Ich fasse mal ein paar Sachen zusammen, ohne jeden Einzelnen zu zitieren. Das Mitglied ist, das wurde schriftlich festgelegt, zum 31.12.23 bzw. 01.01.24 offiziell aus der GbR ausgeschieden. Bedeutet, dass es bis dahin noch Gesellschafter ist und wir das Video, um das es ja eigentlich nur geht, weiter benutzen dürfen.
Da es momentan noch nicht ganz klar ist, wann wir ein Video aufnehmen können, es geht hier wahrscheinlich auch nur um zwei oder drei Monate oder so, war die Frage, ob man das Video trotzdem noch weiter benutzen darf.
Es steht überhaupt nicht zur Debatte, dass wir selbstverständlich ein neues Video aufnehmen werden.
Wie professionell oder unprofessionell oder semiprofessionell es ist, wenn man etwas nicht im Vertrag erwähnt, lasse ich jetzt mal dahin gestellt. Diesen Punkt (Rechte am Video) haben wir stumpf vergessen, passiert nun mal...
Und um es auch noch mal ganz deutlich klarzustellen: ich wollte hier keinen professionellen aber dafür kostenlosen Rat von einem Anwalt.
Wenn ich mich dazu mal selbst zitieren darf:
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen und mag darüber berichten oder mir gerne Tipps geben, wo und wonach genau ich dann im Netz suchen muss.
Vielleicht habe ich mich da auch missverständlich ausgedrückt. Welcher Fachanwalt würde sowas z.B. übernehmen? Falls überhaupt einer hinzugezogen werden muss, was ja eigentlich schon traurig genug wäre...