In dem Link vom Jürgen stehts drin:
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. Waren, die nach Kundenspezifikation....
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern entsiegelt
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben,.......
Bei Hardware sollte die Rückgabe kein Problem sein. Allerdings kann das Versandhaus auf die Originalverpackung bestehen. Wenn die Artikel bereits benutzt wurden kann der Versender eine Art Nutzungsentgeld verlangen. Das Rückgaberecht ist gedacht um den Artikels nach Lieferung in Ruhe prüfen zu können so wie man es auch im Laden machen könnte. 14-Tage benutzen und dann zurücksenden ist damit nicht gemeint.
Meistens muss man den Händler anrufen und der sendet dann ein Freeway-Ticket mit dem man den Artikel bei der nächsten Post abgeben kann.