rauszureden, jmd. anderes hätte das über den ungesicherten wlan-anschluss runtergeladen zieht vor gericht idr nicht, da es da noch die störerhaftung gibt, nach der derjenige, der den anschluss bereitgestellt hat und nicht gut genug abgesichert hat (aktueller stand der technik wpa2...) mittelbar als störer in die haftung genommen werden kann und auch schon bei einigen verhandlungen wurde...
zu guter letzt, wg. dem argument mit der dämlichkeit...der threadstarter ist der rechteinhaber, so wie ich das verstanden habe
lg
sik